Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wirtschaftsintegration

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Außenwirtschaft (4.1.2024)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

siehe auch-> Wirtschaftsraum ev Internationale Organisation

 ev erg 

Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs Außenwirtschaft oder Außenhandel dar.[1] Wirtschaftsintegration kann global oder regional ausgerichtet sein. Zumeist geht sie mit gemeinsamen Institutionen einher.

Bedeutung

 ev erg 

Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung ev link zu Weltwirtschaft immer wichtiger. Dabei spielen internationale Organisationen wie WTO und GATT eine große Rolle. Zumeist handelt es sich um zwischenstaatliche Freihandelskooperationen.

[2] [3] [4] [5]

Freihandelskooperationen

Hlf (lö)

  • Weiterleitung: Freihandelskooperation

siehe auch-> Internationale Organisation, Wirtschaftsraum

 (zT) ok 

Es gibt verschiedene Freihandelskooperationen. Die wirtschaftliche Integration erfolgt oft stufenweise. Die Abgabe von staatlicher Hoheit führt dabei oft zu inneren Widerständen.

Arten:

Freihandelsabkommen

  • Weiterleitung: Freihandelsabkommen

 (zT) ok 

Bei einem Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse link? der beteiligten Länder abgeschafft. Im Handel mit Drittstaat legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation EFTA.

Zollunion

  • Weiterleitung: Zollunion

 ok 

Zollgebiet ist der Zusammenschluss mehrer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Dabei fallen die Binnenzölle zwischen den Mitgliedern weg. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen der WTO zulässig.[6]

Weblinks

Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)

  • Weiterleitung: Binnenmarkt ev Gemeinsamer Markt

 (zT) ok 

Binnenmarkt ist ein ein Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist.[7] Der Begriff wird auch als Abgrenzung des Marktes eines Staates zum Weltmarkt ev eigenes Kapitel bei Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftsraum verwendet. Der Gemeinsame Markt ist idR ein Synonym für Binnenmarkt, bezeichnet aber auch manchmal einen noch nicht abgeschlossenen Binnenmarkt.[8]

Weblinks

Wirtschaftsunion

  • Weiterleitung: Wirtschaftsunion

 ok 

Wirtschaftsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration, bei der zusätzlich zum Binnenmarkt die Wirtschaftspolitik koordiniert wird.

Weblinks

Währungsunion

  • Weiterleitung: Währungsunion Wechselkursunion

siehe auch-> Zentralbank, Eurozone bei Zentralbank Hinweis auf Währungsunion und Eurozone vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftliche_Integration (4.1.)

 erg 

Eine Währungsunion beruht auf einer unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen. Ein Spezialfall ist die Wechselkursunion, dabei besitzen die Teilnehmerländer noch unabhängige Zentralbanken und eigene Währungen mit fixem Umrechnungsverhältnis. [9]

Die Währungsunion stellt meist auch eine Wirtschaftsunion dar,[10] anders aber meist bei den historischen Beispielen.

Beispiele:[11]

  • Währungsunion Schweiz – Liechtenstein, Schweizer Franken (ab 1980): Schweiz, Liechtenstein;
  • Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, CFA-Franc (ab 1945): Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik;
  • Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion, CFA-Franc (ab 1945): Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo
  • Eurozone, Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern

Weblinks

Europäische Währungsunion

  • Weiterleitung: Europäische Währungsunion, Eurozone ev Euroraum ev EU-Konvergenzkriterien Maastricht-Kriterien
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eurowaehrungsgebiet-34456 https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19301/eurozone/


https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeische-waehrungsunion-ewu-33294 Auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EG am 9./10.12.1991 in Maastricht beschlossene Währungsvereinheitlichung auf dem Gebiet der Europäischen Union (oder Teilen hiervon) ab 1.1.1999. Die Europäische Währungsunion bildet einen Kernpunkt in den Bestrebungen zur Errichtung eines in Form einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geeinten Europa, die bereits seit Ende der 1960er-Jahre verfolgt werden. Als historische Vorläufer sind der Werner-Plan und die Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979 zu betrachten.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19280/europaeische-wirtschafts-und-waehrungsunion/ der auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht in drei Stufen angestrebte wirtschaftliche Zusammenschluss der Länder der Europäischen Union (EU). Ziele waren unter anderem die Schaffung der Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Europäischen Zentralbank (siehe dort),

die Einführung des Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Euro (siehe dort)

als gemeinsame Währung und der Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Europäische Binnenmarkt (siehe dort),

ergänzt durch eine vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs.

Die erste Stufe hatte bereits am 1. 7. 1990 begonnen, zugleich mit dem Start für einen freien Kapitalmarkt in Europa, und endete 1993. In dieser ersten Stufe haben die Staaten begonnen, ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker aufeinander abzustimmen.

