Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wirtschaftsintegration
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Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
- Weiterleitung:
siehe auch-> Wirtschaftsraum ev Internationale Organisation
ev erg
Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs Außenwirtschaft oder Außenhandel dar.[1] Wirtschaftsintegration kann global oder regional ausgerichtet sein. Zumeist geht sie mit gemeinsamen Institutionen einher.
Bedeutung
ev erg
Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung ev link zu Weltwirtschaft immer wichtiger. Dabei spielen internationale Organisationen wie WTO und GATT eine große Rolle. Zumeist handelt es sich um zwischenstaatliche Freihandelskooperationen.
Freihandelskooperationen
Hlf (lö)
- Weiterleitung: Freihandelskooperation
siehe auch-> Internationale Organisation, Wirtschaftsraum
(zT) ok
Es gibt verschiedene Freihandelskooperationen. Die wirtschaftliche Integration erfolgt oft stufenweise. Die Abgabe von staatlicher Hoheit führt dabei oft zu inneren Widerständen.
Arten:
- Freihandelsabkommen#Freihandelsabkommen,
- Zollunion#Zollunion,
- Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)#Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt),
- Wirtschaftsunion#Wirtschaftsunion und
- Währungsunion#Währungsunion.
Freihandelsabkommen
- Weiterleitung: Freihandelsabkommen
(zT) ok
Bei einem Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse link? der beteiligten Länder abgeschafft. Im Handel mit Drittstaat legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation EFTA.
Zollunion
- Weiterleitung: Zollunion
ok
Zollgebiet ist der Zusammenschluss mehrer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Dabei fallen die Binnenzölle zwischen den Mitgliedern weg. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen der WTO zulässig.[6]
Weblinks
- Zollunion bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
- Zollunion bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 5.1.2024;
- Zollunion bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 5.1.2024;
Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)
- Weiterleitung: Binnenmarkt ev Gemeinsamer Markt
(zT) ok
Binnenmarkt ist ein ein Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist.[7] Der Begriff wird auch als Abgrenzung des Marktes eines Staates zum Weltmarkt ev eigenes Kapitel bei Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftsraum verwendet. Der Gemeinsame Markt ist idR ein Synonym für Binnenmarkt, bezeichnet aber auch manchmal einen noch nicht abgeschlossenen Binnenmarkt.[8]
Weblinks
- Binnenmarkt bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
- Binnenmarkt bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 5.1.2024;
- Binnenmarkt bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 5.1.2024;
Wirtschaftsunion
- Weiterleitung: Wirtschaftsunion
ok
Wirtschaftsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration, bei der zusätzlich zum Binnenmarkt die Wirtschaftspolitik koordiniert wird.
Weblinks
- Wirtschaftsunion bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
- Wirtschaftsunion bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 5.1.2024;
- Wirtschaftsunion bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 5.1.2024;
Währungsunion
- Weiterleitung: Währungsunion Wechselkursunion
siehe auch-> Zentralbank, Eurozone bei Zentralbank Hinweis auf Währungsunion und Eurozone vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftliche_Integration (4.1.)
erg
Eine Währungsunion beruht auf einer unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen. Ein Spezialfall ist die Wechselkursunion, dabei besitzen die Teilnehmerländer noch unabhängige Zentralbanken und eigene Währungen mit fixem Umrechnungsverhältnis. [9]
Die Währungsunion stellt meist auch eine Wirtschaftsunion dar,[10] anders aber meist bei den historischen Beispielen.
