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;ex [[Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftsraum (31.5.2023)]]
 
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'''ex [[Weltwirtschaft]] ([[Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Konjunktur (18.5.2023)]]'''
 
Wichtige [https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen Freihandelsabkommen]:
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union Europäische Union] (EU),
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Wirtschaftsraum Europäischer Wirtschaftsraum] (EWR),
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Nordamerikanisches_Freihandelsabkommen Nordamerikanisches Freihandelsabkommen] (NAFTA),
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/ASEAN Verband Südostasiatischer Nationen] (ASEAN),
 
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Mercosur Gemeinsamer Markt des Südens] (Mercosur),
 
 
'''Neu'''
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandelsabkommen </u>''
 
Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Gewährleistung des Freihandels zwischen den vertragschließenden Staaten (beziehungsweise Völkerrechtssubjekten). Die Vertragspartner verzichten untereinander auf Handelshemmnisse, betreiben jedoch gegenüber Drittländern eine autonome Außenhandelspolitik. Es kann ein erster Schritt zu einer engeren wirtschaftlichen Integration zwischen Ländern sein.
 
 
;Gegenstand von Freihandelsabkommen
 
 
Mit dem Abkommen wird der Freihandel zwischen den Vertragspartnern gesichert. Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse, wie Exportbeschränkungen, Importquoten oder nationale Normen und Standards, werden abgeschafft. In neueren Freihandelsabkommen werden auch andere staatliche Eingriffe wie Subventionen, Beteiligungen an Unternehmungen oder Wirtschaftssektoren oder die staatliche Handhabe über das Patentrecht eingeschränkt. In einigen Abkommen sind zudem Regelungen zum Investitionsschutz enthalten, die bei Investor-Staat-Verfahren den Einsatz von Schiedsgerichten vorsehen.
 
 
Aus mehreren Freihandelsabkommen oder durch multilaterale Abkommen können Freihandelszonen entstehen. Freihandelsabkommen bzw. Freihandelszonen stellen die erste Stufe der wirtschaftlichen Integration dar, da – anders als bei einer Zollunion – die Vertragspartner einer reinen Freihandelszone ihre jeweiligen nationalen Zolltarife gegenüber Drittstaaten beibehalten. Zur Verhinderung von Verkehrs-, Produktionsverlagerungen und Wettbewerbsverfälschungen enthalten alle Freihandelsabkommen Ursprungsregeln, die sicherstellen, dass Waren präferenzberechtigt sind und damit zollfrei in den Vertragsstaat eingeführt werden können. Dies muss mit einem Präferenzpapier nachgewiesen werden. Wirtschaftliche Zusammenschlüsse auf einer höheren Integrationsstufe (Zollunion, Gemeinsamer Markt, Wirtschafts- und Währungsunion) sind jedoch immer auch Freihandelszonen.
 
 
;Vergleich eines Freihandelsabkommen und einer Zollunion
 
 
Alle positiven Wohlfahrtseffekte, die durch ein Freihandelsabkommen impliziert werden, können auch unter einer Zollunion generiert werden. Ein Freihandelsabkommen verursacht gleichzeitig allerdings Wohlfahrtskosten, die in einer Zollunion nicht entstehen. Die Kosten umfassen mehrere Punkte:
 
 
    Innerhalb eines Freihandelsabkommens können bestimmte Güter von der Zollfreiheit mittels einer sogenannten „Exclusion List“ (Ausschlussliste) ausgenommen oder unter einer speziellen Methode langsam an die komplette Elimination herangeführt werden. Dies trifft vor allem für sensible Güter eines Landes zu, welche durch eine starke Lobby geprägt sind.
 
    Die Möglichkeit für Lobby-Gruppen, das Freihandelsabkommen nach ihren Vorstellungen zu gestalten, führt zu einem weiteren Problem. Lobby-Gruppen werden nur für die Liberalisierung des Handels sein, wenn es ihnen Vorteile bringt. Ansonsten werden sie mit allen Mitteln versuchen, bestehende Hürden zu erhalten. Innerhalb einer Zollunion ist es für einzelne Lobby-Gruppen schwieriger, ihre Interessen durchzusetzen, als bei bilateralen Verhandlungen, weil ihr Einfluss dort relativ gering ist.
 
    Des Weiteren entstehen Kosten, um den Handelsablenkungseffekt zu verhindern. Hierbei nutzen Importeure bei der Einfuhr jenes Land, das ihnen die günstigsten Konditionen zum Import von Gütern und Dienstleistungen bietet. Anschließend werden diese Güter in ein anderes Land innerhalb des Freihandelsabkommens zollfrei weiter exportiert. Der Import in das erste Land findet dabei ausschließlich statt, um Zollkosten zu sparen. Um diese Handlungsumlenkung zu verhindern, werden Ursprungsregeln als Handelshemmnisse in ein Freihandelsabkommen aufgenommen.[6]
 
 
;Ziel von Freihandelsabkommen und Freihandelszonen
 
 
Ziel des Freihandelsabkommens beider Vertragspartner ist es, durch den Freihandel Vorteile bei der Güterverteilung und eine Steigerung des Außenhandels zu erreichen. Damit entsprechen sie dem Grundgedanken der (neo-)klassischen Außenhandelstheorie, die auf dem Modell der vergleichbaren Kostenvorteile von David Ricardo fußt, wonach durch freien Handel zwischen Staaten Wohlfahrtsgewinne für alle beteiligten Staaten erreicht werden können.
 
