Bilanz

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Unter dem Begriff Bilanz (im weiteren Sinne) kann eine Reihe von unterschiedlichen Rechnungen verstanden werden. Das Grundkonzept besteht jeweils in der Gegenüberstellung von zwei sich ergänzenden Wertkategorien. Wesentliches Merkmal ist die zahlenmäßige Ausgewogenheit, was bereits durch die Bezeichnung zum Ausdruck kommt: Das Wort Bilanz leitet sich vom lateinischen Bilax (= Waage) ab.[1]

Die kaufmännische Bilanz (Bilanz im engeren Sinn) ist eine Darstellung, die in Form einer zusammenfassenden, zweiseitigen betragsmäßig ausgeglichenen Geldrechnung über das Bilanzvermögen und Bilanzkapital einer Unternehmung Aufschluss gibt.[2]

Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie stellt das Vermögen auf der Aktivsite, dem Kapital auf der Passivseite gegenüber. Die Summe beider Positionen entsprechen einander definitorisch (Soll-Haben-Gleichheit) ev lemma und stellen die Bilanzsumme dar.entweder auf Wiki verweisen oder eigenes Kapitel

Durch die Rechnungslegungsvorschriften Wiki, insbesondere die darin enthaltenden Bewertungsvorschriften link, Lemma?, müssen die Aktiva und Passiva für die Bilanzanalyse und Kostenrechnung wiki adaptiert werden.

Für die Cash-Flow-Ermittlung ist keine Adaptierung erforderlich.

Die Bilanz ist wie die Gewinn-Verlust-Rechnung Ausgangspunkt der Vergangenheitsanalyse und der Plan-Bilanzen.

Gliederung

Bei der Gliederung ist zwischen den Mindestvorschriften, die für alle Unternehmen gelten und den Vorschriften für Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.

  • Mindestgliederung[3]
  • Vermögensgegenstände
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Gliederung für Kapitalgesellschaften[4]
(2) Aktivseite:
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
2. Geschäfts(Firmen)wert;
3. geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
2. technische Anlagen und Maschinen;
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
III. Finanzanlagen:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3. Beteiligungen;
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
6. sonstige Ausleihungen.
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2. unfertige Erzeugnisse;
3. fertige Erzeugnisse und Waren;
4. noch nicht abrechenbare Leistungen;
5. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere und Anteile:
1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
2. sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
D. Aktive latente Steuern.
(3) Passivseite:
A. Eigenkapital:
I. eingefordertes Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
I II. Kapitalrücklagen:
1. gebundene;
2. nicht gebundene;
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage;
2. satzungsmäßige Rücklagen;
3. andere Rücklagen (freie Rücklagen);
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
B. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Abfertigungen;
2. Rückstellungen für Pensionen;
3. Steuerrückstellungen;
4. sonstige Rückstellungen.
C. Verbindlichkeiten:
1. Anleihen, davon konvertibel;
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8. sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
D. Rechnungsabgrenzungsposten.

Aktiva

  • Weiterleitung: Aktiva, Aktivseite

siehe auch-> Vermögen

Unter Aktiva (singularAktivum, von lat. agere "tätig sein, handeln") versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung stehenden Vermögens, das auf der linken Seite einer Bilanz zu finden ist. Sie zeigen, für welche Vermögensgegenstände die Kapitalquellen eines Unternehmens verwendet wurden. Letztere sind auf der rechten Seite der Bilanz gelistet und bilden die Passiva.[5]

Anlagevermögen

  • Weiterleitung: Anlagevermögen

siehe auch-> Vermögen link überprüfen Hauptartikel-> [[]]

Zum Anlagevermögen (engl. fixed assets) gehören jene Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[6]

Das Anlagevermögen umfasst:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte link, Geschäfts(Firmen)wertlink)
  • Sachanlagen (Grundstücke, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Finanzanlagen (Anteile, Beteiligungen, Ausleihungen, Wertpapiere, sonstige Ausleihungen)

Selbstgeschaffenes immaterielles Anlagevermögen darf nicht aktiviert werden (Aktivierungsverbot).[7] verweis?' Anlagevermögen kann einer Wertminderung unterliegen (Abschreibung).

