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Version vom 10. Dezember 2022, 03:44 Uhr

Seite lö aus: Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Steuer (10.12.2022)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

alt Steuer ist eine Geldleistung an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung.[1]

Als Steuer (früher auch Taxe) wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen – was sowohl natürliche als auch juristische Personen einschließt – auferlegt. Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand[1] der Steuerpflicht erfüllen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet.

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

[2] [3] [4]

Bedeutung

erg / lö

Steuerarten

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

Im Steuerrecht

alt === <s>Im Steuerrecht</s> === * Weiterleitung:

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

Im Steuerrecht wiki werden die Steuern nach verschiedenen Gesichtspunkten differenziert. Nicht alle sind für die Unternehmensbewertung von Bedeutung. Quelle DR I/10ff

nach Verteilung des Steueraufkommens Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern
nach Gegenstand der Besteuerung Personen- und Sachsteuern (Subjekt- und Objektsteuern)
nach der Art der Erhebung laufend bzw. einmalig erhobene Steuern
Nach der Berechnung Veranlagungs- und Selbstbemessungssteuern
Nach der Umwälzung Direkte und indirekte Steuern
Nach der wirtschaftlichen Anknüpfung Ertragsteuern (ESt, KSt) link


Vermögensteuern (GrSt, BwAbg, VSt) link
Verkehrsteuern (USt, GrESt, KVSt, ErbSt) link
Verbrauchsteuern (zB Tabak-, Mineralölsteuer) link
[[ ]] ( ) link


[5] [6]

eigene

[7] [8] [9]

Ertragsteuer

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

alt ==== Ertragsteuer ==== https://de.wikipedia.org/wiki/Ertragsteuer


eigene

[10] [11] [12]

Verbrauchsteuer

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

alt ==== Verbrauchsteuer ==== https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchssteuer

eigene

[13] [14] [15]

Vermögensteuer

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

alt ==== Vermögensteuer ==== https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer betrifft die VSt

eigene

[16] [17] [18]

Verkehrsteuer

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

alt ==== Verkehrsteuer ==== https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsteuer

eigene

[19] [20] [21]


Steuern im Rechnungswesen

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

alt * Weiterleitung:

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung ev statt Fibu Kontenrahmen'

Steuern finden sich in der Gewinn-Verlust-Rechnung:

  • Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge (GKV Z. 6b bb)[22]
    • Arbeitgeberanteile
    • Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), U-Bahn-Abgabe in Wien, Ausgleichstaxe nach Behinterteneinstellgesetz
  • Konto 650-659: Gesetzlicher Sozialaufwand Arbeiter / Angestellte
  • Konto 660-669: lohn- / gehaltsabhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
nicht jedoch, wenn sie als Anschaffungs- oder Herstellungsnebenkosten anfallen.
  • Konto 710: Sonstige Steuern
  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (GKV Z. 18, UKV Z. 17) [24]
    • KSt link
    • Gewerbeertragsteuer (GwSt)[25] link, Hinweis
    • Kapitalertragsteuer (KESt) für bezogende Dividenden [26]
nicht jedoch für die KESt auf ausgeschüttete Dividende wo werden die verbucht?? bei Hi 234/7 wird zwar ausgeschlossen
    • Bildung und Auflösung latenter (aktiver/passiver) Steuern
  • Konto 840-849: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  • sonstige Steuern (GKV Z. 21, UKV Z. 20) [27]
    • Steuern, Abgaben und öffentliche Gebühren, die nicht in der btrieblichen Sphäre berücksichtigt wurden und keine Steuern vom Ertrag darstellen.