 
Außerdem wird durch die Handelshemmnisse das Wirtschaftswachstum negativ beeinflusst und die Effizienz der Wirtschaft verringert. Dies ist auf eine ineffiziente Ressourcennutzung zurückzuführen. Denn Volkswirtschaften, welche keine freien Handelszonen besitzen, produzieren dann nur die Güter und Dienstleistungen, welche durch staatliche Eingriffe am attraktivsten erscheinen, und nicht diejenigen, welche einen vergleichbaren Vorteil erbringen. Dies ist nämlich der eigentliche Sinn des Handels. Die Folgen sind Wohlfahrtsverluste für die Staaten.
 
 
Die Welthandelsorganisation (WTO) fördert aus diesem Grund die Bildung von Freihandelszonen und den Abschluss von Freihandelsabkommen.
 
 
Entwicklungspolitische Bedeutung haben Freihandelsabkommen, die Entwicklungsländern den Zugang zu den Märkten der Industrieländer öffnen sollen; zu diesem Zweck führt die EU mit Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik Verhandlungen, die zum Abschluss von Freihandelsabkommen führen sollen (siehe Economic Partnership Agreement).[13]
 
 
Eine vollständige Liberalisierung des Welthandels hätte nach einer Studie der Weltbank von 2005 bis 2015 jährlich 300 Mrd. US-Dollar an zusätzlichen Einkommen realisiert.[14]
 
 
;Arten von Freihandelskooperationen
 
 
    Freihandelsabkommen: Handelsbarrieren werden abgeschafft, jedoch bleibt jeder Mitgliedstaat politisch selbständig. (Beispiel: Europäische Freihandelsassoziation)
 
    Zollunionen: Hierbei bildet ein Zusammenschluss von Staaten eine gemeinsame Zollunion. Es werden gemeinsame Zölle abgeschafft. Außerdem werden die Zölle von Drittländern, die Mitgliedsstaaten angehören, angeglichen.[15] (Beispiel: Eurasische Wirtschaftsunion)
 
    Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt): Der Binnenmarkt verhält sich wie die Zollunion. Außerdem schreibt dieser den freien Verkehr aller Produktionsfaktoren (Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte, Kapital) vor. (Beispiel: Europäischer Wirtschaftsraum[16])
 
    Wirtschaftsunion: Zusammenschluss von Staaten mit binnenmarktähnlichen Verhältnissen. Hinzu kommt das bestreben einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik. (Beispiel: Europäische Union)
 
    Währungsunion: Ist die oberste Stufe der wirtschaftlichen Integration. Hierbei wird die Wirtschaftsunion um eine gemeinsame Währung erweitert. (Beispiel: Eurozone)
 
 
Siehe auch: Wirtschaftliche Integration
 
''<u>https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19335/freihandelszone/ </u>''
 
die Vereinigung mehrerer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Die Freihandelszone ist eine Form der regionalen wirtschaftlichen Integration von Volkswirtschaften wie die Europäische Freihandelszone, die Nordamerikanische Freihandelszone oder die ASEAN. Die Binnenzölle sowie mengenmäßige Beschränkungen im Güteraustausch innerhalb der Freihandelszone werden abgebaut, die Mitgliedsländer errichten jedoch im Unterschied zur Zollunion keine gemeinsamen Zollgrenzen und behalten das Recht, gegenüber den Drittländern eigene, von den anderen Mitgliedstaaten abweichende Außenzölle zu erheben.
 
 
''<u>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freihandelszone-35709 </u>''
 
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
 
Inhaltsverzeichnis
 
 
    Außenhandelspolitik
 
    Entwicklungspolitik
 
 
;Außenhandelspolitik
 
 
Spezifisches Konzept zur regionalen Handelsliberalisierung (regionale Integration, Regionalismus). Bei einer Freihandelszone werden zwischen den Partnerländern schrittweise alle Zölle und Kontingente, d. h. alle tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse, abgebaut - innerhalb der Freihandelszone werden keine Zölle erhoben; im Unterschied zur Zollunion behält jedes Mitgliedsland einer Freihandelszone weiterhin die volle Autonomie bei der Gestaltung seiner Handelspolitik (Drittlandszollsatz, Einfuhrzoll, Kontingent, etc.) gegenüber Drittstaaten.
 