Das Anlagevermögen wird bewertet mit den Anschaffungs- wiki bzw. Herstellungskosten wiki abzüglich einer allfälligen Wertminderung wiki (Abschreibung wiki. Diese stellt eine Innenfinanzierung dar. Hinweis CAF ev zu Vermögen Ev Hinweis Anschaffung erfolgsneutral, Abschr Gewinminerung. Zuschreibung

[8] [9]

Umlaufvermögen

  • Weiterleitung: Umlaufvermögen

Hauptartikel-> [[]] siehe auch-> Vermögen

Als Umlaufvermögen (engl. current assets) sind die Gegenstände auszuweisen, die nicht bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. [10]

Das Umlaufvermögen wird oft als Restgröße von allem dar, was nicht Anlagevermögen ist, angesehen.[11]

Das Umlaufvermögen umfasst:

  • Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse dh Waren und noch nicht abrechenbare Leistungen)
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Lieferforderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie sonstige Forderungen)
  • Wertpapiere und Anteile
  • Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten (liquide Mittel)

Das Umlaufvermögen dient idR nicht dem Gebrauch, sondern dem Verbrauch. Es unterliegt nur außerordentlichen Wertminderung. erläutern oder löschen

BH-Skript: Das Umlaufvermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung auf den niedrigeren Tageswert am Abschlußstichtag zu bewerten [§ 206 (1)].

Abschreibungen sind vorzunehmen, um die Gegenstände des Umlaufvermögens mit dem Wert anzusetzen, der sich auch einem niedrigeren Börsenkurs oder Marktpreis am Abschlußstichtag ergibt [§ 207 (1) 1. Satz].

Ist ein Börsenkurs oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der dem Vermögensgegenstand am Abschlußstichtag beizulegen ist, so ist der Vermögensgegenstand auf diesen Wert abzuschreiben [§ 207 (1) 2. Satz].

Ein niedriger Wertansatz darf beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen [§ 207 (3)].

Abschreibungen auf den niedrigeren Börsenkurs oder Marktpreis am Abschlußstichtag bzw. den Wert, der dem Vermögensgegenstand am Abschlußstichtag beizulegen ist, sind vorzunehmen (strenges Niederstwertprinzip). erg bei AV: gemildetes

[12] [13]

aktive Rechnungsabgrenzungsposten

  • Weiterleitung: Rechnungsabgrenzungsposten ev aktive/passive Rechnungsabgrenzung

Hauptartikel-> [[]] siehe auch-> [[]]

Unter Rechnungsabgrenzungsposten versteht man grundsätzlich Aktiv- oder Passivposten (aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten), deren Aufgabe es ist, die Periodenreinheit jener Aufwendungen und Erträge herzustellen, die nicht in dem Bilanzjahr verbucht wurden, in das sie wirtschaftlich gehören. BH-Skript

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.[14]

ev Hinweis Antizipationen und Transitorien aus BH-Skript

[15] [16]

Aktive latente Steuern

  • Weiterleitung: latente Steuern, Aktive/Passive latente Steuern

Hauptartikel-> [[]] siehe auch-> [[]]

Latente Steuern (lat. für „verborgen“) sind verborgene Steuerlasten wiki oder -vorteile, die sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung wiki von Vermögensgegenständen oder Schulden zwischen der Steuerbilanz wiki ev hier ein eigenes Kapitel und der Unternehmens-/Handelsbilanz ev besser kaufmännische Bilanz ergeben haben und die sich in späteren Geschäftsjahren wiki voraussichtlich abbauen, das heißt in der Zukunft zu Unterschieden zwischen steuerlichen und handelsbilanziellen Gewinnen führen.[17]

Die maßgeblichen Bestimmungen wurden durch das EU-GesRÄG analog zum Konzernabschluss eingeführt.[18]

Aktive latente Steuern sollen zukünftige Steuervorteile (zukünftig steuerlich höheres Gewinnabzugspotential) abbilden.[19] ev besser bilden ... ab.

Die aktive Stuerabgrenzung ist im Einzelabschluss ein Aktivierungswahlrecht, während im Konzernabschluss wiki eine Aktivierungspflicht besteht.[20]

Zu Passiva

Passive latente Steuern sollen zukünftige Steuerlasten (zukünftig steuerlich höheres Ertragspotential) abbilden.[21] ev besser bilden ... ab.

