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Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.
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Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht.
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Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).
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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
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In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterscheidet man bei der Berechnung von Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationalprodukt danach, ob eine Leistung ökonomisch gesehen von Ausländern im Inland oder von Inländern im Ausland erbracht wurde.
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Zollrecht
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Aus zollrechtlicher Sicht bezieht sich das Ausland auf Gebiete, die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU-Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet (Büsingen am Hochrhein, Samnaun, Ceuta, Melilla, Vatikan).
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Umsatzsteuer
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Im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes ist Inland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen am Hochrhein, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen an der Küste: Emden, Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Hamburg, Kiel; seit 1. Januar 2004 nicht mehr die Binnenfreihäfen Duisburg und Deggendorf), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.
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Ausland
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Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.
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Außenwirtschaftsrecht
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alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex (Unionszollkodex) festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.
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Steuerrecht
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alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. der
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Zollrecht
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Zollgebiet der EU.
  
 
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Version vom 3. Januar 2024, 18:42 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Wirtschaftsraum (31.5.2023)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung: Wirtschaftsgebiet
  • Synonyme: Wirtschaftsgebiet

siehe auch-> Markt

 erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsraum

https://de.wiktionary.org/wiki/Wirtschaftsraum https://www.dwds.de/wb/Wirtschaftsraum

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftsraum-48607

eigene Der Wirtschaftsraum (Wirtschaftsgebiet [1]) ist ein durch menschliche Aktivitäten organisierter und gestalteter Erdraum bzw. Landschaftsausschnitt, welcher durch bestimmte sozioökonomische Strukturmerkmale und funktionale Verflechtungen charakterisiert ist. Der Wirtschaftsraum hebt sich durch seine individuelle Struktur von dem ihn umgebenden Wirtschaftsraum ab.[2]

Das Wirtschaftsgebiet im Sinne der Außenwirtschaft stimmt nicht mit dem betriebswirtschafltichen Wirtschaftsgebiet überein. So ist das österreichische Zollausschlußgebiet Jungholz und Mittelberg Teil des deutschen Wirtschaftsgebietes iSd deutsche Außenwirtschaftsgesetzes.

[3] [4] [5] [6]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

 erg 

eigene In der Betriebswirtschaftslehre insbesondere dem Marketing ist der regionale Bezug eine wesentliche Marktsegmentierung. Der Wirtschaftsraum ist das zentrale Erkenntnisobjekt der Wirtschaftsgeographie.

In der Unternehmensbewertung werden Bewertungen i.d.R. nach Staaten getrennt durchgeführt, um das Länderrisiko abbilden zu können.

[7] [8] [9] [10]

Klassifikation

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> Klassifikation
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene Regionale Gliederungen ist in unterschiedlicher Feinheit (vom Kontinent bis zum Bezirksgericht) möglich. Die amtliche Statistik der Europäischen Union verwendet die NUTS-Klassifikation.


Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2024;

[11] [12] [13] [14]

Wichtige Wirtschaftsräume

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2024;

[15] [16] [17] [18]

Inland / Ausland

Hlf (lö)

  • Weiterleitung:

fe 

eigene Eine wichtige Unterscheidung in der Volkswirtwirtschaftslehre und Betriebswirtschaftlehre ist Inland und Ausland bzw. korrespondierend In- und Ausländer.

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2024;

[19] [20] [21] [22]

Inland

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Inland Inland steht im Gegensatz zu Ausland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.

Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Inland aus der Sicht der sprechenden Person denjenigen Staat dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt oder in dem sie sich befindet.

Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/inland-37854 Inland 1. Allgemein: das völkerrechtlich zum Gebiet eines Staates zugehörige Gebiet (Hoheitsgebiet).

eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2024;

[23] [24] [25] [26]

Ausland

  • Weiterleitung: Ausland
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausland Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.

Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht.

Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).

Ausland aus ökonomischer Sichtweise kürzen

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterscheidet man bei der Berechnung von Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationalprodukt danach, ob eine Leistung ökonomisch gesehen von Ausländern im Inland oder von Inländern im Ausland erbracht wurde. Zollrecht

Aus zollrechtlicher Sicht bezieht sich das Ausland auf Gebiete, die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU-Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet (Büsingen am Hochrhein, Samnaun, Ceuta, Melilla, Vatikan). Umsatzsteuer

Im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes ist Inland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen am Hochrhein, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen an der Küste: Emden, Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Hamburg, Kiel; seit 1. Januar 2004 nicht mehr die Binnenfreihäfen Duisburg und Deggendorf), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.

Einkommensteuer

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295 Ausland Gebiet jenseits der Staatsgrenzen. Außenwirtschaftsrecht

alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex (Unionszollkodex) festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland. Steuerrecht

alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. der

Zollrecht

Zollgebiet der EU.

eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2024;

[27] [28] [29] [30]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2024;

[31] [32] [33] [34]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2024;

[35] [36] [37] [38]

Literatur

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsraum https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftsraum-48607 https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/wirtschaftsgebiet-47662

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 30.6.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 30.6.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 30.6.2023;

Einzelnachweise

  1. Laut Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache, Stichwort: Wirtschaftsraum, abgefragt 31.5.2023 als Synonym zu verstehen. Andere Fundstellen beschränken Wirtschaftsgebiet auf die Bedeutung des (d)AHG Quellen und Details
  2. Vgl. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Wirtschaftsraum, abgefragt 31.5.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 30.6.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 30.6.2023.
  5. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 30.6.2023.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 30.6.2023.
  7. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 30.6.2023.
  8. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 30.6.2023.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  11. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  12. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  13. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  14. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  17. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  20. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  22. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  23. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  26. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  27. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.
  29. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2024.

[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]