Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Firmenbuch
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Firmenbuch (18.04.2023) lö
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
ev erg
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eigene Das Firmenbuch (Handels-, Unternehmensregister) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis bestimmter Unternehmen. Es dient zum einen der Offenlegung (UGB), zum anderen haben bestimmte Eintragungen konstitutive Wirkung. Die Verpflichtung zur Eintragung ist länderweise sehr unterschiedlich ebenso die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene Das Firmenbuch ist eine wichtige Informationsquelle. Vertrauensgrundsatz?
Österreich
Allgemein (lö)
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https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch
https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch.html
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
Über das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europäischen Handelsregistern verknüpft und grenzübergreifend einsehbar.
eigene
Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind (zB Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen).[7]
Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).[8]
Eine große Zahl an Firmenbucheingaben kann elektronisch von Unternehmerinnen/Unternehmern eingebracht werden.[9] ev besser zu Eintragungen
Firmenbuchgericht
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
Wer führt das Firmenbuch?
Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister, englisch commercial register) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind,[1] insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen.[2] Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.[3] Einrichtung und Führung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt.[4][5]
eigene
Einzutragende Rechtsträger
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
Wer ist im Firmenbuch eingetragen?
Eingetragen sind alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften. Ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten.
Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
In das Firmenbuch sind folgende Rechtsträger einzutragen (§ 2 FBG):[9]
Einzelunternehmer (wenn sie nicht nach § 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen ist die Eintragung gemäß § 8 Abs. 1 UGB freiwillig) Offene Gesellschaften (OG) Kommanditgesellschaften (KG) Aktiengesellschaften (AG) Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Sparkassen Privatstiftungen Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigungen Europäische Gesellschaften (SE) Europäische Genossenschaften (SCE)
eigene
Einzutragende Informationen
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
Welche Informationen werden ins Firmenbuch eingetragen?
Das Firmenbuch enthält zahlreiche Informationen, die vom Unternehmer teils verpflichtend und teils freiwillig bekanntzugeben sind. Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen. Für den Geschäftsverkehr sind erfahrungsgemäß vor allem die nachfolgenden verpflichtenden Eintragungen von Interesse. Allgemeine Informationen:
Firmenbuchnummer (eine einzigartige Nummer, die vom Firmenbuchgericht im Zuge der Eintragung generiert wird) Firma (der ins Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt) Rechtsform Sitz und Geschäftsanschrift Geschäftszweig nach eigenen Angaben Vorhandensein etwaiger Prokuristen Zweigniederlassungen Hinweise zu laufenden Insolvenzverfahren Betriebsübergänge und dazugehörige Haftungsausschlüsse
Bei Einzelunternehmern:
Name, Geburtsdatum und Anschrift des Einzelunternehmers/der Einzelunternehmerin
Bei Gesellschaften:
Name, Geburtsdatum und Anschrift der vertretungsbefugten Organe Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der vertretungsbefugten Organe Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzungsfeststellung Name, Geburtsdatum und Anschrift der Gesellschafter Hinweise auf etwaige Liquidationsverfahren Höhe der Haftsumme von Kommanditisten (nur bei Kommanditgesellschaften) Höhe des Stammkapitals sowie der auf dieses geleisteten Einzahlungen (nur bei Kapitalgesellschaften) veröffentlichte Jahresabschlüsse (insb. bei Kapitalgesellschaften) Tag der Einreichung von Jahres- und Konzernabschlüssen (insb. bei Kapitalgesellschaften) Informationen über einen allenfalls errichteten Aufsichtsrat (insb. bei Kapitalgesellschaften)
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
Umfang und Inhalt
In das Firmenbuch sind folgende Rechtsträger einzutragen (§ 2 FBG):[9]
Einzelunternehmer (wenn sie nicht nach § 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen ist die Eintragung gemäß § 8 Abs. 1 UGB freiwillig) Offene Gesellschaften (OG) Kommanditgesellschaften (KG) Aktiengesellschaften (AG) Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Sparkassen Privatstiftungen Europäische Wirtschaftliche Interessensvereinigungen Europäische Gesellschaften (SE) Europäische Genossenschaften (SCE)
Im Firmenbuch (Hauptbuch) werden bestimmte eintragungspflichtige und optional, eintragungsfähige Tatsachen vermerkt (§ 3 FBG):
die Firmenbuchnummer (FN); die Firma (Name des Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt); die Rechtsform; der Sitz sowie der Sitz von Zweigniederlassungen und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift; eine kurze Bezeichnung des Geschäftszweiges; Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages; Name und Geburtsdatum des Einzelkaufmannes, vertretungsbefugter Personen, Prokuristen und Liquidatoren (Abwickler); bei OG, KG und Erwerbsgesellschaften werden Namen und Geburtsdaten der nicht vertretungsbefugten persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditisten (Höhe der Vermögenseinlage), bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Aktiengesellschaften Namen und Geburtsdaten der Mitglieder des Aufsichtsrates eingetragen; Namen und Geburtsdaten der Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. sowie Stammeinlagen und die darauf geleisteten Einzahlungen; das Grund- oder Stammkapital; bestimmte weitere Rechtsverhältnisse, wie Beginn der Gesellschaft, Einleitung eines Insolvenzverfahrens usw. optional die Internetseite
eigene
Einsichtnahme / Abfrage
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch
In das Firmenbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen und Auszüge anfordern (Firmenbuchabfrage).
