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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
ev erg
'
eigene Das Firmenbuch (Handels-, Unternehmensregister) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis bestimmter Unternehmen. Es dient zum einen der Offenlegung (UGB), zum anderen haben bestimmte Eintragungen konstitutive Wirkung. Die Verpflichtung zur Eintragung ist länderweise sehr unterschiedlich ebenso die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene Das Firmenbuch ist eine wichtige Informationsquelle. Vertrauensgrundsatz?
Österreich
Allgemein (lö)
überarbeiten
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch
https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch.html
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
Über das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europäischen Handelsregistern verknüpft und grenzübergreifend einsehbar.
eigene
Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind (zB Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen).[7]
Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).[8]
Eine große Zahl an Firmenbucheingaben kann elektronisch von Unternehmerinnen/Unternehmern eingebracht werden.[9] ev besser zu Eintragungen
Firmenbuchgericht
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
Wer führt das Firmenbuch?
Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister, englisch commercial register) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind,[1] insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen.[2] Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.[3] Einrichtung und Führung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt.[4][5]
eigene
Einzutragende Rechtsträger
(zT) ok
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
eigene Eingetragen sind:[16]
- alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften;
- ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten;
- Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.
Einzutragende Informationen
(zT) ok
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
eigene Die einzutragenden Informationen richten sich nach § 3 ff FBG [1]
Einsichtnahme / Abfrage
(zT) ok
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch
https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch/firmenbuchabfrage.html
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
'
eigene Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Internetabfragen sind keine öffentliche Urkunden. Sollte dies notwendig sein kann die Abfrage übereinen Notar erfolgen, der diese bestätigt. Aktuelle Abfragen übers Internet können auch mit Amtssignatur versehen werdne, was der öffentlichen Urkunde gleich kommt.[23]
Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen.[24]
Abfragemöglichkeit:
- firmenmonitor.at (Wr. Zeitung), abgefragt 19.4.2023;
- Firmenbuchabfrage über das Internet, abgefragt 19.4.2023;
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Gesetz
- FBG [2]
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
ev Lö
Weblinks
- Firmenbuch bei oesterreich.gv.at, abgefragt 19.4.2023;
- Firmenbuch bei usp.gv.at (Unternehmensservice-Portal), abgefragt 19.4.2023;
- Firmenbuch bei wko.at, abgefragt 19.4.2023;
- Firmenbuch bei Wikipedia, abgefragt 19.4.2023;
- [
- [
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;
Deutschland
hlf (lö)
ev überarbeiten
Das Unternehmensregister (§ 8b Handelsgesetzbuch – HGB) ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister.
eigene In Deutschland gibt es zwei Registersysteme:
- Handels-, Partnerschafts und Genossenschaftsregister
- Unternehmensregister
Eingaben werden in der ersten Schiene erfasst und in die zweite Schiene übertragen.
Handelsregister
Hlf (lö)
ev überarbeiten
https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsregister_(Deutschland)
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsregister-32553
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/positivwirkung-45114
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/negativwirkung-37297
'
eigene Das deutsche Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register, das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht (Publizitätsprinzip).[35]
Eintragung können betreffen:[36]
Von der Wirkung her können Eintragungen sein:[37]
- konstitutiv (rechtserzeugend, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
- deklaratorisch (rechtsbezeugend, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.
Das Register besteht aus zwei Abteilungen:
- Abteilung A (HRA): Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine sowie
- Abteilung B (HRB ): Kapitalgesellschaften.
- Aufgaben
Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative/positive Publizität):[38]
- positive Publizität: Das bedeutet eine im Handelsregister eingetragene und bekannt gemachte Tatsache gilt grundsätzlich gegenüber Dritten.[39]
- negative Publizität: Diese besagt, dass eine im Handelsregister fehlende Eintragung und Bekanntmachung die Unkenntnis des Dritten grundsätzlich entschuldigt.[40]
Abfrage
(zT) ok
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsregister-32553
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinsames_Registerportal_der_L%C3%A4nder#Weblinks
eigene Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die dort eingereichten Dokumente ist jedermann gestattet. Sie erfolgt kostenlos im jeweiligen Amtsgericht oder online über das Gemeinsame Registerportal der Länder.[44] Zur Einsicht
- Handelsregister.de (Gemeinsame Registerportal der Länder), abgefragt 19.4.2023;
Weblinks
fe
eigene
Unternehmensregister
(zT) ok
eigene Das deutsche Unternehmensregister ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.[51]
Abfrage:
- Unternehmensregister.de, abgefragt 19.4.2023
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
International
- Weiterleitung: ev European Business Register (EBR)
ev erg
eigene Das European Business Register (EBR) ist eine seit 1992 bestehende Kooperation einiger Handelsregister in Europa. Einen guten Überblick bietet Wikipedia, Stichwort: European Business Register.
Eine weltweite Liste findet sich bei Wiki.en, Stichwort: List of official business registers.
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
Folien
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Einzelnachweise
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Unternehmensservice-Portal, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑ www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑ www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Vgl. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Handelsregister, abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Positivwirkung, abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Negativwirkung, abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Unternehmensregister, abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]