Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Transaktionskosten (Begriff): Unterschied zwischen den Versionen
(→Begriff (lö)) |
(→Bedeutung) |
||
Zeile 28: | Zeile 28: | ||
== Bedeutung == | == Bedeutung == | ||
− | |||
<!-- ''Hauptartikel-> [[]]'' | <!-- ''Hauptartikel-> [[]]'' | ||
* Synonyme: ''[[]]'' | * Synonyme: ''[[]]'' | ||
''siehe auch-> [[]]'' --> | ''siehe auch-> [[]]'' --> | ||
− | <small> </small> <u> </u | + | <small> </small> <u> </u> <!-- --> |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
Im [[Vollkommener Kapitalmarkt|vollkommenen Kapitalmarkt]] gibt es keine Transaktionskosten. Sie behindern den internationalen [[Kapitaltransfer]] und somit die [[Kapitalmobilität]]. Durch Verteuerung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Markteintritt Markteintritts] stellt sie eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Marktschranke Markteintrittsbarriere] dar und kann somit [https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionistische Wirkung] haben. Sie kann zum [https://de.wikipedia.org/wiki/Marktaustritt Marktaustritt] führen. | Im [[Vollkommener Kapitalmarkt|vollkommenen Kapitalmarkt]] gibt es keine Transaktionskosten. Sie behindern den internationalen [[Kapitaltransfer]] und somit die [[Kapitalmobilität]]. Durch Verteuerung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Markteintritt Markteintritts] stellt sie eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Marktschranke Markteintrittsbarriere] dar und kann somit [https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionistische Wirkung] haben. Sie kann zum [https://de.wikipedia.org/wiki/Marktaustritt Marktaustritt] führen. | ||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
== <s>Literatur</s> == | == <s>Literatur</s> == |
Version vom 22. Februar 2025, 04:56 Uhr
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Kapitaltransfer (30.3.2024) lö nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
- Seite auf Termini eintragen
* Seite auf Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Stichwörter löschen
- Abkürzungen, Symbole und Formeln eintragen
- Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->
Diese Seite ist noch in Arbeit
nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo!
Diese Seite stellt die für die Unternehmensbewertung wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Transaktionskosten bezeichnet:
- Transaktionskosten im Allgmeinen:
- Kosten bei der Transaktion von Wertpapieren
- in der Transaktionskostentheorie: Kosten die bei Benutzung des Marktes oder einer innerbetrieblichen Hierarchie anfallen.
- Transaktionskosten in der Unternehmensbewertung: die Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf bzw. Verkauf des Unternehmens(anteiles) anfallen.
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Im vollkommenen Kapitalmarkt gibt es keine Transaktionskosten. Sie behindern den internationalen Kapitaltransfer und somit die Kapitalmobilität. Durch Verteuerung des Markteintritts stellt sie eine Markteintrittsbarriere dar und kann somit Protektionistische Wirkung haben. Sie kann zum Marktaustritt führen.
Literatur
Weblinks
- Transaktionskosten bei Wikipedia, abgefragt 22.2.2025;
- Transaktionskosten bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 22.2.2025;
- Transaktionskosten bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 22.2.2025;
Einzelnachweise
<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]]
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]]
[[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]]
[[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]]
[[Kategorie:Mathematischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
[[Kategorie:Recht, allgemein]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]</s>
[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
<s>[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
[[Kategorie:Wert]]</s>
[[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]