Beispiele:[11]
- Lateinische Münzunion (1865 - 1926): Belgien, Frankreich, Italien, Schweiz und Griechenland;
- Skandinavische Währungsunion (1872 - 1924): Dänemark, Norwegen und Schweden;
- Belgisch-Luxemburgische Wirtschaftsunion (1922 - 2001): Belgien und Luxemburg
- Währungsunion Schweiz – Liechtenstein, Schweizer Franken (ab 1980): Schweiz, Liechtenstein;
- Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, CFA-Franc (ab 1945): Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik;
- Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion, CFA-Franc (ab 1945): Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo
- Eurozone, Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern
Weblinks
- Währungsunion bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
- Währungsunion bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 5.1.2024;
- Währungsunion bei Bundeszentrale für politische Bildung, abgefragt 5.1.2024;
Europäische Währungsunion
- Weiterleitung: Europäische Währungsunion, Eurozone ev Euroraum
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eurowaehrungsgebiet-34456
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19301/eurozone/
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion
Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU, (verkürzt auch Wirtschafts- und Währungsunion, WWU;[1] inoffiziell auch Europäische Währungsunion, EWU; englisch Economic and Monetary Union, EMU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden.[2] Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.[3]
Die 27 EU-Staaten haben bisher die EWWU-Vereinbarung in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Es ist ungewiss – und angesichts der Euro-Krise seit Ausbrechen der griechischen Staatsschuldenkrise im Herbst 2009 auch unwahrscheinlich –, dass alle EU-Staaten am Ende des Umsetzungsprozesses voll in die EWWU-Regelungen integriert sein werden. Die Währung Euro haben seit dem 1. Januar 1999 20 der 27 EU-Staaten eingeführt („Eurozone“): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. Diese 20 Staaten koordinieren ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik im Rahmen der Euro-Gruppe. Von den übrigen sieben EU-Staaten sind fünf verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen.
Die zwei EU-Staaten Dänemark und Schweden haben de jure bzw. de facto eine Ausstiegsoption („Opt-out“) aus der Verpflichtung, den Euro einzuführen. Auch die sieben EU-Staaten, die bisher nicht Teil der Eurozone sind, haben in verschiedenen Aspekten die EWWU-Regelungen umgesetzt und koordinieren bestimmte Bereiche ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik mit der Gruppe der 20 Staaten der Eurozone.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeische-waehrungsunion-ewu-33294
Auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EG am 9./10.12.1991 in Maastricht beschlossene Währungsvereinheitlichung auf dem Gebiet der Europäischen Union (oder Teilen hiervon) ab 1.1.1999. Die Europäische Währungsunion bildet einen Kernpunkt in den Bestrebungen zur Errichtung eines in Form einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) geeinten Europa, die bereits seit Ende der 1960er-Jahre verfolgt werden. Als historische Vorläufer sind der Werner-Plan und die Errichtung des Europäischen Währungssystems (EWS) 1979 zu betrachten.
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19280/europaeische-wirtschafts-und-waehrungsunion/ der auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht in drei Stufen angestrebte wirtschaftliche Zusammenschluss der Länder der Europäischen Union (EU). Ziele waren unter anderem die Schaffung der Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Europäischen Zentralbank (siehe dort),
die Einführung des Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Euro (siehe dort)
als gemeinsame Währung und der Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Europäische Binnenmarkt (siehe dort),
ergänzt durch eine vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs.
Die erste Stufe hatte bereits am 1. 7. 1990 begonnen, zugleich mit dem Start für einen freien Kapitalmarkt in Europa, und endete 1993. In dieser ersten Stufe haben die Staaten begonnen, ihre Wirtschafts- und Währungspolitik stärker aufeinander abzustimmen.
Die zweite Stufe der EWWU begann am 1. 1. 1994 und endete am 31. 12. 1998. In dieser Zeit mussten sich alle Staaten der EU bemühen, die strengen Aufnahmebedingungen für die Europäische Währungsunion zu erfüllen. Es wurden fünf Bedingungen(Konvergenzkriterien) festgelegt. 1) Preisstabilität: Der Anstieg der Verbraucherpreise durfte 1997 nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. 2) Haushaltsdefizit: Das Haushaltsdefizit des Staates darf dauerhaft höchstens 3 % bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) betragen. 3) Schuldenstand: Die öffentlichen Schulden dürfen 60 % bezogen auf das BIP nicht überschreiten. 4) Zinsen: Die langfristigen Zinssätze durften 1997 nicht höher liegen als zwei Prozentpunkte über dem Durchschnitt in den drei preisstabilsten Ländern. 5) Währungsstabilität: Die Währung muss in den letzten Jahren vor Eintritt in die Währungsunion im Rahmen des Europäischen Währungssystems gegenüber den anderen EU-Währungen stabil geblieben sein. Mit Beginn der zweiten Stufe der EWWU wurde das Europäische Währungsinstitut (EWI) gegründet, das den Aufbau der Europäischen Zentralbank (EZB) organisatorisch vorbereitet hat. Es wurde aufgelöst, als die EZB gegründet wurde und am 1. 6. 1998 in Frankfurt am Main ihre Arbeit aufnahm.
