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https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsbilanz Die Zahlungsbilanz erfasst in der Volkswirtschaftslehre für eine bestimmte Rechnungsperiode wertmäßig alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inland und Ausland und gibt Auskunft über die ökonomische Verflechtung einer Volkswirtschaft mit dem Ausland.

Allgemeines

Als Inländer gilt jede natürliche Person mit einem Wohnsitz und jede juristische Person mit Geschäftssitz im Bezugsland; darüber hinaus auch jede Wirtschaftseinheit – auch Zweigstellen oder Produktionseinheiten, die keine eigenständigen Unternehmen sind –, sofern sie den Hauptteil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im Inland ausübt.

Die Transaktionen werden in der Zahlungsbilanz analog zu betriebswirtschaftlichen Einnahmen und Ausgaben betrachtet, d. h. die Zahlungsbilanz stellt eine Nettogeldvermögensrechnung bezogen auf eine gesamte nationale Volkswirtschaft dar.[1] In Deutschland gibt die Deutsche Bundesbank monatlich die Zahlungsbilanz heraus.[2] Grundlage ist eine Richtlinie des Internationalen Währungsfonds (IWF) über den Aufbau der Zahlungsbilanz.[3]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsbilanz-49553 1. Begriff: Systematische Erfassung und Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern für eine abgelaufene Periode. Diese Definition ist etwas problematisch, da auch Transaktionen zwischen Inländern erfasst werden und da es sich um eine Stromgrößenrechnung handelt. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht sie monatlich, wobei die ersten vorläufigen Ergebnisse etwa mit einem Zeitabstand von rund 30 Tagen veröffentlicht werden. Als Inländer gilt, wer seinen festen Wohnsitz im Inland hat, also auch ausländische Einwohner. Im Gegensatz zum kaufmännischen Bilanzbegriff, der i.d.R. von Beständen an einem bestimmten Stichtag ausgeht, ist die Zahlungsbilanz eine Saldenbilanz, die (ebenfalls nach dem Prinzip der doppelten Buchführung) Veränderungen in einer Periode ausweist. Die „Konten” der Zahlungsbilanz werden als Teil-Bilanzen angesprochen.


https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21236/zahlungsbilanz/ nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erfolgende Darstellung sämtlicher das Ausland berührender Wirtschaftsaktivitäten eines Landes. In der Zahlungsbilanz werden systematisch alle ökonomischen Transaktionen zwischen Inländern und Ausländern in einem bestimmten Zeitraum aufgezeichnet. Mit ihrer Hilfe lässt sich ein Überblick über die Leistungen und Zahlungen während eines Monats oder Jahres gewinnen. Transaktionen oder Leistungen, die zu Zahlungseingängen (Einnahmen) im Inland führen, werden auf der Habenseite, Transaktionen oder Leistungen, die zu Zahlungsausgängen (Ausnahmen) führen, werden auf der Sollseite gebucht. Die Zahlungsbilanz stellt eine wichtige Unterlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen der Regierungen und der Zentralbanken dar. Ferner dient sie als Konjunkturindikator.

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

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Bedeutung

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eigene

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Ermittlung / Berechnung

einen löschen

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Berechnung[9]


NN[10]

[math] {NN} = \frac{a}{b}[/math] Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik

Variable
= Ergebnis

[math] {NN} [/math] Variable

NN

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 4.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.1.2024;

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Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 4.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.1.2024;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  7. Aus ], abgefragt 4.1.2024.
  8. Aus ], abgefragt 4.1.2024.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  11. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]