Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Firmenbuch

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Firmenbuch (18.04.2023)

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Begriff (lö)

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eigene Das Firmenbuch (Handels-, Unternehmensregister) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis bestimmter Unternehmen. Es dient zum einen der Offenlegung (UGB), zum anderen haben bestimmte Eintragungen konstitutive Wirkung. Die Verpflichtung zur Eintragung ist länderweise sehr unterschiedlich ebenso die Möglichkeit der Einsichtnahme.

[1] [2] [3]

Bedeutung

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Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene Das Firmenbuch ist eine wichtige Informationsquelle. Vertrauensgrundsatz?

[4] [5] [6]

Österreich

Allgemein (lö)

überarbeiten 

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

Über das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europäischen Handelsregistern verknüpft und grenzübergreifend einsehbar.

eigene Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind (zB Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen).[7]

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).[8]

Eine große Zahl an Firmenbucheingaben kann elektronisch von Unternehmerinnen/Unternehmern eingebracht werden.[9] ev besser zu Eintragungen


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Firmenbuchgericht

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siehe auch-> [[]]

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https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Wer führt das Firmenbuch?

Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister, englisch commercial register) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind,[1] insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen.[2] Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.[3] Einrichtung und Führung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt.[4][5]

eigene

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Einzutragende Rechtsträger

(zT) ok

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

eigene Eingetragen sind:[16]

  • alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften;
  • ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten;
  • Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.

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Einzutragende Informationen

(zT) ok

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

eigene Die einzutragenden Informationen richten sich nach § 3 ff FBG [1]

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Einsichtnahme / Abfrage

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siehe auch-> [[]]

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https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch In das Firmenbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen und Auszüge anfordern (Firmenbuchabfrage).

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch/firmenbuchabfrage.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen.

Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Die über das Internet kostenpflichtig erstellte Abfrage ist jedoch keine öffentliche Urkunde. Sollte eine öffentliche Urkunde benötigt werden (z. B. Beweiszwecke, amtlicher Verkehr), so muss diese Abfrage von einem Firmenbuchgericht hergestellt werden oder bei einem öffentlichen Notar abgefragt und von diesem beglaubigt werden. Seit einiger Zeit können auch Firmenbuchauszüge mit Amtssignatur über das Internet erstellt werden. Somit wird nicht mehr zwingend ein Notar zur Beglaubigung benötigt. Nachteil: derzeit nur für aktuelle Auszüge, nicht jedoch für Firmenbuchauszüge mit Auszug der Gewerbeberechtigung und/oder historischen Daten.

In das Firmenbuch kann jedermann Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Eine Datenabfrage hinsichtlich aller in Österreich gespeicherten Rechtsträger ist bei jedem Firmenbuchgericht, Notar, Anwalt und Wirtschaftstreuhänder möglich. Ebenso kann eine Firmenbuchabfrage über die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten „Verrechnungsstellen“ erfolgen, wobei dies auch online möglich ist. Bei jeder Abfrage fallen Gebühren an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch Seit 11. Juli 2005 werden die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte elektronisch geführt.[10]

Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Die über das Internet kostenpflichtig erstellte Abfrage ist jedoch keine öffentliche Urkunde. Sollte eine öffentliche Urkunde benötigt werden (z. B. Beweiszwecke, amtlicher Verkehr), so muss diese Abfrage von einem Firmenbuchgericht hergestellt werden oder bei einem öffentlichen Notar abgefragt und von diesem beglaubigt werden. Seit einiger Zeit können auch Firmenbuchauszüge mit Amtssignatur über das Internet erstellt werden. Somit wird nicht mehr zwingend ein Notar zur Beglaubigung benötigt. Nachteil: derzeit nur für aktuelle Auszüge, nicht jedoch für Firmenbuchauszüge mit Auszug der Gewerbeberechtigung und/oder historischen Daten.

Die Urkunden werden von den Gerichten in zwei Varianten gespeichert: gerichtsintern oder freigegeben für die Öffentlichkeit. Es besteht somit die Möglichkeit, die zur Urkundensammlung eingereichten Schriftstücke, welche für den öffentlichen Zugriff über das Internet freigegeben wurden, kostenpflichtig über eine Verrechnungsstelle als PDF anzusehen. Die online abgefragten Urkunden können wahlweise mit oder ohne elektronischer Amtssignatur abgerufen werden. Derzeit ist eine Signatur der Urkunde nur bis zu einer Dateigröße bis 1 MB möglich.

https://www.firmenmonitor.at/

eigene https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html

Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen.

Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Internetabfragen sind keine öffentliche Urkunden. Sollte dies notwendig sein kann die Abfrage übereinen Notar erfolgen, der diese bestätigt. Aktuelle Abfragen übers Internet können auch mit Amtssignatur versehen werdne, was der öffentlichen Urkunde gleich kommt.[23]

Oder

kostenpflichtig erstellte Abfrage ist jedoch keine öffentliche Urkunde. Sollte eine öffentliche Urkunde benötigt werden (z. B. Beweiszwecke, amtlicher Verkehr), so muss diese Abfrage von einem Firmenbuchgericht hergestellt werden oder bei einem öffentlichen Notar abgefragt und von diesem beglaubigt werden. Seit einiger Zeit können auch Firmenbuchauszüge mit Amtssignatur über das Internet erstellt werden. Somit wird nicht mehr zwingend ein Notar zur Beglaubigung benötigt. Nachteil: derzeit nur für aktuelle Auszüge, nicht jedoch für Firmenbuchauszüge mit Auszug der Gewerbeberechtigung und/oder historischen Daten. 

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

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Gesetz

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;

Deutschland

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Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

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International

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

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  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

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NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

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  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

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Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  5. Unternehmensservice-Portal, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  6. www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  7. www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  9. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  11. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  12. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  14. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  16. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  17. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  19. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  21. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  22. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  23. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  24. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  25. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  26. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  27. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  29. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  30. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  31. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  32. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  33. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  34. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.

[[Kategorie:Unternehmensrecht]]