Die zweite Stufe der EWWU begann am 1. 1. 1994 und endete am 31. 12. 1998. In dieser Zeit mussten sich alle Staaten der EU bemühen, die strengen Aufnahmebedingungen für die Europäische Währungsunion zu erfüllen. Es wurden fünf Bedingungen(Konvergenzkriterien) festgelegt. 1) Preisstabilität: Der Anstieg der Verbraucherpreise durfte 1997 nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. 2) Haushaltsdefizit: Das Haushaltsdefizit des Staates darf dauerhaft höchstens 3 % bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betragen. 3) Schuldenstand: Die öffentlichen Schulden dürfen 60 % bezogen auf das BIP nicht überschreiten. 4) Zinsen: Die langfristigen Zinssätze durften 1997 nicht höher liegen als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt in den drei preisstabilsten Ländern. 5) Währungsstabilität: Die Währung muss in den letzten Jahren vor Eintritt in die Währungsunion im Rahmen des Europäischen Währungssystems gegenüber den anderen EU-Währungen stabil geblieben sein. Mit Beginn der zweiten Stufe der EWWU wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI) gegründet, das den Aufbau der Europäischen Zentralbank (EZB) organisatorisch vorbereitet hat. Es wurde aufgelöst, als die EZB gegründet wurde und am 1. 6. 1998 in Frankfurt am Main ihre Arbeit aufnahm.

Die dritte Stufe der EWWU, die eigentliche Währungsunion, begann am 1. 1. 1999. Entscheidend für die Teilnahme war die Erfüllung der Konvergenzkriterien. Auf der Grundlage der Konvergenzberichte von Europäischer Kommission und Europäischem Währungsinstitut gab der Europäische Rat am 1. 5. 1998 die zunächst elf Staaten bekannt, die an der Währungsunion ab 1999 teilnahmen: Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Österreich, Irland, Finnland, Spanien, Portugal und Italien. Obwohl Großbritannien, Dänemark und Schweden die Kriterien erfüllen, blieben sie bis jetzt der EWWU fern. Zum 1. 1. 2001 kam Griechenland als zwölftes Mitglied hinzu, Slowenien wurde zum 1. 1. 2007, Malta und Zypern zum 1. 1. 2008, die Slowakische Republik zum 1. 1. 2009, Estland zum 1. 1. 2011, Lettland zum 1. 1. 2014 und Litauen zum 1. 1. 2015 ebenfalls Mitglied, sodass inzwischen 19 von 28 EU-Mitgliedern der EWWU angehören. Die EWWU steht durch die Interner Link: europäische Schuldenkrise (siehe dort) vor einer großen Herausforderung.

https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konvergenzkriterien Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 7. Februar 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegenseitig erstmals zu den EU-Konvergenzkriterien (zumeist Maastricht-Kriterien genannt) verpflichtet. Diese Kriterien bestehen aus fiskalischen und monetären Vorgabewerten.

Die Kriterien haben das vorrangige Ziel, in der EU und insbesondere in der entstehenden Eurozone eine Harmonisierung der Leistungsfähigkeiten der einzelnen nationalen Wirtschaftsräume in der EU zu fördern und damit auch eine grundsätzliche wirtschaftliche Stabilität und Solidität der EU zu bezwecken. Heute befindet sich die Mehrzahl der Konvergenzkriterien in Art. 126 und Art. 140 AEU-Vertrag. Im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts gelten einige der Kriterien auch nach dem Beitritt zur Währungsunion weiter. Die Regelungen hierfür sind in Art. 126 AEU-Vertrag festgehalten.

Hierbei handelt es sich um folgende Kriterien:

   Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
   Finanzlage der öffentlichen Hand (Art. 126 AEU-Vertrag):
       Der staatliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts betragen
       Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen
   Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen; bei größeren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren.
   Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.


eigene </u>

Als Eurozone (Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. [12]

Die Eurozone besteht aus:[13]

  1. Belgien
  2. Deutschland
  3. Estland (ab 2011)
  4. Finnland
  5. Frankreich
  6. Griechenland
  7. Irland
  8. Italien
  9. Kroatien (ab 2023)
  10. Lettland (ab 2014)
  11. Litauen (ab 2015)
  12. Luxemburg
  13. Malta (ab 2008)
  14. Niederlande
  15. Österreich
  16. Portugal
  17. Slowakei (ab 2011)
  18. Slowenien (ab 2007)
  19. Spanien
  20. Republik Zypern (ab 2008)

Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dieser "Warteraum" heißt Wechselkursmechanismus II. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht.[14] Schweden vollzieht die Kriterien des Wechselkursmechanismus nicht und hat deshalb auch nicht den Euro einführen müssen.[15]

Verschiedene Staaten verwenden den Euro ohne selbst zur EU zu gehören:

  • mit Abkommen:
  • Andorra
  • Monaco
  • Saint-Barthélemy
  • Saint-Pierre und Miquelon
  • San Marino
  • Vatikanstadt
  • Informell
  • Akrotiri und Dekelia (seit 2008)
  • Kosovo (seit 2002)
  • Montenegro (seit 2002)

Einige Länder haben ihre Landeswährung an den Euro gebunden:

  • Kap-Verde-Escudo (Kap Verde)
  • Dobra (São Tomé und Príncipe)
  • CFA-Franc und der
  • Komoren-Franc.

