Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Firmenbuch

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Firmenbuch (18.04.2023)

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Begriff (lö)

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eigene Das Firmenbuch (Handels-, Unternehmensregister) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verzeichnis bestimmter Unternehmen. Es dient zum einen der Offenlegung (UGB), zum anderen haben bestimmte Eintragungen konstitutive Wirkung. Die Verpflichtung zur Eintragung ist länderweise sehr unterschiedlich ebenso die Möglichkeit der Einsichtnahme.

[1] [2] [3]

Bedeutung

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siehe auch-> [[]]

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eigene Das Firmenbuch ist eine wichtige Informationsquelle. Vertrauensgrundsatz?

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Österreich

Allgemein (lö)

überarbeiten 

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis. Im Firmenbuch sind wichtige Informationen über zahlreiche Unternehmen zu finden. Vorrangiger Zweck des Firmenbuchs ist es, dem Geschäftsverkehr eine Möglichkeit zu eröffnen, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

Über das European Business Register ist das Firmenbuch mit anderen europäischen Handelsregistern verknüpft und grenzübergreifend einsehbar.

eigene Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (Landesgerichte, in Wien das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) in einer Datenbank geführt wird. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind (zB Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen).[7]

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).[8]

Eine große Zahl an Firmenbucheingaben kann elektronisch von Unternehmerinnen/Unternehmern eingebracht werden.[9] ev besser zu Eintragungen


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Firmenbuchgericht

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siehe auch-> [[]]

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https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html Wer führt das Firmenbuch?

Das Firmenbuch wird von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien, während in den Bundesländern die Zuständigkeit bei den jeweiligen Landesgerichten liegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Sitz des Rechtsträgers.

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch Das Firmenbuch (frühere Bezeichnung Handelsregister, englisch commercial register) ist ein von den österreichischen Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind,[1] insbesondere die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen.[2] Hierunter fallen beispielsweise Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen.[3] Einrichtung und Führung des Firmenbuchs sind im Firmenbuchgesetz (FBG) geregelt.[4][5]

eigene

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Einzutragende Rechtsträger

(zT) ok

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

eigene Eingetragen sind:[16]

  • alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften;
  • ausländische Rechtsträger sind im Firmenbuch einzutragen, falls sie Zweigniederlassungen in Österreich unterhalten;
  • Einzelunternehmer können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Erst wenn ein Einzelunternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren einen Umsatz von jeweils über 700.000 EUR oder aber in einem Jahr einen Umsatz von über 1.000.000 EUR aufweist, wird die Eintragung ins Firmenbuch verpflichtend.
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) werden im Firmenbuch nicht eingetragen, da sie über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen.

[17] [18] [19]

Einzutragende Informationen

(zT) ok

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

eigene Die einzutragenden Informationen richten sich nach § 3 ff FBG [1]

[20] [21] [22]

Einsichtnahme / Abfrage

(zT) ok 

https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/F/Seite.9911011.html Firmenbuch

https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/firmenbuch/firmenbuchabfrage.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das_Firmenbuch.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Firmenbuch

https://www.firmenmonitor.at/

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eigene Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Internetabfragen sind keine öffentliche Urkunden. Sollte dies notwendig sein kann die Abfrage übereinen Notar erfolgen, der diese bestätigt. Aktuelle Abfragen übers Internet können auch mit Amtssignatur versehen werdne, was der öffentlichen Urkunde gleich kommt.[23]

Neben den jeweils aktuellen Unternehmensdaten können auch historische Firmenbuchauszüge angefertigt werden, etwa um unternehmerische Vorgänge aus der Vergangenheit nachvollziehbar zu machen.[24]

Abfragemöglichkeit:

[25] [26] [27]

mm

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fe 

eigene

[28] [29] [30] [31]


Gesetz

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben ev Lö

Weblinks

  • [
  • [
  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;

Deutschland

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ev überarbeiten 

Das Unternehmensregister (§ 8b Handelsgesetzbuch – HGB) ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister.

eigene In Deutschland gibt es zwei Registersysteme:

  • Handels-, Partnerschafts und Genossenschaftsregister
  • Unternehmensregister

Eingaben werden in der ersten Schiene erfasst und in die zweite Schiene übertragen.