Die dritte Stufe der EWWU, die eigentliche Währungsunion, begann am 1. 1. 1999. Entscheidend für die Teilnahme war die Erfüllung der Konvergenzkriterien. Auf der Grundlage der Konvergenzberichte von Europäischer Kommission und Europäischem Währungsinstitut gab der Europäische Rat am 1. 5. 1998 die zunächst elf Staaten bekannt, die an der Währungsunion ab 1999 teilnahmen: Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Österreich, Irland, Finnland, Spanien, Portugal und Italien. Obwohl Großbritannien, Dänemark und Schweden die Kriterien erfüllen, blieben sie bis jetzt der EWWU fern. Zum 1. 1. 2001 kam Griechenland als zwölftes Mitglied hinzu, Slowenien wurde zum 1. 1. 2007, Malta und Zypern zum 1. 1. 2008, die Slowakische Republik zum 1. 1. 2009, Estland zum 1. 1. 2011, Lettland zum 1. 1. 2014 und Litauen zum 1. 1. 2015 ebenfalls Mitglied, sodass inzwischen 19 von 28 EU-Mitgliedern der EWWU angehören. Die EWWU steht durch die Interner Link: europäische Schuldenkrise (siehe dort) vor einer großen Herausforderung.
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Als Eurozone (Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. [12]
Die Eurozone besteht aus:[13]
- Belgien
- Deutschland
- Estland (ab 2011)
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien (ab 2023)
- Lettland (ab 2014)
- Litauen (ab 2015)
- Luxemburg
- Malta (ab 2008)
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Slowakei (ab 2011)
- Slowenien (ab 2007)
- Spanien
- Republik Zypern (ab 2008)
* Belgien
|
* Litauen (ab 2015)
|
Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht.[14]
Verschiedene Staaten verwenden den Euro ohne selbst zur EU zu gehören:
- mit Abkommen:
- Andorra
- Monaco
- Saint-Barthélemy
- Saint-Pierre und Miquelon
- San Marino
- Vatikanstadt
- Informell
- Akrotiri und Dekelia (seit 2008)
- Kosovo (seit 2002)
- Montenegro (seit 2002)
Einige Länder haben ihre Landeswährung an den Euro gebunden:
- Kap-Verde-Escudo (Kap Verde)
- Dobra (São Tomé und Príncipe)
- CFA-Franc und der
- Komoren-Franc.
Einige Währungen sind in einer Bandbreite an dne Euro gebunden:
- Bulgarischer Lew
- Dänische Krone
Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.[15]
Literatur
Weblinks https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten
- Weiterleitung: Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten
(zT) ok
Neben den großen internationalen Wirtschaftsorganisationen WTO und GATT, sowie den Freihandelskooperationen, die über eigene Organisationsstrukturen und idR verbindliche Regelungen für ihre Mitglieder verfügt gibt es noch zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten die sich in regelmäßígen Abständen unter wechselnden Vorsitz an meist wechselnden Orten treffen. Ihre Relevanz ergibt sich aus dem hinter den Staaten stehenden wirtschaftliche und politische Macht dieser Länder.
