Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Referenzzinssatz

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https://de.wikipedia.org/wiki/Referenzzinssatz Der Referenzzinssatz ist im Bankwesen ein Zinssatz, der von neutraler Stelle institutsübergreifend täglich für eine bestimmte Währung und Zinslaufzeit ermittelt wird und im Nichtbankensektor als Bezugs- und Orientierungsgröße anerkannt ist.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/referenzzinssatz-45469 Referenzzinssatz für eine bestimmte Laufzeit gültiger und auf eine bestimmte Währung lautender repräsentativer Zinssatz am Geldmarkt, der sowohl für Anlagen als auch Kredite gilt. Seit 1.1.1999 gilt die European Interbank Offered Rate (EURIBOR) als Referenzzinssatz für die Mitgliedsstaaten der EU. Damit löste er zusammen mit dem EONIA nicht nur den FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) für Anlagen und Kredite am dt. Geldmarkt, sondern auch alle anderen Zinssätze auf Währungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion ab. Ebenfalls von Bedeutung ist der LIBOR (London Interbank Offered Rate), der für verschiedene Währungen ermittelt wird. Im Fall des EURO wird er als Euro-LIBOR bezeichnet.

Der Referenzzinssatz stellt eine Orientierung für wichtige übliche Fristigkeiten am Geldmarkt dar, der Zinssatz einzelner Geschäfte kann nach oben oder unten abweichen. Bedeutung erlangt er auch bei der Anpassung von Floating Rate Notes (FRN) bzw. Roll-over-Krediten.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20526/referenzzinssatz

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

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Ermittlung / Berechnung

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Berechnung[9]


NN[10]

[math] {NN} = \frac{a}{b}[/math] Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik

Variable
= Ergebnis

[math] {NN} [/math] Variable

NN

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Weblinks

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NN bei Wikipedia], abgefragt 20.6.2023;

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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 20.6.2023;

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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 20.6.2023;

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Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

Judikatur

Unterlage(n)

Folien

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Weblinks

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NN bei Wikipedia], abgefragt 20.6.2023;

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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 20.6.2023;

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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 20.6.2023.

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.
  7. Aus ], abgefragt 20.6.2023.
  8. Aus ], abgefragt 20.6.2023.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.
  11. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 20.6.2023.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]