Rechtsträger: Unterschied zwischen den Versionen
K (Peter Hager verschob die Seite Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Rechtsträger nach Rechtsträger: Artikel fertig) |
K |
||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
<references /> | <references /> | ||
--> | --> | ||
− | |||
[[Kategorie:Recht, allgemein]] | [[Kategorie:Recht, allgemein]] | ||
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]] | [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] | ||
− |
Version vom 21. Mai 2023, 03:06 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Der Begriff Rechtsträger steht für:
- den Inhaber eines subjektiven Rechts, vgl. Rechtssubjekt
- Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe Träger (öffentliches Recht)
- Rechtssubjekte, die ein Unternehmen betreiben.
siehe auch-> wirtschaftlicher Eigentümer