Kurzgutachten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. März 2024, 13:38 Uhr

Kurzinfo!

Begriff (lö)

siehe auch-> Gutachten, Bericht

Ein Kurzgutachten ist ein Gutachten oder eine Bewertungsentscheidung, die hinter dem zurückbleibt, was ein formal lege artis erstelltes „Vollgutachten“ ausmacht.[1] Er wird in der Empfehlung KFS/BW1 E5 (2017) zur vereinfachten Wertfindung als Bericht bezeichnet. Details siehe Unterlage (Gutachten-vereinfacht), S. 3 f, bzw. Bydlinsky (2018).

Bedeutung

Eine Unternehmensbewertung entsprechend den Anforderungen eines Fachgutachtens ist mit hohem Arbeitsaufwand verbunden, der bei KMU oft in keinem Verhältnis zum Wert steht. Vereinfachte Wert-findungen sollen eine brauchbare Wertermittlung mit akzeptablen Kosten erbringen.

Dies gilt auch für andere Fachbereiche, bei denen Gutachten zum Einsatz kommen. Die Grenzen der Vereinfachung sind durch die Nachvollziehbarkeit und den Stand der Wissenschaft gezogen.

Literatur

Fachliteratur

  • Bydlinski (2018);

Unterlage(n)

  • Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
  • Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Einzelnachweise

  1. Bydlinski (2018), S. 271.