Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Investor: Unterschied zwischen den Versionen

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Begriff (lö)

https://de.wikipedia.org/wiki/Anleger_(Finanzmarkt) Der Anleger oder Investor ist ein Wirtschaftssubjekt, das auf dem Finanz–, Immobilien- oder Rohstoffmarkt ein Finanzprodukt bzw. andere Wirtschaftsobjekte zum Zwecke der langfristigen Vermögensmehrung nachfragt.

Der Anleger ist volkswirtschaftlich ein Wirtschaftssubjekt, welches das nicht für Konsum verbrauchte Geld der Spekulationskasse zuführt und damit Sparen betreibt.

Unter einem Investor wird ein Wirtschaftssubjekt verstanden, das im Rahmen seiner intertemporalen Konsumentscheidung in einem bestimmten Zeitpunkt in Kapitalanlagen investiert oder investieren will; Synonym ist der Privatanleger.

Als Anleger gilt jemand, der auf der Grundlage öffentlichen Anbietens, öffentlicher Werbung oder in ähnlicher Art Finanzinstrumente oder Finanzkontrakte von Emittenten oder anderen Anlegern auf dem Primärmarkt oder Sekundärmarkt erwirbt.[3] Diese Definition erfasst auch die Anlage in Wirtschaftsobjekten wie Commodities, Edelmetallen (etwa Anlagegold), Immobilien, Kunstwerken oder Schmuck, die nicht auf dem Finanzmarkt gehandelt werden. Arbitrageure, Spekulanten oder Trader sind im engeren Sinne keine Anleger, weil sie an kurzfristigen Gewinnmitnahmen interessiert sind, nicht jedoch an den langfristig vermögensmehrenden Handelsobjekten.

Volkswirtschaftlich sind die Begriffe Anleger und Investor fließend und können auch einen anderen Begriffsinhalt bekommen. Aus dem Sparen des Anlegers wird bei Aktien die Investition des Investors, wenn jemand eine strategische Kapitalbeteiligung (Sperrminorität oder Mehrheit) erwirbt.

Herausarbeiten Unterschied mE Investor: allgemein der investiert, Anleger der auf Basis eines (öffentlichen) Angebotes investiert.

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

[1] [2] [3]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

eigene

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Ermittlung / Berechnung

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

eigene

[7] [8] [9]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt ..2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2023;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2023.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2023.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]