https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch/firmenbuchabfrage.html
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html
Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Die über das Internet kostenpflichtig erstellte Abfrage ist jedoch keine öffentliche Urkunde. Sollte eine öffentliche Urkunde benötigt werden (z. B. Beweiszwecke, amtlicher Verkehr), so muss diese Abfrage von einem Firmenbuchgericht hergestellt werden oder bei einem öffentlichen Notar abgefragt und von diesem beglaubigt werden. Seit einiger Zeit können auch Firmenbuchauszüge mit Amtssignatur über das Internet erstellt werden. Somit wird nicht mehr zwingend ein Notar zur Beglaubigung benötigt. Nachteil: derzeit nur für aktuelle Auszüge, nicht jedoch für Firmenbuchauszüge mit Auszug der Gewerbeberechtigung und/oder historischen Daten.
In das Firmenbuch kann jedermann Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Eine Datenabfrage hinsichtlich aller in Österreich gespeicherten Rechtsträger ist bei jedem Firmenbuchgericht, Notar, Anwalt und Wirtschaftstreuhänder möglich. Ebenso kann eine Firmenbuchabfrage über die vom Bundesministerium für Justiz beauftragten „Verrechnungsstellen“ erfolgen, wobei dies auch online möglich ist. Bei jeder Abfrage fallen Gebühren an.
https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch
Seit 11. Juli 2005 werden die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte elektronisch geführt.[10]
Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Die über das Internet kostenpflichtig erstellte Abfrage ist jedoch keine öffentliche Urkunde. Sollte eine öffentliche Urkunde benötigt werden (z. B. Beweiszwecke, amtlicher Verkehr), so muss diese Abfrage von einem Firmenbuchgericht hergestellt werden oder bei einem öffentlichen Notar abgefragt und von diesem beglaubigt werden. Seit einiger Zeit können auch Firmenbuchauszüge mit Amtssignatur über das Internet erstellt werden. Somit wird nicht mehr zwingend ein Notar zur Beglaubigung benötigt. Nachteil: derzeit nur für aktuelle Auszüge, nicht jedoch für Firmenbuchauszüge mit Auszug der Gewerbeberechtigung und/oder historischen Daten.
Die Urkunden werden von den Gerichten in zwei Varianten gespeichert: gerichtsintern oder freigegeben für die Öffentlichkeit. Es besteht somit die Möglichkeit, die zur Urkundensammlung eingereichten Schriftstücke, welche für den öffentlichen Zugriff über das Internet freigegeben wurden, kostenpflichtig über eine Verrechnungsstelle als PDF anzusehen. Die online abgefragten Urkunden können wahlweise mit oder ohne elektronischer Amtssignatur abgerufen werden. Derzeit ist eine Signatur der Urkunde nur bis zu einer Dateigröße bis 1 MB möglich.
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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eigene
Gesetz
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;
Deutschland
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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International
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Bachl (2018),
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Fleischer / Hüttemann (2015),
Ihlau / Duscha (2019),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
- WPH-Edition (2018), Rz. A
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
- Hager: "Ermittlung und Bedeutung von Ratings", Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: "Brutto- oder Nettounternehmenswert", Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: "Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung", Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: "Shareholder Value", Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: "Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung", Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: "Geldflussrechnung", Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: "Fiktive Anschaffungskosten", Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: "Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung", Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: "Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet", Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: "Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung", Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: "Ermittlung des Unternehmerlohns", Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: "Liquidationswert", Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Jan. 2018;
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2020;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell;
- Hager: Wozu braucht man Unternehemensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 „Unternehmensbewertung“ vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;
Einzelnachweise
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ Unternehmensservice-Portal, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑ www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑ www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
[[Kategorie:Unternehmensrecht]]