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− | Stellungnahmen, Erläuterungen zu Einzelthemen des unternehmensrechtlichen | + | Stellungnahmen, Erläuterungen zu Einzelthemen des unternehmensrechtlichen [[Bewertung (Rechnungswesen)|Bewertungsfragen]], [[Jahresabschluss]]es und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Jahresabschlussprüfung Jahresabschlussprüfung] finden sich in den Stellungnahmen des [[Austrian Financial Reporting and Auditing Committee]]s (AFRAC). |
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Die Erläuterungen in IAS und IFRS werden oftmals als Interpretationshilfe für die Bestimmungen des UGB herangezogen. | Die Erläuterungen in IAS und IFRS werden oftmals als Interpretationshilfe für die Bestimmungen des UGB herangezogen. |
Version vom 8. Januar 2023, 06:41 Uhr
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Das Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierendelink?. [1]
Die Rechtsvorschriften zur Aufstellung der Steuerbilanz werden als Bilanzsteuerrecht bezeichnet.[2]
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Quellen des Bilanzrechtes
Je nach Rechtsgrundlage des Jahresabschlusses gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Diese dienen jedoch zT als Grundlage für das andere Rechtsgebiet oder als Interpretationshilfe.
Art Jahresabschluss:
- Steuerbilanz (-jahresabschluss)
- Einzel- bzw. Konzernabschluss nach UGB
- Einzel- bzw. Konzernabschluss nach IFRS
Steuerbilanz
Die Rechtsquellen des Bilanzsteuerrechtes sind:
- §§ 4-14 EStG 1988 [1],
- erläuternd auch die unternehmensrechlichen Bestimmungenlink?, insbesondere im Bereich der Maßgeblichkeitlink? und
- erläuternd die EStR 2000 Rz. 401 - 3938 [2].
Einzel- bzw. Konzernabschluss nach UGB
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene Die Vorschriften zur unternehmensrechlichen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des UGB. Dabei ist zu unterscheiden:
- Vorschriften, die für alle Unternehmer gelten ev iSd UGB: §§ 189 - 220 UGB
- Vorschriften für Kapitalgesellschaften (einschl. verdeckter Kapitalgesellschaften): §§ 221 - 243 UGB
- Bei einigen Vorschriften gibt Vereinfachungen für Kleinst- bis mittelgroße Unternehmen bzw. soweit es sich nicht um Aktiengesellschaften handelt.
- Bei börsennotierte Unternehmen gibt es, insbesondere bei der Offenlegung, ergänzende Vorschriften.
- Vorschriften über den Konzernjahresabschluss: §§ 244 - 285 UGB
In der Europäischen Union wurde das Bilanzrecht durch die Bilanzierungsrichtlinie ev als Lemma vereinheitlich. Aktuell ist die RL 2013/34/EU vom 19.7.2013 idF RL2022/2464 vom 14.12.2022 [3].
Stellungnahmen, Erläuterungen zu Einzelthemen des unternehmensrechtlichen Bewertungsfragen, Jahresabschlusses und der Jahresabschlussprüfung finden sich in den Stellungnahmen des Austrian Financial Reporting and Auditing Committees (AFRAC).
Die Erläuterungen in IAS und IFRS werden oftmals als Interpretationshilfe für die Bestimmungen des UGB herangezogen.
Einzel- bzw. Konzernabschluss nach IFRS
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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siehe auch-> [[]]
eigene
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
Folien
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht_(Deutschland) https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Rechnungslegungsrecht https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bilanzsteuerrecht-28368
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NN bei Wikipedia], abgefragt 7.1.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 7.1.2023;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Bilanzrecht, abgefragt 7.1.2023.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Bilanzsteuerrecht, abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]