Wichtige zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten:
Literatur/
Weblinks
- Liste internationaler Wirtschaftsorganisationen bei Wikipedia, abgefragt 5.1.2024;
* [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Freihandel
- Weiterleitung: Freihandel
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandel Freihandel (englisch free trade) bezeichnet eine Handelspolitik, bei der keine Beschränkungen von Import und Export stattfinden.[1] Dies beinhaltet in der Regel die Abwesenheit von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen und das Ausbleiben von Subventionen für die heimische Exportindustrie. Die gegenteilige Handelspolitik ist der Protektionismus.[2] Hier versucht die Regierung durch aktive Handelspolitik inländische Produzenten zu schützen und ausländische Produzenten zu benachteiligen. Die theoretischen Begründungen für Freihandel lassen sich bis in die Epoche der klassischen Nationalökonomie zurückverfolgen, besonders die Theorie der Arbeitsteilung und des komparativen Kostenvorteils.[3]
Historisch hat der freie Handel von 1815 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs erheblich zugenommen.[4] Die Handelsoffenheit nahm in den 1920er Jahren erneut zu, brach jedoch während der Weltwirtschaftskrise insbesondere in Europa und Nordamerika zusammen. Ab den 1950er Jahren nahm die Handelsoffenheit wieder erheblich zu. Ökonomen und Wirtschaftshistoriker sind sich einig, dass der internationale Handel heute freier ist als je zuvor.[5][6]
Die meisten Ökonomen befürworten Freihandel.[7] Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen und Zöllen das Wirtschaftswachstum und die ökonomische Wohlfahrt erhöht.[8][9][10] Kurzfristig müssen aber Lösungen für Arbeitnehmer in importkonkurrierenden Branchen implementiert werden, damit sich diese bei Arbeitsplatzverlusten anpassen können.[11][12][13] In der Realität praktizieren die meisten Länder eine Form von Protektionismus, etwa durch Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse.[14]
eigene
Literatur
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Handelshemmnis & Protektionismus
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelshemmnis Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse.[1]
- Tarifäre Handelshemmnisse
Unter die tarifären (zollähnlichen) Handelshemmnisse fallen:
Importzölle Exportzölle[2] Exportsubventionen
- Nichttarifäre Handelshemmnisse
Nichttarifäre (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.:[3]
technische Vorschriften rechtliche Vorschriften Exportbeschränkungen Einfuhrquoten Einfuhrsteuern Einfuhrverbote Ausfuhrverbote spezielle Importabgaben Steuervorteile finanzielle Förderung inländischer Unternehmen Umwelt- und Sozialstandards Qualitätsstandards Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften Herkunftsangaben
NTBs können (wie Zölle auch) den internationalen Handel stark beeinträchtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.[4]
https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionismus (lateinisch protectio ‚Schutz‘) ist eine Form der Handelspolitik, mit der ein Staat durch Handelshemmnisse versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ihr Gegensatz ist der Freihandel.
eigene
Literatur
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
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eigene
Literatur
Weblinks
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NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
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NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
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NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
- KFS/BW 1 Rz.
- IDW S1 Rz.
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
- Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
- Bachl (2018), S. ;
- Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
- Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
- Ihlau / Duscha (2019), S. ;
- Mandl / Rabel (1997), S. ;
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
- WPH-Edition (2018), Rz. A ;
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Dateiname
- Hager: Anschaffungs- und Herstellungskosten, Datei:AHK.pdf, Stand Mai 2021;
