Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Steuer: Unterschied zwischen den Versionen

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* Steuern, sofern sie nicht unter Z 18 fallen ([[Gesamtkostenverfahren|GKV]] Z. 8, Davonvermerk)<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231 Rz. 168</ref>
 
* Steuern, sofern sie nicht unter Z 18 fallen ([[Gesamtkostenverfahren|GKV]] Z. 8, Davonvermerk)<ref>Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231 Rz. 168</ref>
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* Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Z. 18 GKV, Z. 17 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 258]
 
* Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Z. 18 GKV, Z. 17 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 258]
 
* sonstige Steuern (Z. 21 GKV, Z. 20 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 262]
 
* sonstige Steuern (Z. 21 GKV, Z. 20 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 262]

Version vom 13. Januar 2020, 05:31 Uhr

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise http://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Steuer_.2815.6.2018.29 http://www.bewertungshilfe.at/index.php?title=Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Ber.C3.BCcksichtigung_von_Transaktionskosten_und_transaktionsbedingten_Ertragsteuerwirkungen

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Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: 

Steuer ist eine Geldleistung an ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung.[1]

Als Steuer (früher auch Taxe) wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen – was sowohl natürliche als auch juristische Personen einschließt – auferlegt. Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand[1] der Steuerpflicht erfüllen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte. Gebühren und Beiträge werden hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet.


  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[2]
  • Referenzname[3]
  • Weitere Verwendung Name[3]


Bedeutung

Steuerarten

Im Steuerrecht

* Weiterleitung:

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

Im Steuerrecht wiki werden die Steuern nach verschiedenen Gesichtspunkten differenziert. Nicht alle sind für die Unternehmensbewertung von Bedeutung. Quelle DR I/10ff

nach Verteilung des Steueraufkommens Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern
nach Gegenstand der Besteuerung Personen- und Sachsteuern (Subjekt- und Objektsteuern)
nach der Art der Erhebung laufend bzw. einmalig erhobene Steuern
Nach der Berechnung Veranlagungs- und Selbstbemessungssteuern
Nach der Umwälzung Direkte und indirekte Steuern
Nach der wirtschaftlichen Anknüpfung Ertragsteuern (ESt, KSt) link


Vermögensteuern (GrSt, BwAbg, VSt) link
Verkehrsteuern (USt, GrESt, KVSt, ErbSt) link
Verbrauchsteuern (zB Tabak-, Mineralölsteuer) link
[[ ]] ( ) link


[4] [5]

In der Unternehmensbewertung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

In der Unternehmensbewertung werden bei den Ertragsteuern zwischen den Unternehmensteuern (Ertragsteuern die auf den laufenden Betrieb des Unternehmens entfallen) und persönliche Ertragsteuern (Ertragsteuern die auf die Ausschüttung an die Eigentümer entfallen.

Die persönlichen Ertragsteuern können vereinfachend entfallen.

[6] [7]

Steuern im Rechnungswesen

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> Jahresabschluss, Finanzbuchhaltung ev statt Fibu Kontenrahmen'

Steuern finden sich in der Gewinn-Verlust-Rechnung:

  • Steuern, sofern sie nicht unter Z 18 fallen (GKV Z. 8, Davonvermerk)[8]
nicht jedoch, wenn sie als Anschaffungs- oder Herstellungsnebenkosten anfallen.

(GrSt, BwAbg, VSt) link 


(USt, GrESt, KVSt, ErbSt) link


  • Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Z. 18 GKV, Z. 17 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 258]
  • sonstige Steuern (Z. 21 GKV, Z. 20 UKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 262]
  • DGA in Sozialer Aufwand (Z. 6b GKV) [Hirschler (2019) § 231 Rz. 134a ff] ausgewiesen oder nur enthalten?


[9] [10]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [11] [12]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.1.2020

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Steuer, abgefragt 12.1.2020
  2. Einzelreferenz
  3. 3,0 3,1 Referenztext
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  6. Erläuterungen bei Hirschler (2019), § 231 Rz. 168
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020