Kurzgutachten
Kurzinfo!
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Begriff (lö)
siehe auch-> Gutachten, Bericht
Ein Kurzgutachten ist ein Gutachten oder eine Bewertungsentscheidung, die hinter dem zurückbleibt, was ein formal lege artis erstelltes „Vollgutachten“ ausmacht.[1] Er wird in der Empfehlung KFS/BW1 E5 (2017) zur vereinfachten Wertfindung als Bericht bezeichnet. Details siehe Unterlage (Gutachten-vereinfacht), S. 3 f, bzw. Bydlinsky (2018).
Bedeutung
Eine Unternehmensbewertung entsprechend den Anforderungen eines Fachgutachtens ist mit hohem Arbeitsaufwand verbunden, der bei KMU oft in keinem Verhältnis zum Wert steht. Vereinfachte Wert-findungen sollen eine brauchbare Wertermittlung mit akzeptablen Kosten erbringen.
Dies gilt auch für andere Fachbereiche, bei denen Gutachten zum Einsatz kommen. Die Grenzen der Vereinfachung sind durch die Nachvollziehbarkeit und den Stand der Wissenschaft gezogen.
Literatur
Fachliteratur
- Bydlinski (2018);
Unterlage(n)
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Gutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-allg.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten, Datei:Gutachten-Prüfung-UBW.pdf, Basisseminar FAÖ, Stand Okt. 2024;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
Folien
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur
Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ Bydlinski (2018), S. 271.