Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Personalaufwand
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
(zT) ok
Hir 231/121
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalkosten
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personalkosten-45374
eigene Personalaufwand stellt die durch den Einsatz von eigenen Arbeitnehmern (Dienstnehmer) entstandenen Aufwand. [1] Nicht zum Personalaufwand gehören jedoch Aufwendungen für Fremdpersonal (zB Fremdlöhne, Leasingpersonal oder Leiharbeitskräfte). Insbesondere nicht Aufwendungen für die sogenannten freien Dienstnehmer und dienstnehmerähnliche Werkverträge. [2]
Bedeutung
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Bestandteile
Hlf (lö)
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Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalkosten
Die Personalkosten können nach ihrem Entstehungsgrund wie folgt unterteilt werden:[3]
- Löhne
(Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn, Überstundenlohn);
Fertigungslöhne; Hilfslöhne;
- Gehälter
(Zeitlohn); -
Gesetzliche, tarifliche und betriebliche Sozialkosten (Personalnebenkosten;
- Gesetzliche Sozial
kosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung; - Primäre vertragliche Sozialkosten (direkte Zahlung an Arbeitnehmer): Essenszuschüsse, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen, Jahresabschlussvergütungen;
- Sekundäre vertragliche Sozialkosten (kommen dem Arbeitnehmer indirekt zugute): Kantine, Betriebsarzt, Kindergarten, betriebliche Altersversorgung und Unterstützung;
- Sonstige Personalkosten (entstehen durch Fluktuationen): Stellenanzeigen, Abfindungen.
- Gesetzliche Sozial
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personalkosten-45374
Zu den Personalkosten gehören Fertigungslöhne und Hilfslöhne, Gehälter, gesetzliche und freiwillige soziale Aufwendungen sowie alle übrigen Personalnebenkosten. Den kalkulatorischen Unternehmerlohn rechnet man nicht zu den Personalkosten, die im externen Rechnungswesen angesetzt werden (Personalaufwand) - er gehört ausschließlich in das interne Rechnungswesen und zählt zu den kalkulatorischen Kosten (Zusatzkosten).
eigene Der Personalaufwand umfasst:
- Löhne
- Gehälter
- Personalnebenkosten
- Gesetzliche Personalnebenkosten
- Tarifliche Personalnebenkosten
- Vertragliche Personalnebenkosten
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
Lohn
- Weiterleitung: Lohn
siehe auch-> Lohn (Begriff), Lohn (VWL)
ev erg
eigene Lohn ist das Arbeitsentgelt für Arbeiter. IdR stellt es variable Kosten der Produktion dar.
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
Gehalt
- Weiterleitung: Gehalt
ev erg
eigene Das Gehalt ist das Arbeitsentgelt für Angestellte. IdR stellt es fixe Kosten der Verwaltung bzw. des Vertriebs dar.
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
Personalnebenkosten
- Weiterleitung: Personalnebenkosten
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- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Personalkosten
Arten der Personalnebenkosten:
- gesetzliche Personalnebenkosten: Arbeitgeberanteile an der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung oder Unfallkassen, die gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die bezahlten Feiertage und Urlaubstage.
- tarifliche Personalnebenkosten: Werksarzt, Kantine, Arbeitsbekleidung, Kuren.
- vertragliche Personalnebenkosten: Abfindungen in Ö Gesetz
Personalnebenkosten haben eine zunehmende Bedeutung erlangt. Sie betragen bei Kreditinstituten bis zu 98 % des Bruttoverdienstes, liegen in der Industrie bei bis zu 80 % und im Einzelhandel bei etwa 70 %.[4]
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182879/umfrage/lohnnebenkosten-in-der-eu/
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personalnebenkosten-45027
1. Begriff: Zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallende Personalkosten für das Unternehmen.
2. Personalnebenkosten setzen sich zusammen aus: a) Personalnebenkosten aufgrund gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Aufwand nach dem Schwerbehindertengesetz und Mutterschutzgesetz, bezahlte Abwesenheit wie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, Aufwand nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
b) Personalnebenkosten aufgrund freiwilliger Leistungen: Aus- und Fortbildung, Altersversorgung, Werksverpflegung, sonstiger freiwilliger Sozial- und Personalaufwand.
eigene
Weblinks
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/personalnebenkosten-45027
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
Ausweis in der Gewinn-Verlust-Rechnung
- Weiterleitung:
(zT) ok
[https://www.ris.bka.gv.at/eli/drgbl/1897/219/P231/NOR12021951 Stammfassung
eigene In der Gewinn-Verlust-Rechnung ist gem. § 231 Abs. 2 Z. 6 UGB für Kapitalgesellschaften folgende Gliederung vorgesehen.
6. Personalaufwand: |
a) Löhne und Gehälter, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, Löhne und Gehälter getrennt voneinander ausweisen müssen; |
b) soziale Aufwendungen, davon Aufwendungen für Altersversorgung, wobei Gesellschaften, die nicht klein sind, folgende Beträge zusätzlich gesondert ausweisen müssen: |
aa) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen; |
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge; |
Durch das RÄG 2014 wurde eine klare Verkürzung der bisherigen Darstellungsweise vorgenommen.
6. Personalaufwand: |
a) Löhne, |
b) Gehälter, |
c) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen, |
d) Aufwendungen für Altersversorgung, |
e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, |
f) sonstige Sozialaufwendungen; |
Im Kontenrahmen wird der Personalaufwand in der Kontenklasse 6 erfasst.
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
Ausweis in der Kosternrechnung
- Weiterleitung: Personalkosten
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
Kennzahlen
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siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
NN
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Hauptartikel-> [[]]
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siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Weblinks
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Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
Folien
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.8.2023;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.8.2023;
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Personalkosten, abgefragt 1.8.2023.
- ↑ Hirschler (2019), § 231 Rz. 121.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.8.2023.
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