Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Umgründung

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Umgründung (1.3.2021)

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Begriff (lö)

Umgründungen sind Änderungen bestehender Unternehmensformen im Wege einer Vermögensübertragung auf gesellschaftsrechtlicher oder gesellschaftsrechtsähnlicher Grundlage.[1] Umgründungen sind ein steuerlicher Begriff.

ev besser: Eine Umgründung ist ein Vorgang, bei dem sich der Rechtstärger eines Unternehmens ändert, der Betrieb jedoch grundsätzlich unverändert fortbesteht. WAL 17

Arten

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siehe auch-> [[]]

Arten: Wal 17

  • formwechselnde Umgründung: liegt vor, wenn die Änderung der Rechtsform eines Unternehmen szu keiner Änderung der Identiät des Rechtsträgers führt und daher keine Übertragung von Vermögen vorliegt (zB OG in KG, AG in GmbH). Sie hat keine steuerlichen Folgen.
  • übertragende Umgründung: liegt vor, wenn Vermögen übertragen wird.

Innerhalb des UmgrStG werden unterschieden:

  1. Verschmelzung (Art. I UmgrStG)
  2. Umwandlung (Art. II UmgrStG)
  3. Einbringung (Art. III UmgrStG)
  4. Zusammenschluß (Art. IV UmgrStG)
  5. Realteilung (Art. V UmgrStG)
  6. Spaltung nach dem Spaltungsgesetz (Art. VI UmgrStG) ev besser Handelsspaltung
  7. Steuerspaltung (Art. VI UmgrStG)

[2] [3] [4]

Bedeutung

NN

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [5] [6] [7]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt ..2022;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt ..2022;

Einzelnachweise

  1. UmgrRL (2002 Kap. II.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.4.2022.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.4.2022.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.4.2022.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.4.2022.

[[Kategorie:Steuerrecht]] ev [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]