Bei passiven Steuerabgrenzungen besteht eine Passivierungspflicht. Ev eigenes Kapitel/Seite Aktivierung

[22] [23] [24]

Aufwendungen für das Ingangsetzen, Erweitern und Umstellen eines Betriebes

  • Weiterleitung: Aufwendungen für das Ingangsetzen eines Betriebes, Ingangsetzungsaufwand, Aufwendungen für das Erweitern eines Geschäftsbetriebes, Erweiterungsaufwand, Aufwendungen für das Umstellen eines Betriebes, Umstellungsaufwand

Hauptartikel-> [[]] siehe auch-> [[]]

Aufwendungen für das Ingangsetzen eines Betriebes (Ingangsetzungsaufwand) umfassen vor allem den Aufbau der Unternehmensorganisation, die Auswahl und Einarbeitung von Mitarbeitern, die organisatorische Festlegung der Beschaffungs- und Vertriebskanäle sowie die Einführungswerbung für die angebotenen Produkte bzw. Leistungen.BH-Skript

Aufwendungen für das Erweitern eines Geschäftsbetriebes (Erweiterungsaufwand): darunter fallen solche Maßnahmen, die zeitlich abgrenzbar, von außerordentlicher Art und zudem von wesentlicher Bedeutung sind.BH-Skript

Es müssen sprunghafte Erweiterungen vorliegen, die eine Diskontinuität in der Entwicklung des Unternehmens darstellen und daher ein entsprechendes Aktiverungsbedürfnis begründen.

Aufwendungen für das Umstellen eines Betriebes (Umstellungsaufwand): Dazu werden alle Aufwendungen zu zählen sein, die bei einer wesentlichen Umstellung der betrieblichen Unternehmensstruktur anfallen, die aber zu keiner Erweiterung beitragen. BH-Skript

Eine Aktivierung kommt jedoch nur in Frage, wenn der gesamte Betrieb oder wesentliche in sich geschlossene Teile umgestellt oder verlegt werden.

Die Aktivierung stellt ein Wahlrecht dar, sie sind keine Vermögensgegenstände. Sie sind planmäßig auf 5 Jahre abzuschreiben. Für Kapitalgesellschaften besteht eine Ausschüttungssperre. wiki

ergänzen Anders als in der Bilanzrichtlinie link durfte in der Stammfassung des RLG Aufwendungen für das Ingangsetzen, Erweitern und Umstellen eines Betriebes wahlweise aktiviert und vor dem Anlagevermögen ausgewiesen werden.

Das Aktivierungswahlrecht für den Umstellungsaufwand wurde durch das EU-GesRÄG 1996, für den Erweiterungs- und Ingangsetzungsaufwand durch das RÄG 2010 in Gesetz? gelöscht, es besteht nunmehr ein Aktivierungsverbot. Bestehende Aktivierungen sind weiter abzuschreiben.[25]


[26] [27]

Passvia

  • Weiterleitung: Passvia

Hauptartikel-> [[]] siehe auch-> Kapital


Unter Passiva (lat. Passivum untätig sein, leiden) versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung gestellten Kapitals, das auf der rechten Seite einer Bilanz zu finden ist. Sie lassen erkennen, aus welchen Kapitalquellen die Vermögenswerte des Unternehmens finanziert wurden.[28] Diese sind auf der linken Seite der Bilanz gelistet und bilden die Aktiva.

Eigenkapital

<s>

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> Eigenkapital

siehe auch-> [[]]

[29] [30]

Rückstellungen

  • Weiterleitung: Rückstellungen
Hauptartikel-> [[]]

siehe auch-> [[]]

Rückstellungen sind entweder Schulden, die ihrer Höhe, ihrem Rechtsgrund nach oder sowohl der Höhe als auch dem Rechtsgrund nach noch nicht genau bestimmt sind (zukünftige Ausgaben), oder Antizipationen für in der Zukunft erwartete Vermögensverluste, die ihre Ursache in einem vor dem Abschlußstichtag liegenden Zeitraum haben (zukünftige Mindereinnahmen).BH-Skript

Unternehmensrecht

Sie sind insbesondere zu bilden für

  1. Anwartschaften auf Abfertigungen,
  2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen,
  3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten,
  4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.BH-Skript</s>

Rückstellungen' sind Passivposten link für Verluste, Verbindlichkeiten und Aufwendungenlink, die ihre Entstehung oder ihre Höhe nach ungewiss sind und die der Periode ihrer Verursachung zurechnet werden sollen.[31]

Zu den Verbindlichkeiten sind Rückstellungen durch die Ungewissheit dem Grunde und/oder der Höhe nach abzugrenzen.[32]

Nach dem Generaltatbestand' sind Rückstellungen zu bilden für:[33]

  • ungewisse Verbindlichkeiten
  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • ihrer Eigenart genau umschriebenen, dem aktuellen (oder einem früherem) Geschäftsjahr zuzuordnen sind.

