Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Joint Venture: Unterschied zwischen den Versionen

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung: Contractual Joint Venture, Gemeinschaftsunternehmen
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

 erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Venture

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/joint-venture-37135

https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/joint-venture/

Eigenes

Ein Joint Venture [1] ist eine Kooperation zwischen mindestens zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Partnerunternehmen. Der Zusammenschluss kann zeitlich beschränkt sein. Die Rechtsform kann je nach Joint Venture unterschiedlich sein – häufig wird sich für eine Kapitalgesellschaft, wie eine AG oder GmbH (aufgrund der beschränkten Haftung), entschieden. ev besser Unterschiedliche Rechtsformen kommen in Frage, meistens werden Kapitalgesellschaften (AG, GmbH wegen der beschränkten Haftung angewandt.[2]

Beim Contractual Joint Venture hingegen wird kein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, sondern es bestehen lediglich Vertragsbeziehungen, die Kosten-, Risiko- und Gewinnverteilung regeln. Sobald die Partner oder das Joint Venture und die Partner aus unterschiedlichen Staaten stammen, handelt es sich um ein internationales Joint Venture.[3] erg [[Direktinvestition

[4] [5] [6] [7] [8]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[9] [10] [11] [12] [13]

Geschichte

ev zu Begriff

  • Weiterleitung:

 erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Venture

eigene Der Begriff stammt aus der US-amerikanischen Rechtssprache und ist in die deutsche Sprache eingegangen. In Europa gibt es sie seit dem ersten Weltkrieg.

Sie sind in ev besser: für Entwicklungs- und Schwellenländern, aber auch in Osteuropa und China beliebt ev besser: verbreitet.[14] Satz ev zu Bedeutung Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 23.3.2025;

[15] [16] [17] [18] [19]

Motive zur Gründung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Venture

Motive

Staatlicher Zwang

Die Gründung eines Joint Venture kann durch staatlichen Zwang zur Kooperation bei Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern ausgelöst werden. Diese Länder zwingen durch ihre Gesetzgebung die Investoren dazu, Unternehmen in ihrem Land nur mit der Beteiligung regionaler Partnerunternehmen zu gründen.

Wettbewerbsvorteile

Aus wettbewerbsbezogener Sicht sind Joint Ventures vor allem deshalb wichtig, weil man Branchenentwicklungen steuern und Geschwindigkeitsvorteile gegenüber Konkurrenten erzielen kann. Außerdem kann auf die zunehmende Globalisierung schneller reagiert werden. Die Kosten für Forschung können so von den Beteiligten gemeinsam getragen werden; durch die Zusammenarbeit und das Zusammenführen des Wissens kann die Forschung zudem beschleunigt werden. Es kann sein, dass das unternehmerische Risiko für einen einzigen Gesellschafter zu hoch ist, oder sich die Partner gegenseitig in technischer oder unternehmerischer Sicht komplementär ergänzen, ein Know-how-Transfer stattfindet, Kostenvorteile genutzt werden sollen oder ein sonst fehlender Marktzugang ermöglicht wird. Werden in ein Joint Venture von einem Partner bisher selbst wahrgenommene Funktionen eingebracht, handelt es sich um ein Outsourcing.

Strategische Motive Als strategische Ziele werden die Schaffung und Nutzung von Synergien, der Technologietransfer und die erweiterte Möglichkeit der Diversifikation gesehen. Ein weiteres Motiv, ein Joint Venture zu gründen, kann die rechtliche Lage in einem Land sein. Einige Länder wie die Volksrepublik China erlauben die Gründung von reinen (hundertprozentigen) Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in bestimmten Branchen gar nicht, in anderen nur unter der Auflage behördlicher Genehmigungen. Hier sind Joint Ventures mit einheimischen Unternehmen oft die einzige Möglichkeit für ausländische Unternehmen, auf dem jeweiligen Markt Fuß zu fassen.