Einige Währungen sind in einer Bandbreite an dne Euro gebunden:

  • Bulgarischer Lew
  • Dänische Krone

Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.[16]

Konvergenz (Maastricht-Kriterien)

Die EU-Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) wurden 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.

Kriterien:[17]

  • Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
  • Finanzlage der öffentlichen Hand:
  • Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen; bei größeren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren.
  • Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.

Literatur

Weblinks https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konvergenzkriterien

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19280/europaeische-wirtschafts-und-waehrungsunion/

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[18] [19] [20] [21]

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  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[22] [23] [24] [25]

Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

  • Weiterleitung: Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

 (zT) ok 

Neben den großen internationalen Wirtschaftsorganisationen WTO und GATT, sowie den Freihandelskooperationen, die über eigene Organisationsstrukturen und idR verbindliche Regelungen für ihre Mitglieder verfügt gibt es noch zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten die sich in regelmäßígen Abständen unter wechselnden Vorsitz an meist wechselnden Orten treffen. Ihre Relevanz ergibt sich aus dem hinter den Staaten stehenden wirtschaftliche und politische Macht dieser Länder.

Wichtige zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten:

Literatur/

Weblinks

* [ NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[26] [27] [28] [29]

Freihandel

  • Weiterleitung: Freihandel
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandel Freihandel (englisch free trade) bezeichnet eine Handelspolitik, bei der keine Beschränkungen von Import und Export stattfinden.[1] Dies beinhaltet in der Regel die Abwesenheit von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen und das Ausbleiben von Subventionen für die heimische Exportindustrie. Die gegenteilige Handelspolitik ist der Protektionismus.[2] Hier versucht die Regierung durch aktive Handelspolitik inländische Produzenten zu schützen und ausländische Produzenten zu benachteiligen. Die theoretischen Begründungen für Freihandel lassen sich bis in die Epoche der klassischen Nationalökonomie zurückverfolgen, besonders die Theorie der Arbeitsteilung und des komparativen Kostenvorteils.[3]

Historisch hat der freie Handel von 1815 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs erheblich zugenommen.[4] Die Handelsoffenheit nahm in den 1920er Jahren erneut zu, brach jedoch während der Weltwirtschaftskrise insbesondere in Europa und Nordamerika zusammen. Ab den 1950er Jahren nahm die Handelsoffenheit wieder erheblich zu. Ökonomen und Wirtschaftshistoriker sind sich einig, dass der internationale Handel heute freier ist als je zuvor.[5][6]

Die meisten Ökonomen befürworten Freihandel.[7] Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen und Zöllen das Wirtschaftswachstum und die ökonomische Wohlfahrt erhöht.[8][9][10] Kurzfristig müssen aber Lösungen für Arbeitnehmer in importkonkurrierenden Branchen implementiert werden, damit sich diese bei Arbeitsplatzverlusten anpassen können.[11][12][13] In der Realität praktizieren die meisten Länder eine Form von Protektionismus, etwa durch Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse.[14]

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[30] [31] [32] [33]

Handelshemmnis & Protektionismus

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelshemmnis Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse.[1]

Tarifäre Handelshemmnisse

Unter die tarifären (zollähnlichen) Handelshemmnisse fallen:

   Importzölle
   Exportzölle[2]
   Exportsubventionen
Nichttarifäre Handelshemmnisse

Nichttarifäre (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.:[3]

   technische Vorschriften
   rechtliche Vorschriften
   Exportbeschränkungen
   Einfuhrquoten
   Einfuhrsteuern
   Einfuhrverbote
   Ausfuhrverbote
   spezielle Importabgaben
   Steuervorteile
   finanzielle Förderung inländischer Unternehmen
   Umwelt- und Sozialstandards
   Qualitätsstandards
   Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
   Herkunftsangaben

NTBs können (wie Zölle auch) den internationalen Handel stark beeinträchtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.[4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionismus (lateinisch protectio ‚Schutz‘) ist eine Form der Handelspolitik, mit der ein Staat durch Handelshemmnisse versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ihr Gegensatz ist der Freihandel.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[34] [35] [36] [37]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[38] [39] [40] [41]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Integration, abgefragt 5.1.2024.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  5. [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Zollunion ], abgefragt 5.1.2024.
  6. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  7. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  8. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  9. Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  10. Wikipedia, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  11. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  12. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  13. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  14. Wikipedia, Stichwort: Wechselkursmechanismus II, abgefragt 5.1.2024.
  15. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  16. Wikipedia, Stichwort: EU-Konvergenzkriterien, abgefragt 5.1.2024.
  17. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  18. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  19. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  21. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  22. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  23. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  24. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  25. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  26. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  27. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  28. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  29. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  30. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  31. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  32. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  33. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  34. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]