?? 710 – 714 Mit den Umsatzerlösen verbundene Steuern 715 – 718 Sonstige Steuern und mit Steuern in Zusammenhang stehende Aufwendungen


Steuern finden sich in der Bilanz:

  • Konto 250–259: Forderungen aus der Abgabenverrechnung (Vorsteuer, noch nicht verrechenbare Vorsteuer, Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben Einfuhrumsatzsteuer, Umsatzsteuer-Evidenzkonto für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, aktivierte Körperschaftsteuer, aktivierte Kapitalertragsteuer usw.)
  • Konto 298: Aktive latente Steuern
  • Konto 302: Steuerrückstellungen
  • Konto 303: Rückstellungen für latente Steuern
  • Konto 350–359: Verbindlichkeiten aus Steuern (Umsatzsteuer, noch nicht geschuldete Umsatzsteuer, Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben,

Umsatzsteuer-Zahllast, Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt, einbehaltene Kapitalertragsteuer, Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde/Stadtkasse usw.)

  • Konto 360–369: Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkasse)


[28] [29]

eigene

[30] [31] [32]


Neu

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

alt

eigene

[33] [34] [35]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

alt

eigene

[36] [37] [38]

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

Berechnung:

NN[39]

[math] {NN} = \frac{a}{b}[/math] Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik

Variable
= Ergebnis

[math] {NN} [/math] Variable

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

eigene

[40] [41] [42]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 10.12.2022;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 10.12.2022;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Steuer, abgefragt 12.1.2020
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  12. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  14. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  15. Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231 Rz. 144
  16. Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231 Rz. 168
  17. Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 234
  18. In Österreich 1994 aufgehoben
  19. Hirschler (2019), § 234, Rz. 2
  20. Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231, Rz. 262
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  22. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  27. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  28. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.
  29. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 10.12.2022.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]


Alt

Steuerarten

Nach der Art des Bewertungsobjektes

  • Weiterleitung: Transparenzprinzip, Trennungsprinzip ev jeweils &(Ertragsteuer)

Je nach dem ob das Bewertungsobjekt auch Steuersubjekt fe link, lemma, Steuersubjekt bei wiki taugt nicht der [Ertragsteuer]] ist, unterscheidet man

  • Transparenzprinzip
  • Trennungsprinzip

ex [1] Das Transparenzprinzip besagt, dass eine Personengesellschaft (z. B. KG, OHG) selbst kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjekt ist und insofern für die Besteuerung "transparent" ist. Das Transparenzprinzip gilt nicht für die Gewerbesteuer, da nach § 5 GewStG die Personengesellschaft selbst Steuerschuldner ist und somit keine Verlagerung der Steuerschuld auf die Gesellschafter erfolgt. Der Körperschaftsteuer kann die Personengesellschaft nicht unterliegen, da sie nicht in § 1 KStG aufgeführt ist.[1] net super

ex [2] Das Trennungsprinzip ist ein Prinzip der Unternehmensbesteuerung in Deutschland, insbesondere bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Dabei werden im Gegensatz zum Transparenzprinzip, welches bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Anwendung findet, Gesellschaft und Gesellschafter getrennt besteuert. net super

In der Unternehmensbewertung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

In der Unternehmensbewertung werden bei den Ertragsteuern zwischen den Unternehmensteuern (Ertragsteuern die auf den laufenden Betrieb des Unternehmens entfallen) und persönliche Ertragsteuern (Ertragsteuern die auf die Ausschüttung an die Eigentümer entfallen.

Die persönlichen Ertragsteuern können vereinfachend entfallen.

[1] [2]

Unternehmensteuer

  • Weiterleitung:

[3] [4]

persönliche Ertragsteuer

  • Weiterleitung:

[5] [6]

Steuervereinfachung

  • Weiterleitung:

aus * Hager (2014a), S. 1127: 6. Berücksichtigung der persönlichen Besteuerung

Die Nachsteuerbetrachtung bringt viele Probleme mit sich: Das Tax-CAPM ist anzuwenden, und Entscheidungen betreffend die Höhe der persönlichen Einkommensteuer sind zu treffen. Die Praxis löst dieses Problem oftmals, indem alle Steuern (beim Ertrag/Cashflow und den Zinsen) außer Ansatz bleiben. Diese führte zu einem falschen Ergebnis, da das CAPM den Zinssatz nach Körperschaftsteuer, jedoch vor persönlicher Steuer ergibt.33)

Bei der Berücksichtigung ist zwischen Unternehmenssteuern und persönlicher Ertragsteuer des Gesellschafters einerseits und der Berechnung bei Kapitalgesellschaften und bei Personengesellschaften/Einzelunternehmen andererseits zu unterscheiden. Dass Unternehmenssteuern abzuziehen sind, war nie strittig. Fraglich ist die Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuer.