Nutzen und Gefahren

Die Partnergesellschaften verfolgen komplementäre oder partiell identische Zielsetzungen,[10] durch welche jedoch temporär auftretende divergierende Zielvorstellungen und sich ändernde Interessenlagen nicht ausgeschlossen werden können. Joint Ventures können Economies of Scope erzielen, weil komplementäre Ressourcen, Fähigkeiten und Kompetenzen gebündelt werden.[11] Auch Synergien und Skalenerträge können bei Joint Ventures gehoben werden. Für den einzelnen Partner wird der Kapitalbedarf reduziert, wodurch das unternehmerische Risiko sinkt. Selbst für Partner, die lediglich Know-how in das Joint Venture einbringen, kann sich ein Lerneffekt ergeben (neue Kenntnis über ausländische Märkte, Mentalität im Wettbewerb). Sie können den Einstieg in einen fremden Markt (Beschaffungs- oder Absatzmarkt) sichern, der ohne Kooperation nicht oder nur erschwert möglich wäre. Joint Ventures können daher eine (staatliche oder wirtschaftliche) Markteintrittsbarriere beseitigen.

Wegen der fehlenden Kapitalmehrheit sind die Partner auf gegenseitig abgestimmtes Handeln angewiesen; Entscheidungen erfordern einen hohen Koordinierungsaufwand.[12] Dies kann bei Konflikten zu langwierigen Verhandlungen und Auseinandersetzungen führen. Diese Nachteile fördern die Instabilität mancher Joint Ventures. Die Gewinnverteilung ist üblicherweise nach dem Verhältnis der Kapitalanteile vorgesehen. Ein Risiko kann jedoch daraus erwachsen, dass das Sitzland des Joint Ventures später die Gewinnausschüttung an die ausländische Partnergesellschaft verbietet (Transferstopp) oder sogar die Kapitalbeteiligung enteignet. Maßgeblich für die Gründung von Joint Ventures im Ausland sind daher:[13]

   das Ausmaß an Rechtssicherheit,
   der Umfang direkter staatlicher Eingriffe,
   die Effizienz und Zuverlässigkeit der Behörden,
   die Möglichkeiten des Gewinntransfers,
   ausländische Importregelungen.

Das Joint Venture ist die riskanteste Kooperationsform. Am risikoärmsten sind (mit aufsteigendem Risiko) langfristige Lieferverträge, Lizenz- oder Franchiseverträge, Managementverträge, Contractual Joint Ventures und schließlich Equity Joint Ventures. Strategische Partnerschaften oder bloße Kooperationsvereinbarungen sind weniger risikobehaftet.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/joint-venture-37135 3. Motive: Wesentliche Motive für eine Joint-Venture-Gründung liegen v.a. in der Aufteilung des unternehmerischen Risikos auf zwei oder mehrere Partnerunternehmen und in der Nutzung der lokalen Marktkenntnis des Partnerunternehmens. Die Kombination der Stärken des eigenen Unternehmens mit den Stärken des Partnerunternehmens erlaubt die Realisierung von Synergieeffekten und Wettbewerbsvorteilen.

4. Probleme: Zu den Problemen von Joint Ventures zählen v.a. wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, der hohe Koordinationsaufwand, der Know-How-Abfluss sowie oft interkulturelle Probleme. Außerdem neigen Joint Ventures zur Instabilität. Dies zeigt sich in ihrer häufig begrenzten Lebensdauer.

https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/joint-venture/

Gründe fürs Gründen
Wann sich ein Joint Venture lohnt

Unternehmen gründen Joint Ventures in der Regel, um bei einem bestimmten Vorhaben das Risiko und die Verantwortung zu teilen. Daher handelt es sich bei Joint Ventures in den meisten Fällen um Gemeinschaftsunternehmen, bei denen alle Beteiligten über wirtschaftliche Kontrolle verfügen. Allerdings fällt der Begriff oft auch im Zusammenhang mit Direktinvestitionenin oder durch ausländische Unternehmen. Damit diese getätigt werden können, verlangen die betroffenen Länder nämlich häufig die Beteiligung regionaler Partnerunternehmen. Dieses Modell ist vor allem in China und vielen osteuropäischen Ländern anzutreffen.

