Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bilanzrecht
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Das Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierendelink?. [1]
Die Rechtsvorschriften zur Aufstellung der Steuerbilanz werden als Bilanzsteuerrecht bezeichnet.[2]
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Quellen des Bilanzrechtes
Je nach Rechtsgrundlage des Jahresabschlusses gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Diese dienen jedoch zT als Grundlage für das andere Rechtsgebiet oder als Interpretationshilfe.
Art Jahresabschluss:
- Steuerbilanz (-jahresabschluss)
- Einzel- bzw. Konzernabschluss nach UGB
- Einzel- bzw. Konzernabschluss nach IFRS
Steuerbilanz
Die Rechtsquellen des Bilanzsteuerrechtes sind:
- §§ 4-14 EStG 1988 [1],
- erläuternd auch die unternehmensrechlichen Bestimmungenlink?, insbesondere im Bereich der Maßgeblichkeitlink? und
- erläuternd die EStR 2000 Rz. 401 - 3938 [2].
Einzel- bzw. Konzernabschluss nach UGB
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eigene Die Vorschriften zur unternehmensrechlichen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des UGB. Dabei ist zu unterscheiden:
- Vorschriften, die für alle Unternehmer gelten ev iSd UGB: §§ 189 - 220 UGB
- Vorschriften für Kapitalgesellschaften (einschl. verdeckter Kapitalgesellschaften): §§ 221 - 243 UGB
- Bei einigen Vorschriften gibt Vereinfachungen für Kleinst- bis mittelgroße Unternehmen bzw. soweit es sich nicht um Aktiengesellschaften handelt.
- Bei börsennotierte Unternehmen gibt es, insbesondere bei der Offenlegung, ergänzende Vorschriften.
- Vorschriften über den Konzernjahresabschluss: §§ 244 - 285 UGB
In der Europäischen Union wurde das Bilanzrecht durch die Bilanzierungsrichtlinie ev als Lemma vereinheitlich. Aktuell ist die RL 2013/34/EU vom 19.7.2013 idF RL2022/2464 vom 14.12.2022 [3].
Stellungnahmen, Erläuterungen zu Einzelthemen des unternehmensrechtlichen Abschlusses finden sich in den AFRAC
Die Erläuterungen in IAS und IFRS werden oftmals als Interpretationshilfe für die Bestimmungen des UGB herangezogen.
Einzel- bzw. Konzernabschluss nach IFRS
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Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
Folien
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht_(Deutschland) https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Rechnungslegungsrecht https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bilanzsteuerrecht-28368
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NN bei Wikipedia], abgefragt 7.1.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 7.1.2023;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Bilanzrecht, abgefragt 7.1.2023.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Bilanzsteuerrecht, abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]