- Hager: Äquivalenzprinzipien, Datei:Äquivalenz.pdf, Basisseminar BFA, Stand Feb. 2022;
- Hager: Bewertungsanlass und -zweck - funktionale Bewertung, Datei:BewAZ.pdf, Stand Nov. 2023;
- Hager: Bewertungsobjekt, Datei:Bewertungsobjekt.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Brutto- oder Nettounternehmenswert, Datei:Bto-Nto-UW.pdf, Stand Juni 2022;
- Hager: Cash-Flow, Datei:Cash-Flow.pdf, Stand Aug. 2017;
- Hager: Ertragsbegriffe, Datei:Ertrag.pdf, Stand Dez. 2023;
- Hager: Geldflussrechnung, Datei:CF-Kapfluss.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Fiktive Anschaffungskosten, Datei:Fiktive AK.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Nachweis des Verkehrswertes durch vereinfachte Wertfindung, Datei:GA-vereinfach.pdf, Stand März 2021;
- Hager: Grundbegriffe, Basisseminar BFA, Datei:Grundbegriffe.pdf, Stand Okt. 2020;
- Hager: Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, Datei:Grundsätze-UBW.pdf, Stand Mai 2022;
- Hager: Persönliche Haftung in der Unternehmensbewertung, Datei:Haftung.pdf, Stand Aug. 2021;
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016;
- Hager: Liquidationswert, Datei:Liquidationswert.pdf, Stand Februar 2019;
- Hager: Markenrechtsbewertung, Datei:Wertmarke.pdf, Vortrag 26.4.2012 Groß-BP Wien;
- Hager: Auffrischung mathematischer Grundkenntnisse, Basisseminar BFA, Datei:Mathematik-Auffrischung.pdf, Stand August 2023;
- Hager: Bewertungsmethoden – Eine Übersicht , Datei:Methoden-übersicht.pdf, Stand Juni 2018;
- Hager: Objektivierter vs. subjektiver Wert, Datei:Obj-Subj.pdf, Stand Sep. 2023;
- Hager: Anteilsbewertung - Personengesellschaften, Datei:PersGes-ABW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Bewertung von Personengesellschaften, Datei:PersGes-UBW.pdf, Stand Dez. 2020;
- Hager: Was ist bei Prüfung eines Unternehmensbewertungsgutachtens zu beachten – eine kurze Einführung, Datei:Prüfung-Gutachten.pdf, Basisseminar BFA, Stand Nov. 2017;
- Hager: Ermittlung und Bedeutung von Ratings, Datei:Rating.pdf, Stand Okt. 2022;
- Hager: Unsicherheit in der Unternehmensbewertung, Datei:Unsicher.pdf, Basisseminar BFA, Stand Oktober 2015;
- Hager: Shareholder Value, Datei:Shareholdervalue.pdf, Stand Nov. 2021;
- Hager: Ermittlung des Unternehmerlohns, Datei:Unternehmerlohn-Praxis.pdf, Stand Mai 2019;
- Hager: Änderungen durch das neue Fachgutachten KFS/BW1 'Unternehmensbewertung' vom 26.3.2014 Info für Wissensplattform, Datei:Vergleich BW1 (2006)-(2014).pdf, Stand Jan. 2015;
- Hager: Vereinfachtes Ertragswertverfahren - Berechnung, Datei:VEWV-Berechn.pdf, Stand Juli 2020;
- Hager: Im Steuerrecht relevane Werte, Basisseminar BFA, Datei:Welche Werte.pdf, Stand September 2015 nicht mehr aktuell;
- Hager: Wie man mit dem Wr. Verfahren 1996 den gemeinen Wert berechnet, Datei:Wiener Verfahren Berechnung.pdf, Stand Aug. 2020;
- Hager: Wozu braucht man Unternehmensbewertung, Basisseminar BFA, Datei:Wozu Unternehmensbewertung.pdf, Stand September 2015;
Folien
- Hager: "Welche (Unternehmens)Bewertungen werden vom Finanzamt anerkannt?", VWT 6.5.2019, Datei:VWT 2019.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2016, Datei:UBW-Basis(2016).pdf, Stand Oktober 2016
- Hager: "Unternehmensbewertung im Steuerrecht", Linde Forum Unternehmensbewertung 2016, Datei:Forum 16 UBW-StR-Ergänzt.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertungsgutachten - schlüssig und nachvollziehbar", JKU 2015, Datei:UBWGA JKU-Linz 151014.pdf
- Hager: "Unternehmensbewertung Basis", BFA 2013, Datei:UBW-Basis 2013.pdf, Stand Februar 2013
- Hager: "Wertermittlung des immateriellen Vermögens Marke", GBP 26.4.2010, Datei:Wertmarke-Präsentation.pdf
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;
- [
NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Integration, abgefragt 5.1.2024.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Zollunion ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
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- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
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- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
- ↑ [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]