Somit lassen sich folgende Motive für die Gründung eines Joint Ventures festhalten: Strategischer Nutzen


Häufig erhoffen sich Unternehmen von einem Joint Venture Synergieeffekte. Diese können beispielsweise einen geringeren Einsatz eigener Ressourcen oder die Steigerung der Effizienz umfassen. Durch den Zusammenschluss verbessern oder festigen Unternehmen ihre Marktposition und schwächen Mitbewerber. So zum Beispiel geschehen, als sich Siemens und Nokia 2007 für das Joint Venture „Nokia Siemens Networks“ zusammentaten: Ziel war unter anderem, gemeinsam die damaligen Mitbewerber Ericsson und Lucent/Alcatel zu überholen. Markt- und Wettbewerbsvorteile


Durch Kooperationen sind Unternehmen in der Lage, schneller, ganzheitlicher und oft auch günstiger zu produzieren sowie qualitativere Leistungen anzubieten. Weil das Risiko einer Finanzierung geteilt ist, können die Beteiligten Vorhaben in ganz anderem Umfang umsetzen und auch eher riskante Unterfangen ausprobieren. Außerdem ergänzen sich die Partnerunternehmen in Sachen Know-how und Fähigkeiten. Das zeichnet viele bekannte Joint Ventures aus. Zum Beispiel die Zusammenarbeit der Versicherungsgesellschaft Allianz und dem VW-Tochterunternehmen Volkswagen Financial Services: Durch die Kombination der recht unterschiedlichen Kompetenzen konnten beide Firmen den Markt für Kfz-Versicherungen erobern. Rechtliche Voraussetzungen


Vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern schreiben die Regierungen Direktinvestoren oft vor, mit regionalen Partnerunternehmen zu kooperieren. Erfolgreiche Joint-Ventures-Beispiele sind die diversen Zusammenschlüsse von Volkswagen mit chinesischen Unternehmen: So arbeitet VW unter anderem mit SAIC (Shanghai Automotive Industry Corporation) und FAW (First Auto Works) zusammen.

Kluge Kooperation
Das zeichnet ein Joint Venture aus

Wie genau das Joint Venture strukturiert ist, hängt immer von den Zielen der Zusammenarbeit, der Branche und natürlich den beteiligten Unternehmen ab. Die Rechtswissenschaft definiert Joint Ventures anhand von drei wesentlichen Merkmalen:

  • Gemeinsames Interesse: Die beteiligten Unternehmen möchten über die Gründung des Joint Ventures ein Vorhaben umsetzen, das sie alleine so nicht – beziehungsweise nicht mit denselben Erfolgschancen – realisieren könnten.
  • Gewinnverteilung: Zwar muss nicht jedes der beteiligten Unternehmen zwangsläufig in gleichem Maße vom Joint Venture profitieren (auch wenn dies bei gleicher Kapitalbeteiligung meist der Fall ist). Doch Gewinne werden grundsätzlich aufgeteilt. Das Verhältnis der Gewinnverteilung ist im Joint-Venture-Vertrag genau festgelegt.
  • Gemeinsame Kontrolle: Der Joint-Venture-Vertrag regelt außerdem, wer was zu sagen hat. Grundsätzlich gilt, dass alle beteiligten Unternehmen Mitspracherecht haben und Entscheidungen gemeinsam treffen. Strategische Gründe für ein gemeinsames Risikomanagement machen ein Joint Venture ebenfalls interessant.
Vorteile und Nachteile von Joint Ventures

Die Motive für die Gründung eines Joint Ventures sind vielfältig. Daher ist es wichtig, genau abzuwägen, ob Sie wirklich ein Joint Venture mit einem (oder mehreren) anderen Unternehmen eingehen möchten. Denn auch wenn die Kooperation durchaus vorteilhaft sein kann, so birgt sie jedoch gewisse Risiken und hat auch Nachteile. Vorteile:

  • Joint Ventures verschaffen Unternehmen eine stärkere Position gegenüber Mitbewerbern und zusätzliche Handlungsmöglichkeiten.
  • Technologie- und Wissenstransfers beschleunigen den Fortschritt.
  • Durch die Diversifikation des eigenen Leistungsportfolios sichern Unternehmen sich ab und erreichen außerdem neue Zielgruppen.
  • Kosten und Ressourceneinsatz sinken, während die Effizienz sich erhöht.
  • Für die beteiligten Unternehmen besteht ein geringeres Risiko, besonders hinsichtlich finanzieller und wirtschaftlicher Fragen.
  • Durch Joint Ventures haben Unternehmen bessere Einstiegschancen in fremde Märkte und Branchen.

