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https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenwirtschaftstheorie Die Außenwirtschaftstheorie (oder Außenwirtschaftslehre) ist ein Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre. Sie befasst sich mit allen Fragen, die mit dem grenzüberschreitenden Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zusammenhängen. Sie wendet dort die Aussagen und Theorien der Makroökonomie und Mikroökonomie an.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18751/aussenwirtschaft/ Summe aller Wirtschaftsbeziehungen, wie die Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen oder der Geld- und Kapitalverkehr, eines Landes mit anderen Ländern

Außenwirtschaft

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18750/aussenwirtschaft/ die Gesamtheit aller Wirtschaftsbeziehungen zwischen Staaten. Ihre Bestandteile sind der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschaftsverkehr des Inlands mit dem Ausland. Die Außenwirtschaftstheorie als Teilgebiet der allgemeinen Wirtschaftstheorie beschäftigt sich mit der Analyse der Bestimmungsgründe und Auswirkungen außenwirtschaftlicher Transaktionen, z. B. mit den Fragen, warum Außenhandel zustande kommt, wie sich Wechselkurse bilden oder wie ein Ausgleich der Zahlungsbilanz erreicht wird. Die Gesamtheit aller staatlichen Handlungen und Maßnahmen zur Beeinflussung der Außenwirtschaft wird als Außenwirtschaftspolitik bezeichnet.

Die Außenwirtschaft ist die Gesamtheit der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Staaten.

Sie umfasst die

  • Realströme (Güter, Dienstleistungen)
  • Finanzströme ergänzen

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

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Bedeutung

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NN

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 4.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.1.2024;

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Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 4.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 4.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 4.1.2024;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  2. [ ], abgefragt 4.1.2024.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  5. [ ], abgefragt 4.1.2024.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.
  8. [ ], abgefragt 4.1.2024.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 4.1.2024.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]