[32] [33] [34]

Handelsregister

Hlf (lö)

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siehe auch-> [[]]

ev überarbeiten 

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsregister_(Deutschland) https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsregister-32553 Neben dem Handelsregister dienen auch das seit 1.1.2007 durch das EHUG neu eingeführte elektronische Unternehmensregister (§ 8b HGB), und die seitdem elektronisch geführten Partnerschaftsregister und Genossenschaftsregister dem Publizitätsprinzip.

zu Einsicht Die Bestimmung des Handelsregisters für die Öffentlichkeit findet darin Ausdruck, dass die Einsicht jedem zur Information gestattet ist (Handelsregistereinsicht, § 9 HGB). Nach § 9a HGB ist auch ein Onlineabruf der im Rahmen der nach § 9 I HGB erlaubten Einsicht und beschränkt auf die Eintragungen in das Handelsregister sowie die zum Handelsregister eingereichten aktuellen Gesellschafterlisten und jeweils gültigen Satzungen möglich. Darüber hinaus erfolgt auch die öffentliche Bekanntmachung der Eingetragungen in das Handelsregister durch ein von der Landesjustizverwaltung bestimmtes elektronisches Informations- und Kommunikationssystem, nämlich im Gemeinsamen Registerportal der Länder ( vgl. 33 9,19 HGB; ww.handelsregister.de). Den Behörden gegenüber wird ein Zeugnis über Eintragungen oder Fehlen solcher durch ein Positivattest bzw. Negativattest erbracht.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/positivwirkung-45114

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/negativwirkung-37297

eigene Das deutsche Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über angemeldete Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und Auskunft über hinterlegte Dokumente erteilt.

Das deutsche Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register, das Kaufleute und Handelsgesellschaften unter ihrer Firma verzeichnet und bestimmte Rechtsvorgänge offenkundig macht (Publizitätsprinzip).[35]

Eintragung können betreffen:[36]

Von der Wirkung her können Eintragungen sein:[37]

  • konstitutiv (rechtserzeugend, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
  • deklaratorisch (rechtsbezeugend, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.

Das Register besteht aus zwei Abteilungen:

Aufgaben

Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative/positive Publizität):[38]

  • positive Publizität: Das bedeutet eine im Handelsregister eingetragene und bekannt gemachte Tatsache gilt grundsätzlich gegenüber Dritten.[39]
  • negative Publizität: Diese besagt, dass eine im Handelsregister fehlende Eintragung und Bekanntmachung die Unkenntnis des Dritten grundsätzlich entschuldigt.[40]

Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die dort eingereichten Dokumente ist jedermann gestattet. Sie erfolgt kostenlos im jeweiligen Amtsgericht oder online über das Gemeinsame Registerportal der Länder.[41] Zur Einsicht


[42] [43] [44]

Abfrage

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eigene

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Weblinks

fe 

eigene

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Unternehmensregister

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siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[51] [52] [53]

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[54] [55] [56]

International

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Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[57] [58] [59]

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Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

[60] [61] [62]

NN

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[63] [64] [65]

mm

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Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[66] [67] [68]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 19.4.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 19.4.2023;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  5. Unternehmensservice-Portal, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  6. www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  7. www.oesterreich.gv.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  8. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  9. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  11. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  12. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  14. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  16. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  17. Vgl. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  18. www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch, abgefragt 19.4.2023.
  19. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  20. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  22. [ www.wko.at, Stichwort: Firmenbuch], abgefragt 19.4.2023.
  23. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  26. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Handelsregister, abgefragt 19.4.2023.
  27. Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
  28. Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
  29. Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
  30. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Positivwirkung, abgefragt 19.4.2023.
  31. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Negativwirkung, abgefragt 19.4.2023.
  32. Wikipedia, Stichwort: Handelsregister (Deutschland), abgefragt 19.4.2023.
  33. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  34. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  35. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  36. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  37. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  38. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  39. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  40. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  41. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  42. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  43. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  44. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  45. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  46. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  47. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  48. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  49. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.
  50. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.4.2023.

[[Kategorie:Unternehmensrecht]]