Nachteile:

  • Joint Ventures sind in vielen Fällen zeitlich begrenzt.
  • Weitergegebenes Know-how wird zum Nachteil, wenn der ehemalige Joint-Venture-Partner später als Konkurrent auftritt.
  • Da die beteiligten Unternehmen ihren eigenen Vorteil priorisieren, sind Joint Ventures häufig instabil.
  • Es entsteht ein hoher Koordinationsaufwand, um alle Beteiligten in Entscheidungen miteinzubeziehen.
  • Länder können mittels Transferstopp verhindern, dass Joint Ventures Gewinne an ausländische Unternehmen ausschütten und diese im schlimmsten Fall sogar enteignen.
  • Internationale Joint Ventures müssen nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) bilanziert werden – eine vergleichsweise komplexe und somit aufwändige Form des Jahresabschlusses.


eigene Folgende Gründe sprechen für ein Joint Venture:

  • Staatlicher Zwang


Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 23.3.2025;

[20] [21] [22] [23] [24]

Arten

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Venture

Arten

Joint Ventures werden insbesondere im Hinblick auf die Kapitalbeteiligung der Partner und auf die Kooperationsrichtung unterschieden.[8]

   Kapitalbeteiligung: paritätische Joint Ventures sind durch identische Beteiligungsquoten gekennzeichnet (Prototyp: 2 Partner mit je 50 %; daneben auch drei mit je 33,33 %, vier mit je 25 % usw.) Ungleiche Joint Ventures (60 % / 40 %) sind im strengen Sinne keine Joint Ventures, da hier das Beteiligungsmotiv im Vordergrund steht.
   Kooperationsrichtung: Beim horizontalen Joint Venture sind der oder die Partner in derselben Branche tätig, bei vertikalen Joint Ventures sind die Partner auf vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen tätig. Stammen die Partner aus verwandten Branchen, liegt ein konzentrisches Joint Venture vor, während konglomerate Joint Ventures aus Partnern völlig unterschiedlicher Wirtschaftszweige bestehen.

Außerdem unterscheidet die Kooperationsliteratur noch zwischen dem Contractual Joint Venture und dem Equity Joint Venture.[9] Während es sich beim Contractual Joint Venture lediglich um einen Kooperationsvertrag ohne Gründung eines neuen Unternehmens handelt, übernehmen beim Equity Joint Venture die Partner sowohl Führungsverantwortung als auch finanzielles Risiko.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/joint-venture-37135 2. Formen: Joint Ventures lassen sich anhand zahlreicher Kriterien unterscheiden. Diese beinhalten die Zahl der Kooperationspartner, den Kooperationsbereich (Beschränkung auf einen Bereich wie z.B. Produktions-Joint-Venture vs. gesamtunternehmerisches Joint Venture), den Standort, den geografischen Kooperationsbereich, die Kapitalbeteiligung (gleiche vs. ungleiche Anteile der Partner) sowie den zeitlichen Horizont der Kooperation.

https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/joint-venture/

Verschiedene Arten von Joint Ventures

Beschäftigen Sie sich mit Joint Ventures, ist eine Aufteilung nach unterschiedlichen Kriterien denkbar:

  • Sie können sich hinsichtlich der Kapitalbeteiligung der Partnerunternehmen unterscheiden. In sogenannten paritätischen Joint Ventures sind beispielsweise alle Unternehmen zu gleichen Teilen beteiligt und bringen somit gleiche Ressourcen, Kapital und Marktkenntnisse ein.
  • Im Vergleich dazu gibt es sogenannte ungleiche Joint Ventures. Diese gelten jedoch in den meisten Fällen nicht als Joint Ventures, sondern lediglich als Unternehmensbeteiligungen.
  • Ein weiteres Kriterium zur Unterscheidung ist die Kooperationsrichtung: Stammen die beteiligten Unternehmen aus derselben Branche, handelt es sich um ein horizontales Joint Venture.
  • Vertikale Joint Ventures, auch als vertikale Zusammenschlüsse bezeichnet, bestehen dagegen aus Firmen, die an verschiedenen Punkten einer Wertschöpfungskette tätig sind – beispielsweise ein Hersteller von einzelnen Bauteilen und ein Zulieferer von Autoteilen.
  • Bei konzentrischen Joint Ventures tun sich Unternehmen verwandter Branchen zusammen. Die Unternehmen erhoffen sich den sogenannten Synergieeffekt, wie beispielsweise bei einem Taxibetrieb und einem Krankentransportunternehmen.
  • Bei konglomeraten Joint Ventures sind die Beteiligten in komplett verschiedenen Branchen beheimatet, beispielsweise Telefonanbieter und Anwaltskanzleien.

