Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wirtschaftliche Eigentümer Register

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Wirtschaftsregister (19.04.2023)

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Begriff (lö)

ok

eigene Auf Grundlage der Vorgaben der Europäischen Union wurden im Kampf gegen Geldwäsche von seinen Mitgliedstaaten Verzeichnisse der wirtschaftlichen Eigentümern bestimmter Rechtsträger errichtet.

Österreich

Hlf (lö)

  • Weiterleitung: ev wire

(zT) ok

https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/wiereg-register.html https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/register-der-wirtschaftlichen-eigentuemer.html https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Eigent%C3%BCmer_Register

eigene Das Wirtschaftliche Eigentümer-Register (WiERe) wurde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung eingerichtet. Es ermöglicht den durch die Geldwäschebestimmungen Verpflichteten (wie z.B. Banken und Immobilienmaklern), aber auch den Behörden, einfacher die wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern festzustellen. [1]

[2] [3] [4]

(betroffene) Rechtsträger

(zT) ok

https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/wiereg-register.html https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/register-der-wirtschaftlichen-eigentuemer.html https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/was-ist-das-wirtschaftliche-eigentuemer-register.html https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Eigent%C3%BCmer_Register

eigene Betroffene Rechtsträger iSd § 1 Abs. 2 WiEReG sind Gesellschaften und sonstigen juristischen Personen mit Sitz in Österreich sowie Trusts und trustähnliche Vereinbarungen.[5]

Die Stammdaten der vom Anwendungsbereich des WiEReG umfassten Rechtsträger werden aus dem Firmenbuch, dem Vereinsregister und Ergänzungsregister für sonstige Betroffene automatisationsunterstützt übernommen. Die Rechtsträger sind grundsätzlich verpflichtet ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Register zu melden. Soweit eine Befreiung von der Meldepflicht besteht, wird dies automatisch im elektronischen Meldeformular angezeigt. [6]


[7] [8] [9]

Wirtschaftlicher Eigentümer

  • Weiterleitung: Begriff missverständlich WiE auch iSd EStG

erg 

https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/wiereg-register.html https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/register-der-wirtschaftlichen-eigentuemer.html https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/was-ist-das-wirtschaftliche-eigentuemer-register.html https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Eigent%C3%BCmer_Register

eigene Unter einem wirtschaftlichen Eigentümer ist jene natürliche Person der der Rechtsträger zugerechnet werden kann. Wer mehr als 25 % an einem Rechtsträger hält, ist wirtschaftlicher Eigentümer. Hält ein anderer Rechtsträger eine Beteiligung von mehr als 25 %, dann ist wirtschaftlicher Eigentümer die natürliche Person, die die Kontrolle über diesen Rechtsträger ausübt. Wenn dies nicht möglich ist, ist die oberste Führungsebene als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen.[10]

[11] [12] [13]

Registerbehörde

(zT) ok

https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/wiereg-register.html https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/register-der-wirtschaftlichen-eigentuemer.html https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/was-ist-das-wirtschaftliche-eigentuemer-register.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Eigent%C3%BCmer_Register

eigene Registerbehörde gemäß § 14 Abs. 1 WiEReG ist das Bundesministerium für Finanzen.[14]


[15] [16] [17]

Einsicht

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

(zT) ok

https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/wiereg-register.html

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/register-der-wirtschaftlichen-eigentuemer.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/was-ist-das-wirtschaftliche-eigentuemer-register.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/wiereg-einsicht-leitfaden.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftliche_Eigent%C3%BCmer_Register

eigene Einsicht in das Register ist über das Unternehmensserviceportal (USP) für Unternehmen möglich, die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung anwenden müssen. Zudem dürfen bestimmte Behörden für gesetzlich festgelegte Zwecke Einsicht in das Register nehmen. [18]

Eine Anleitung findet sich bei WKO.at, abgefragt 21.4.2023. Die Auszüge aus dem WiEReG sind kostenpflichtig.[19]

Seit 2020 ist zudem eine öffentliche Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer vorgesehen, die direkt über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen erfolgen kann. Die öffentlichen Auszüge enthalten die von der 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehenen Mindestangaben.[20]

Der Forderung, dass grundsätzlich jeder Interessent Zugriff auf das Register haben soll, wurde im Zuge der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie entsprochen. Die Einsicht bei berechtigtem Interesse entsprechend der Neufassung von Art. 30 Abs. 5 wurde in eine öffentliche Einsicht umgewandelt. Mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 vom 22. November 2022 wurde diese Bestimmung in der Fassung der 5. Geldwäscherichtlinie aufgehoben.[21]

[22] [23] [24]

Gesetz

ok
  • WiEReG;
  • Anti-Geldwäscherichtlinie;

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[25] [26] [27]

Weblinks

  • [

] bei , abgefragt 21.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 21.4.2023;

=

Literatur

Gesetz

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 21.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 21.4.2023;

Einzelnachweise

  1. [Vgl. https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/was-ist-das-wirtschaftliche-eigentuemer-register.html erg], abgefragt 21.4.2023.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  4. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Eigentümer Register, abgefragt 21.4.2023.
  5. erg
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  7. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  8. Vgl. https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/was-ist-das-wirtschaftliche-eigentuemer-register.html erg
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  11. Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Eigentümer Register, abgefragt 21.4.2023.
  12. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  13. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  14. https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/register-der-wirtschaftlichen-eigentuemer.html erg
  15. https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/wiereg-einsicht-leitfaden.pdf erg
  16. https://www.bmf.gv.at/services/wiereg/wiereg-register.html erg
  17. Vgl. Öffentliche Einsicht, Webseite des Finanzministeriums, abgerufen am 22.4.2023.
  18. erg
  19. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  20. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.
  22. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 21.4.2023.

[[Kategorie:Unternehmensrecht]]