Vereinfachtes Ertragswertverfahren
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Das Vereinfachte Ertragswertverfahren ist eine in § 199 (d)BewG geregelte Ermittlung des Unternehmenswertes. Methodisch stellt es ein Gesamtbewertungsverfahren dar.
siehe auch-> Bewertungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Bedeutung
Ursprünglich war das Verfahren nur für erbschaft- und schenkungssteuerliche Zwecke vorgesehen. Kann aber nun auch für ertragsteuerliche Zwecke verwendet werden.[1]
Anwendungsmöglichkeiten:[2]
- Kapitalanteile,
- Anteile an Personengesellschaften,
- Einzelunternehmen.
Bei offensichtlich unrichtigen Ergebnissen darf das vereinfachte Ertragswertverfahren nicht angewandt werden. Derjenige, der den Einwand bringt, hat dabei die Nachweislast.[3]
Nicht anzuwenden bei:[4]
- komplexen Strukturen verbundener Unternehmen,
- neu gegründeten Unternehmen
- bei Branchenwechsel eines Unternehmens sowie
- sonstigen Fällen, in denen aufgrund besonderer Umstände der vergangenheitsbezogene Jahresertrag für die Zukunft nicht repräsentativ ist7.
Ob das vereinfachte Ertragswertverfahren anwendbar ist, ergibt sich aus dem Entscheidungsbaum der OFD Münster u Rheinland (2007)[5].
Prinzipien
Ein Vergleich zwischen den Bewertungsprinzipien des vereinfachten Ertragswertverfahrens und des Ertragswertverfahren nach IDW S1 zeigt folgende Gemeinsamkeiten und Unterschiede:
vereinfachte Ertragswertverfahren | Ertragswertverfahren nach IDW S1 | |
Methodischer Ansatz | Vergleich der Erträge mit einer Alternativanlage am Kapitalmarkt | detto |
Zeitbezug der Erträge | Durchschnitt der letzten 3 Jahre | Zukünftig zu erwartende Erträge |
Basiszins | Einheitlich p.a. | Stichtagsbezogen |
Zuschlag zum Basiszins | Einheitlich 4,5% (ab 2016 fixer Kapitalisierungsfaktor) | Betriebsindividuell |
Erfassung der Besteuerung der Kapitalgesellschaft | Ertragsteuerbelastung mit 30% pauschaliert | Detailplanungsphase: auf Basis der unternehmensindividuellen Planung (ohne Planung sachgerechte Prämissen) Ewige Rente: Äquivalent zu Alternativanlage |
Erfassung der Besteuerung der Anteilseigner | Besteuerung der Ausschüttung mit Abgeltungssteuer | Sog. mittelbare Typisierung des Anteilseigners (Besteuerung der Ausschüttung identisch mit Besteuerung der Alternativanlage, im Ergebnis kein Einbezug. |
nicht betriebsnotwendiges Vermögen | gemeiner Wert | Liquidationswert abzüglich beim Verkauf anfallender Ertragsteuer |
Junges Betriebsvermögen | Gesonderter Ansatz mit dem gemeinen Wert (Gefahr: Doppelerfassung) | Erfassung mit den zu erwartenden Erträgen (keine Doppelerfassung) |
Ermittlung
Der Unternehmenswert wird aus dem Ertragswert abgleitet. Bestimmte Positionen (nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Beteiligungen an anderen Gesellschaften und junges Betriebsvermögen) sind gesondert zu ermitteln und hinzuzurechnen.
Der Substanzwert ist als Mindestwert zu beachten. Paketzuschläge sind zu beachten.
Ertragswert des betriebsnotwendigen Vermögens (Jahresertrag x Kapitalisierungsfaktor) | |
+ | Nettowert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens |
+ | Wert der Beteiligungen an anderen Gesellschaften |
+ | Nettowert des jungen Betriebsvermögen |
= | Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren |
Ertragswert des betriebsnotwendigen Vermögens
Jahresertrag
Kapitalisierungsfaktor
Nettowert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
Wert der Beteiligungen an anderen Gesellschaften
Nettowert des jungen Betriebsvermögen
Substanzwert
Sofern die gemeinen Werte nicht aus Börsenkurswerten oder zeitnahen Transaktionen ermittelt werden, ist gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 (d)BewG die Summe der Substanzwerte der Wirtschaftsgüter als Mindestwert anzusehen.[12]
Paketzuschläge
Sofern der Wert von Kurswerten oder aus zeitnahen Verkäufen abgeleitet wird, kommt die Berücksichtigung von Paketzuschlägen in Betracht, nicht jedoch bei Ableitung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder einer anderen anerkannten betriebswirtschaftlichen Methode.[13]
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Literatur
Gesetz
Erlässe
http://www.gmbhr.de/heft/02_08/KapGes_Leitfaden.pdf abgefragt 2.2.2017
Fachgutachten
* KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Bachl (2018),
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Fleischer / Hüttemann (2015)
- Ihlau ua (2013),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
- WPH-Edition (2018), Rz. A
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
- Hager: "Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung", Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020
- Hager: "Ermittlung des Unternehmerlohns", Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019
- Hager: "Liquidationswert", Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019
- Hager: "Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet", Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Juni 2018
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Jan. 2018
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Okt. 2017
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand September 2015
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Februar 2015
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien,
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt:
Einzelnachweise
- ↑ Fleischer / Hüttemann (2015), S. 937
- ↑ Vgl. Rössler / Troll (2020), § 200 Rz. 1
- ↑ Rössler / Troll (2020), § 199 Rz. 9
- ↑ Fleischer / Hüttemann (2015), S. 949 und Rössler / Troll (2020), § 199 Rz. 12 ff
- ↑ Vgl. Hager(vereinfachtes Ertragswertverfahren), Anhang
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- ↑ Vgl. Ihlau / Duschka (2019), S. 67
- ↑ Vgl. AEBewAntBV (2011), Abschn. 7 Abs 1
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020