Nicht immer gründen Partnerunternehmen ein neues Unternehmen für ihr Joint Venture. Dies ist nur beim Equity Joint Venture der Fall, bei dem die Beteiligten Verantwortung und finanzielles Risiko teilen. Im Gegensatz dazu ist auch ein Contractual Joint Venture möglich. Hier setzen die Beteiligten lediglich einen Kooperationsvertrag auf, ohne ein Unternehmen zu gründen.

Unterteilt wird auch noch einmal in geographische Dimensionen, also der Domestic Joint Venture und der International Joint Venture. Erstgenannte sind Zusammenschlüsse von Unternehmen innerhalb des Landes, während bei International Joint Ventures mindestens ein Partner seinen Unternehmenssitz im Ausland hat.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 23.3.2025;

[25] [26] [27] [28] [29]

Rechtsfragen und Bilanzierung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Venture

Rechtsfragen

Joint Venture ist ein gemeinsames Vorhaben zwischen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängigen Unternehmen, bei dem die Partner die Führungsverantwortung und das finanzielle Risiko gemeinsam tragen.[3] Die Rechtswissenschaft hat drei Wesensmerkmale von Joint Ventures herausgearbeitet. Der Gründung eines Joint Ventures liegt ein gemeinsames Interesse der Partnergesellschaften zugrunde, das in einem Joint-Venture-Vertrag zum Ausdruck kommt, in welchem auch Gewinnverteilung und gemeinsame Kontrolle geregelt werden. Rechtsgrundlage eines Joint Ventures ist der Joint-Venture-Vertrag, den die Partnerunternehmen miteinander schließen.[4] In ihm sollten möglichst ausführlich die gegenseitigen Interessen und Ziele erwähnt und die Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen geregelt werden. Er ist damit das „Drehbuch“ für die Geschäftstätigkeit des Joint Venture,[5] muss den formellen Voraussetzungen der betroffenen Staaten entsprechen und erforderliche staatliche Genehmigungen berücksichtigen.[6]

Die Partnerunternehmen können eine Kapitalbeteiligung in das Joint Venture einbringen und/oder Produktionsmittel (Einbringung von Sachanlagen oder Rohstoffen) und/oder Arbeitskräfte und/oder arbeitstechnisches/kaufmännisches Know-how (Technologie, Schutzrechte, Marketing).

Es wird zwischen dem Contractual Joint Venture und dem Equity Joint Venture unterschieden.[7]

Beim Contractual Joint Venture arbeiten mehrere Unternehmen auf rein vertraglicher Ebene zusammen, ohne eine separate Rechtspersönlichkeit zu gründen, in der die gemeinsame Geschäftstätigkeit gebündelt wird, sodass regelmäßig nur eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff. BGB bzw. dem anwendbaren ausländischen Recht vorliegt.

Beim häufigeren Equity Joint Venture gründen mehrere Unternehmen eine eigene Gesellschaft, an der sie sich beteiligen. Um eine unbegrenzte Haftung zu vermeiden, wird die Gesellschaft üblicherweise als Kapitalgesellschaft gegründet.

Bilanzierung von JV-Beteiligungen

Weltweit haben die Muttergesellschaften grundsätzlich alle Tochtergesellschaften in ihren Konzernabschluss ohne Rücksicht auf deren Sitz einzubeziehen (§ 294 Abs. 1 HGB); der Konzernabschluss ist also ein „Weltabschluss“. Joint Ventures sind jedoch in der Regel keine Tochterunternehmen (§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB), da keine einheitliche Leitung und kein beherrschender Einfluss ausgeübt wird. Joint Ventures sind deshalb in den Konzernabschluss entweder im Rahmen der Quotenkonsolidierung (§ 310 Abs. 1 HGB) oder der Equitymethode (§§ 311, § 312 HGB) einzubeziehen.[14]

