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'''Geschäftsjahr''' ist der [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensrecht unternehmensrechtliche] Gewinnermittlungszeitraum. Er darf 12 Monate nicht überschreiten.<ref>§ 193 UGB[https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1897/219/P193/NOR40069930]</ref> Das Geschäftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen(''abweichendes Geschäftsjahr''). Der Zeitraum ergibt sich aus dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsvertrag satzungsmäßigen] [[Bilanzstichtag]]. Eine Änderung ist nur bei Satzungsänderung zulässig. | '''Geschäftsjahr''' ist der [https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensrecht unternehmensrechtliche] Gewinnermittlungszeitraum. Er darf 12 Monate nicht überschreiten.<ref>§ 193 UGB[https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1897/219/P193/NOR40069930]</ref> Das Geschäftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen(''abweichendes Geschäftsjahr''). Der Zeitraum ergibt sich aus dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftsvertrag satzungsmäßigen] [[Bilanzstichtag]]. Eine Änderung ist nur bei Satzungsänderung zulässig. | ||
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Version vom 29. November 2022, 10:29 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
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siehe auch-> [[]]
eigene Der Gewinnermittlungszeitraum ist der Zeitraum zwischen zwei Jahresabschlüssen. Während die Bilanz eine stichtagsbezogen ist, ist die Gewinn-Verlust-Rechnung Zeitraumbezogen link?.
Dieser Zeitraum wird im Steuerrecht das Wirtschaftsjahr, im Unternehmensrecht das Geschäftsjahr. fe IFRS ev erg 12 Monate
Bedeutung Unternehmensbewertung
Die für die Unternehmensbewertung maßgeblichen Zukunftserfolge und Vergangenheitsergebnisse leiten sich aus den Gewinnen des Gewinnermittlungszeitraumes ab.
Liegen in der Vergangenheit Rumpfgeschäftsjahre vor, sind die Ergebnisse nicht vergleichbar und müssen adaptiert oder ausgeschieden werden.
Die Diskontierung des Zukunftserfolges erfolgt nach Kalenderjahren, auch bei abweichenden Geschäftsjahren. Bei Rumpfgeschäftsjahren wird der der Exponent zu adaptiern sein, da gibt es schon eine Unterlage in Vorbereitung Fe Formel, Beispiel
fe Hinweis technischer Bewertungsstichtag
Geschäftsjahr
- Weiterleitung: Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist der unternehmensrechtliche Gewinnermittlungszeitraum. Er darf 12 Monate nicht überschreiten.[4] Das Geschäftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen(abweichendes Geschäftsjahr). Der Zeitraum ergibt sich aus dem satzungsmäßigen Bilanzstichtag. Eine Änderung ist nur bei Satzungsänderung zulässig.
Ein Rumpfgeschäftsjahr ist nur ausnahmsweise (zB Beginn und Ende eines Betriebes, Umgründung mit Vermögensübertragung oder aus steuerlichen Gründen zulässig.[5]
Wirtschaftsjahr
- Weiterleitung: Wirtschaftsjahr
Wirtschaftsjahr ist der steuerrechtliche] Gewinnermittlungszeitraum. Es deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. Buchführende Land- und Fortwirte und buchführungspflichtige Gewerbetreibende dürfen ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, dabei ist der Gewinn im Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, im dem das Wirtschaftsjahr endet.[9] Ein Wechsel ist antragspflichtig.[10]
Der Zeitraum des Wirtschaftsjahres beträgt 12 Monate. Ein Rumpfwirtschaftsjahr ist bei Betriebseröffnung bzw. -aufgaben und bei Wechsel der Gewinnermittlungsart zulässig.[11]
IFRS
Wie heißt der Zeitraum? Ev alle Überschriften ändern Str/ugb/IFRS
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siehe auch-> [[]]
IAS 1.36
Ein Unternehmen hat mindestens jährlich einen vollständigen Abschluss (einschließlich Ver-gleichsinformationen) aufzustellen. Wenn sich der Abschlussstichtag ändert und der Ab-schluss für einen Zeitraum aufgestellt wird, der länger oder kürzer als ein Jahr ist, hat ein Unternehmen zusätzlich zur Periode, auf die sich der Abschluss bezieht, Folgendes anzugeben:
(a) den Grund für die Verwendung einer längeren bzw. kürzeren Berichtsperiode und
(b) die Tatsache, dass Vergleichsbeträge des Abschlusses nicht vollständig vergleichbar sind.
Lüdenbach IAS 1 Kap 3.3
3.3 Häufigkeit der Berichterstattung
Der Jahresabschluss (inkl. Vergleichsinformationen) ist zumindest jährlich zu erstellen, d. h. im Normalfall beträgt der Berichtszeitraum zwölf Monate. Im Falle einer Änderung des Bilanzstichtages (z. B. vom 31.12. auf den 31.03.), kann eine Übergangsperiode von entweder weniger als zwölf Monaten (Rumpfgeschäftsjahr) oder mehr als zwölf Monaten (extralanges Geschäftsjahr) gewählt werden (IAS 1.36). Die Ausübung des Wahlrechts kann allerdings durch die jeweiligen nationalen Aufstellungs- bzw. Publizitätspflichten eingeschränkt sein.
eigene
NN
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Bachl (2018),
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Fleischer / Hüttemann (2015),
Ihlau / Duscha (2019),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
- WPH-Edition (2018), Rz. A
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
- Hager: "Ermittlung und Bedeutung von Ratings", Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: "Brutto- oder Nettounternehmenswert", Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: "Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung", Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: "Shareholder Value", Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: "Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung", Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: "Geldflussrechnung", Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: "Fiktive Anschaffungskosten", Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: "Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung", Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: "Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet", Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: "Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung", Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: "Ermittlung des Unternehmerlohns", Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: "Liquidationswert", Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Jan. 2018;
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2020;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell;
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 29.11.2022;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 29.11.2022;
Einzelnachweise
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑ § 193 UGB[1]
- ↑ Vgl. Hirschler (2019), § 193, Rz 50.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑ Vgl. § 6 Abs. 5 EStG 1988 [2].
- ↑ Vgl. EStR 2000, Rz. 180 ff.
- ↑ Vgl. § 6 Abs. 6 EStG 1988.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 29.11.2022.
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]