Unternehmensgründung

Aus Bewertungshilfe
Version vom 30. Dezember 2023, 03:51 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Kurzinfo!''' <!-- Bei Änderung Überschrift in Gründung ändern. --> <!-- ''Hauptartikel-> [[]]'' * Synonyme: ''[[]]'' --> ''siehe auch-> Gründu…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kurzinfo!

siehe auch-> Gründungsphase

Unter einer Unternehmensgründung versteht man die Errichtung eines funktionsfähigen Unternehmens in einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Die zu verwirklichende Geschäftsidee des Unternehmensgründers steht dabei am Anfang.[1] Die Gründung ist ein Teil der Gründungsphase.

Gründungsentscheidungen

Die Unternehmensgründung wie auch die darauf folgenden Maßnahmen wie Rechtsformwahl, Standortwahl, Betriebsgröße oder Formulierung der Unternehmensziele sind konstitutive Entscheidungen mit besonders großer Tragweite.

Entscheidungen:[2]

Nicht alle Entscheidungen stehen dem Unternehmer frei, er muss sich an Rahmenbedingungen halten.

Gründungsformalitäten

Bei der Unternehmensgründung sind einige Formalitäten zu erledigen:

Weiters sind die Betriebsgrundlagen wie Büro, Bankverbindung etc zu beschaffen.

Arten

Unternehmensgründungen sind die erste Phase der Unternehmensphasen. Bei Kleinunternehmen spricht man von einer Existenzgründung. Ein neues Phänomen sind Start-Up Unternehmen, das sind junges Unternehmen, die mit einer neuen Geschäftsidee bzw. Geschäftsmodell am Markt Fuß fassen möchte.

Oft ist die Unternehmensgrüntung Teil eines Unternehmenskaufs, z.B. Management-Buy-out, (Ab)Spaltung oder Ableger (Spin-off). Diese Vorgänge sind m.E. streng genommen keine Unternehmensgründungen.

Nach der Aufbringung der Mittel lassen sich unterscheiden:[3]

  1. Bargründung,
  2. Sachgründung und
  3. gemischte Gründung.

Weblinks

Einzelnachweise