Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Entnahme
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Entnahme / Einlage (23.3.2024) lö
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
- Weiterleitung: ev Verbot der Einlagenrückgewähr
(zT) ok
Entnahmen sind steuerrechtlich alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten (zB Bargeld, Waren, Leistungen, Nutzungen).[1] Unternehmensrechtlich sind Entnahmen alle nicht betrieblichen Vorgänge, die zu einer Vermögensminderung führen.[2]
Entnahmen sind bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zulässtig. Bei Kapitalgesellschaften sind sie durch das Verbot der Einlagenrückgewähr ev lemma (§ 52 AktG [1], bzw. § 82 GmbHG[2]) verboten.[3]
In § 8 Abs. 2 KStG 1988 findet sich ein Entnahmetatbestand, dieser betrifft Vorteilsgewährungen und Zuwendungen von eigentümerlosen Körperschaften, bei denen eine offene Gewinnausschüttung begrifflich nicht denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann.[4]
Bedeutung
- Weiterleitung:
(zT) ok
eigene Für die Unternehmensbewertung ist maßgeblich, was dem Eigner durch Ausschüttung oder Entnahme zufließt.
Bewertung
Steuerrecht
- Weiterleitung:
(zT) ok
Entnahmen sind steuerrechtlich zu bewerten:
- grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme,
- Grundstücke im Sinne des § 30 Abs. 1 sind mit dem Buchwert im Zeitpunkt der Entnahme anzusetzen, sofern nicht eine Ausnahme vom besonderen Steuersatz gemäß § 30a Abs. 3 vorliegt.
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
Unternehmensrecht
- Weiterleitung:
(zT) ok
Entnahmen sind mit dem beizulegenden Wert anzusetzen, ergibt sich aus der künftigen Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen ein niedrigerer Wert, ist dieser anzusetzen.
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
Entnahmebeschränkung
- Weiterleitung: Entnahmebeschränkung, (Entnahmesperre)
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
bisher Eine Entnahmebeschränkung, d.h. eine Beschränkung der Möglichkeit den anteiligen Gewinn zu entnahmen, ergibt sich:
- vor allem aus Haftungsgründen:
- die Entnahme ist auf den Gewinnanteil beschränkt (Ausnahme mit Zustimmung der Mitgesellschafter)
- bei beschränkt haftenden Gesellschaftern aus gesetzlichen Gründen Entnahme#Offene_Gesellschaft
- zur Kapitalstärkung aus vertraglichen Bestimmungen
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
Gesellschaftsrechtliche Bestimmungen
Hlf ges (lö)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
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Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
Literatur
Gesetz
- § 4 Abs. 1 EStG
- § 8 Abs. 2 KStG
- 202 Abs. 1 UGB
Erlässe
- EStR Rz. 435 f;
- KStR Rz. 542 ff;
Fachliteratur
- Hirschler (2019), § 202, Rz. 6 ff;
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 23.3.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.3.2024;
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. § 4 Abs. 1 EStG 1988
- ↑ Vgl. Hirschler (2019), § 202 Rz. 10.
- ↑ Hirschler (2019), § 202, Rz. 10.
- ↑ Vgl. KStR 2013, Rz. 542
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
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- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 23.3.2024.
ev [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]
[[Kategorie:Rechnungswesen]]
[[Kategorie:Steuerrecht]]
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]
Alt
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Entnahmen sind alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten (zB Bargeld, Waren, Leistungen, Nutzungen).[1] In § 8 Abs. 2 KStG 1988 findet sich ein Entnahmetatbestand, dieser betrifft Vorteilsgewährungen und Zuwendungen von eigentümerlosen Körperschaften, bei denen eine offene Gewinnausschüttung begrifflich nicht denkbar ist, wohl aber auch der Begriff der verdeckten Ausschüttung Anwendung finden kann.[2]
Unternehmensrechtlich sind Entnahmen alle nicht betrieblichen Vorgänge, die zu einer Vermögensminderung führen.[3] siehe auch-> [[]]
== Bedeutung ==
Für die Wertermittlung maßgeblich ist, was dem Eigner durch Ausschüttung oder Entnahme zufließt.
Kapitalgesellschaft
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Literatur
=== Gesetz ===
- EStG
- KStG
- UGB
Fachliteratur
- Rieder / Huemer (2016)
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
NNNN
Weblinks
- Entnahme bei Wikipedia, abgefragt 6.9.2021;
- Entnahme bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 6.9.2021;
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. § 4 Abs. 1 EStG 1988
- ↑ Vgl. KStR 2013, Rz. 542
- ↑ Vgl. Hirschler (2019), § 202 Rz. 10.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt ..2021.
[[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]