Grundsätzlich ist nach persönlichen Steuern zu bewerten.34) Wie schon bisher kann bei Kapitalgesellschaften vereinfachend eine Bewertung vor Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuer vorgenommen werden.35)

Keine Vereinfachung war bisher für Einzelunternehmen und Personengesellschaften vorgesehen. Laut Rz. 86 des Fachgutachtens sind diese nun wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln (d. h. mit Abzug von fiktiver Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer gem. Rz. 83 des Fachgutachtens, aber auch vereinfachend nur durch Abzug von fiktiver Körperschaftsteuer gem. Rz. 84 des Fachgutachtens).

Die Anwendung des Tax-CAPM sollte nicht notwendig sein. Sofern es im Einzelfall erforderlich sein, ist kann auch in Österreich die deutschen Vorgehensweisen in Analogie angewandt werden.36)

33) Vgl. Rz. 109 des neuen Fachgutachtens KFS/BW 1. 34) Vgl. Rz. 83 des neuen Fachgutachtens KFS/BW 1. 35) Vgl. Rz. 84 des neuen Fachgutachtens KFS/BW 1. 36) Vgl. Kaden/Purtscher/Wirth, RWZ 2014/48.

[7] [8]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [9] [10]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020

Übertrag

Steuer (15.6.2018)

siehe auch->

  • [[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#

| ]]

Kapitel

  • Unternehmenssteuer
  • (persönliche) Ertragsteuer
  • sonstige Steuern
  • Vereinfachung
  • Transaktionsbedingte Steuern (vgl. unten

Steuern finden sich in der Gewinn-Verlust-Rechnung

  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Z. 18 GKV, Z. 17 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 258]
  • sonstige Steuern (Z. 21 GKV, Z. 20 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 262]
  • Steuern, sofern sie nicht unter Z 18 fallen (Z. 8a GKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 168]
  • DGA in Sozialer Aufwand (Z. 6b GKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 134a ff] ausgewiesen oder nur enthalten?

Steuern können aber auch nur als Verbindlichkeit in die Bilanz kommen, wenn der Unternehmer diese nur für das Finanzamt einhebt:

  • Umsatzsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • DNA

Vereinfachung Steuer (20.2.2022)

neue Seite: - Kategorie: * Bewertung immaterielles Vermögen

  • Bilanzkennzahl
  • internationale Rechnungslegung
  • Liegenschaftsbewertung
  • Mathematischer Begriff
  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht

* Unternehmensbewertung

  • Unternehmensrecht
  • Wert
  • Wirtschaftswissenschaft
  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

Siehe auch

[1] [2] [3]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

[4] [5] [6]

Berücksichtigung von Transaktionskosten und transaktionsbedingten Ertragsteuerwirkungen

  • Baldauf / Pummerer: „Transaktionsbedingte Ertragsteuern bei der Bewertung personenbezogener Unternehmen“, RWZ 2006/77
  • Mandl / Rabel: „Gegenüberstellung der neuen Fachgutachten IDW S 1 und KFS BW 1“, RWZ 2006/33
  • Wagner: „Unterschiedliche Wirkungen bewertungsbedingter und transaktionsbedingter latenter Ertragsteuern“, WPg 2008, 834
  • Pummerer: „Unternehmensbewertung für KMU“, Linde 2015 zitiert: Pummerer (2015), S. 146 ff;
  • [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
  • Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
  • [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
  • Vgl. [ wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: ], abgefragt ..2022.
  • Abgerufen von „https://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Steuer&oldid=23325