Seit Januar 2014 sind nach der EU-Verordnung 1254/2012 vom 11. Dezember 2012[15] die Standards des „Konsolidierungspakets“ der IAS (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 und IAS 28) für die Anwendung in Europa übernommen worden. Nach IAS 11.16 ist ein „Gemeinschaftsunternehmen“ eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen sind nach IAS 11.24 unter Verwendung der Equity-Methode gemäß IAS 28 als Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zu aktivieren, soweit das Unternehmen diesem Standard zufolge nicht von der Anwendung der Equity-Methode ausgenommen ist. Eine Partei, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist, es jedoch nicht gemeinschaftlich führt, bilanziert seinen Anteil an der Vereinbarung gemäß IFRS 9 als Finanzinstrumente, soweit sie nicht über einen maßgeblichen Einfluss über das Gemeinschaftsunternehmen verfügt; in diesem Fall bilanziert sie die Beteiligung gemäß IAS 28 (IFRS 11.25). Das Joint Venture ist somit auch bilanzrechtlich selbständig, verfügt autonom über sein Vermögen, kann Schulden eingehen, Aufwendungen tätigen oder Erträge erzielen; außerdem wird das Joint Venture von seinen Gesellschaftern durch Teilung der Einflussnahme kontrolliert und ein vertraglicher Anspruch auf das Ergebnis des Joint Venture gesichert.[16]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/internationale-kooperation-37565

https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/joint-venture/

Grundvoraussetzung
Der Joint Venture Vertrag

Sofern ein oder mehrere Unternehmen sich zusammenschließen (Business Venture), haben Sie ein gemeinsames Ziel vor Augen. All das wird in einem gemeinsamen Vertrag definiert und festgehalten. Neben den Zielen beinhaltet der Vertrag oftmals weitere Aspekte, wie:

  • Bestimmungen zur Aufteilung der erwirtschafteten Gewinne
  • Themen der gemeinsamen Entscheidungsfindung, Führung und Organisation von Geschäftsprozessen
  • Erklärung zur Handhabung neu erworbener oder erlangter Rechte, Patente und verwandter Güter

Beabsichtigen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Joint Venture, sollten Sie sich zu diesen Punkten klar positionieren und weitere Aspekte ausarbeiten. Zu diesen gehören, beispielsweise:

  • Die Rechtsform
  • Ausarbeiten eines Unternehmenskonzeptes
  • Aufgabenverteilung (Führung & Management)
  • Umgang mit Gewinnen, Risiken oder auch Verlusten
  • Aufbau potenziell erforderlicher exekutiver Organe und Strukturen

Ein Joint Venture zeichnet sich dadurch aus, dass die finanzielle und rechtliche Verantwortung gleichmäßig auf alle Beteiligten verteilt ist. Wenn dies bei einem Teilnehmer nicht zutrifft, handelt es sich um eine Beteiligung oder eine Management-Kooperation.


eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 23.3.2025;

[30] [31] [32] [33] [34]

NN

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 23.3.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 23.3.2025;

[35] [36] [37] [38] [39]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Tabellen

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hochspringen Engl. Gemeinschaftsunternehmen, vgl. Wikionary, Stichwort: Joint Venture, abgefragt 23.3.2025.
  2. Hochspringen Lexware.de, Stichwort: Joint Venture, abgefragt 23.3.2025.
  3. Hochspringen Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Joint Venture, abgefragt 23.3.2025.
  4. Hochspringen
  5. Hochspringen [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  6. Hochspringen [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  7. Hochspringen [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  8. Hochspringen [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  9. Hochspringen
  10. Hochspringen [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  11. Hochspringen [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  12. Hochspringen [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  13. Hochspringen [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  14. Hochspringen Wikipedia, Stichwort: Joint Venture, abgefragt 23.3.2025.
  15. Hochspringen
  16. Hochspringen [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  17. Hochspringen [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  18. Hochspringen [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  19. Hochspringen [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  20. Hochspringen
  21. Hochspringen [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  22. Hochspringen [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  23. Hochspringen [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  24. Hochspringen [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  25. Hochspringen
  26. Hochspringen [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  27. Hochspringen [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  28. Hochspringen [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  29. Hochspringen [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  30. Hochspringen
  31. Hochspringen [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  32. Hochspringen [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  33. Hochspringen [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  34. Hochspringen [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  35. Hochspringen
  36. Hochspringen [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  37. Hochspringen [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  38. Hochspringen [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.
  39. Hochspringen [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2025.

ev [[Kategorie:Rechnungswesen]] ev [[Kategorie:Recht, allgemein]] ev[[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]