Nach dem ergänzenden Katalog sind sie insbesondere zu bilden:[34]

  1. Anwartschaften auf Abfertigungen,
  2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen,
  3. Kulanzen, nicht konsumierten Urlaub, Jubiläumsgelder, Heimfallasten und Produkthaftungsrisken,
  4. auf Gesetz oder Verordnung beruhende Verpflichtungen zur Rücknahme und Verwertung von Erzeugnissen.

Rückstellungen sind marktkonform abzuzinsen.[35]

Steuerrecht

Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen.

Ungeachtet der für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende bestehenden unternehmensrechtlichen Rückstellungspflicht ist von einem eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriff auszugehen.[36]

kürzer: Es ist von einem eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriff auszugehen.[37]

Rückstellungen können nur gebildet werden für[38]

  1. Anwartschaften auf Abfertigungen,
  2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen,
  3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen.
  4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Sofern die Laufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt ist der Teilwert ist mit einem Zinssatz von 3,5% abzuzinsen.[39] Bis 2013 waren nur 80% des Erfüllungsbetrages als Rückstellung auszuweisen.[35]

[40] [41]

Verbindlichkeiten

  • Weiterleitung:

Hauptartikel-> [[]] siehe auch-> Kapital



[42] [43]

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]

siehe auch-> [[]]

[44] [45]

Unversteuerte Rücklagen

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]

siehe auch-> [[]]

[46] [47]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]

siehe auch-> [[]]

[48] [49]

Eventualverbindlichkeiten

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]

siehe auch-> [[]]

[50] [51]

Bedeutung

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd [52] [53]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

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Einzelnachweise

  1. Vgl. Heinold (1987), S. 5
  2. Vgl. Heinold (1987), S. 5
  3. Vgl. § 196 UGB[1]
  4. Vgl. § 224 UGB[2]
  5. Wikipedia, Stichwort:Aktiva, abgefragt 14.7.2019
  6. Vgl. § 198 Abs. 2 UGB[3]
  7. § 4 Abs. 1 EStG[4], § 197 Abs. 2 UGB[5]
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  9. Vgl. § 198 Abs. 4 UGB[6]
  10. Wikipedia, Stichwort: Umlaufvermögen, abgefragt 20.7.2019 unter Verweis auf Peter Ulmer: HGB-Bilanzrecht, Teil 1, 2002, S. 413
  11. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  12. Vgl. § 198 Abs. 5 UGB[7]
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  14. Vgl. Wikipedia, Stichwort:Latente Steuern, abgefragt 21.7.2019
  15. Egger ua (2010), S. 217
  16. Vgl. Wikipedia, Stichwort:Latente Steuern, abgefragt 21.7.2019
  17. Egger ua (2010), S. 217
  18. Vgl. Wikipedia, Stichwort:Latente Steuern, abgefragt 21.7.2019
  19. Vgl. § 198 Abs. 2 UGB[8]
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  21. Vgl. Art. XVII Abs. 5 EU-GesRÄG[9], bzw. § 906 Abs. 3 UGB[10]
  22. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  23. Wikipedia, Stichwort: Passiva, abgefragt 21.7.2019
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  25. Hirschler (2019), § 198 Abs. 8 Rz. 121 mit weiteren Quellen
  26. Hirschler (2019), § 198 Abs. 8 Rz. 122
  27. § 198 Abs. 8 Z 1 u 2 UGB[11]
  28. § 198 Abs. 8 Z 4 UGB
  29. 35,0 35,1 Vgl. Bertl / Hirschler (2014)
  30. EStR (2000), Rz. 3301 unter Verweis auf VwGH 26.5.2004, 2000/14/0181
  31. EStR (2000), Rz. 3301 unter Verweis auf VwGH 26.5.2004, 2000/14/0181
  32. §9 Abs. 1 EStG[12]
  33. §9 Abs. 5 EStG[13]
  34. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  35. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  36. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  37. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  38. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  39. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  40. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2019
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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