 
Damit verhindert wird, dass Importe aus Drittstaaten den Umweg über dasjenige Mitgliedsland nehmen, das den geringsten Zoll für das jeweilige Gut erhebt, bedarf es im Binnenhandel einer Freihandelszone der Vorlage von Ursprungsnachweisen (administrativ aufwendig bei Produkten, die in einem Mitgliedsland weiterverarbeitet wurden) und der Anwendung kompensatorischer Binnenzölle.
 
 
Eine Freihandelszone (z. B. die EFTA, NAFTA / USMCA, CPTPP) verstößt prinzipiell gegen das Meistbegünstigungsgebot (Meistbegünstigung) des GATT; Art. XXIV GATT definiert die Voraussetzungen, unter denen eine Freihandelszone zwischen Mitgliedern der Wolrd Trade Organization (WTO) (vgl. Multilateralismus) zulässig ist.
 
 
Vgl. auch Integration, Regionalismus.
 
 
;Entwicklungspolitik
 
 
Aus dem nationalen Binnenmarkt von Entwicklungs- und Transformationsländern formal-juristisch ausgegliederte, weltmarktorientierte Standorte von Produktion und Handel, mit denen sich das betreffende Land in die internationale Arbeitsteilung einzugliedern versucht.
 
 
Vgl. auch Sonderwirtschaftszonen.
 
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Zollunion </u>''
 
Als Zollunion bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre eine Form der wirtschaftlichen Integration. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Staaten, die ein gemeinsames Zollgebiet bilden.
 
 
''<u>https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Integration </u>''
 
Unter wirtschaftlicher Integration oder Marktintegration werden Prozesse verstanden, die mehrere Märkte (z. B. den deutschen und den französischen Stahlmarkt) zu einem größeren Markt (z. B. einem europäischen Stahlmarkt) zusammenführen (Integration als Prozess). Der Begriff wird aber auch verwendet, um das Ausmaß zu charakterisieren, in dem diese Einheit hergestellt ist (Integration als Zustand), ferner als Ziel (Integration als Ziel). Integration, je nach Sichtweise, als Prozess, Zustand und Ziel zu verstehen, verdeutlicht die große Ambivalenz dieses Begriffes.
 
 
Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs dar. Sie ist eine internationale Ordnungspolitik; deutlichstes Kennzeichen dieses Zusammenschlusses stellt die Schaffung einer (internationalen) Organisation mit eigenen Organen dar. Ausgangspunkt ist stets ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten. Im Idealfall übertragen die Akteure (Mitgliedstaaten) in dem Vertrag die für den betreffenden Integrationsschritt benötigten Kompetenzen (Themen, Aufgabenbereiche = sog. Politiken) auf die neuen Organe.
 
 
Wirtschaftsintegration kann global oder regional (bezogen auf eine benachbarte Staatengruppe) ausgerichtet sein. Die EU gilt weltweit als das erfolgreichste Modell regionaler Wirtschaftsintegration. Ab Gründung der Montanunion (EGKS) am 18. April 1951 hat die heutige EU seitdem verschiedene wirtschaftliche Integrationsstufen, beginnend als Freihandelszone, sodann ab 1. Juli 1968 Zollunion, nachfolgend Gemeinsamer Markt, später Binnenmarkt, danach in Teilen Wirtschaftsunion bis hin zur Währungsunion durchlaufen.
 
 
;Stufen der Integration
 
 
Wirtschaftliche Integrationsprozesse werden typischerweise in mehrere Abstufungen eingeteilt, die aber bei Integrationsprozessen nicht zwangsläufig der Reihe nach durchlaufen werden:
 
 
# Präferenzzone: Differenzierung der Handelsbedingungen gegenüber einzelnen Handelspartnern
 
# In einer Freihandelszone auf Basis eines Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse der beteiligten Länder abgeschafft, jedoch nur für innerhalb der Freihandelszone erstellte Güter. Im Handel mit Drittländern legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation, Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
 
# In einer Zollunion wird zusätzlich eine gemeinsame Zollpolitik gegenüber Drittländern umgesetzt. Ursprungszeugnisse entfallen. Beispiele: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Mercosur
 
# In einem Gemeinsamen Markt werden zusätzlich zur Zollunion nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. Normen, Gesetze) abgebaut, so dass auf der Outputseite ein gemeinsamer Gütermarkt entsteht. Auf der Inputseite des gemeinsamen Marktes werden die Hemmnisse bei Dienstleistungen, Arbeitskräften und Kapital beseitigt. Beispiel: Europäischer Binnenmarkt
 
# In einer Wirtschaftsunion wird darüber hinaus zum einen die sektorale Wirtschaftspolitik (zum Beispiel in der Landwirtschaft) koordiniert oder gar vereinheitlicht. Beispiel: Gemeinsame Agrarpolitik der EU.
 
# In einer Währungsunion werden dauerhaft die Wechselkurse fixiert, bei gleichzeitiger vollständiger Konvertibilität oder Einführung einer gemeinsamen Währung. Beispiel: Europäische Währungsunion
 

Version vom 4. Januar 2024, 07:16 Uhr

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Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

Einzelnachweise


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