Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wirtschaftsintegration

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Außenwirtschaft (4.1.2024)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

siehe auch-> Wirtschaftsraum ev Internationale Organisation

 ev erg 

Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs Außenwirtschaft oder Außenhandel dar.[1] Wirtschaftsintegration kann global oder regional ausgerichtet sein. Zumeist geht sie mit gemeinsamen Institutionen einher.

Bedeutung

 ev erg 

Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung ev link zu Weltwirtschaft immer wichtiger. Dabei spielen internationale Organisationen wie WTO und GATT eine große Rolle. Zumeist handelt es sich um zwischenstaatliche Freihandelskooperationen.

[2] [3] [4] [5]

Freihandelskooperationen

Hlf (lö)

  • Weiterleitung: Freihandelskooperation

siehe auch-> Internationale Organisation, Wirtschaftsraum

 (zT) ok 

Es gibt verschiedene Freihandelskooperationen. Die wirtschaftliche Integration erfolgt oft stufenweise. Die Abgabe von staatlicher Hoheit führt dabei oft zu inneren Widerständen.

Arten:

Freihandelsabkommen

  • Weiterleitung: Freihandelsabkommen

 (zT) ok 

Bei einem Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse link? der beteiligten Länder abgeschafft. Im Handel mit Drittstaat legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation EFTA.

Zollunion

  • Weiterleitung: Zollunion

 ok 

Zollgebiet ist der Zusammenschluss mehrer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Dabei fallen die Binnenzölle zwischen den Mitgliedern weg. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen der WTO zulässig.[6]

Weblinks

Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)

  • Weiterleitung: Binnenmarkt ev Gemeinsamer Markt

 (zT) ok 

Binnenmarkt ist ein ein Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist.[7] Der Begriff wird auch als Abgrenzung des Marktes eines Staates zum Weltmarkt ev eigenes Kapitel bei Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftsraum verwendet. Der Gemeinsame Markt ist idR ein Synonym für Binnenmarkt, bezeichnet aber auch manchmal einen noch nicht abgeschlossenen Binnenmarkt.[8]

Weblinks

Wirtschaftsunion

  • Weiterleitung: Wirtschaftsunion

 ok 

Wirtschaftsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration, bei der zusätzlich zum Binnenmarkt die Wirtschaftspolitik koordiniert wird.

Weblinks

Währungsunion

  • Weiterleitung: Währungsunion Wechselkursunion

siehe auch-> Zentralbank, Eurozone bei Zentralbank Hinweis auf Währungsunion und Eurozone vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftliche_Integration (4.1.)

 erg 

Eine Währungsunion beruht auf einer unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen. Ein Spezialfall ist die Wechselkursunion, dabei besitzen die Teilnehmerländer noch unabhängige Zentralbanken und eigene Währungen mit fixem Umrechnungsverhältnis. [9]

Die Währungsunion stellt meist auch eine Wirtschaftsunion dar,[10] anders aber meist bei den historischen Beispielen.

Beispiele:[11]

  • Währungsunion Schweiz – Liechtenstein, Schweizer Franken (ab 1980): Schweiz, Liechtenstein;
  • Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, CFA-Franc (ab 1945): Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik;
  • Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion, CFA-Franc (ab 1945): Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo
  • Eurozone, Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern

Weblinks

Europäische Währungsunion

  • Weiterleitung: Europäische Währungsunion, Eurozone ev Euroraum ev EU-Konvergenzkriterien Maastricht-Kriterien


 ev erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eurowaehrungsgebiet-34456 https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19301/eurozone/

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeische-waehrungsunion-ewu-33294

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19280/europaeische-wirtschafts-und-waehrungsunion/

https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konvergenzkriterien

eigene </u>

Als Eurozone (Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. [12]

Die Eurozone besteht aus:[13]

  1. Belgien
  2. Deutschland
  3. Estland (ab 2011)
  4. Finnland
  5. Frankreich
  6. Griechenland
  7. Irland
  8. Italien
  9. Kroatien (ab 2023)
  10. Lettland (ab 2014)
  11. Litauen (ab 2015)
  12. Luxemburg
  13. Malta (ab 2008)
  14. Niederlande
  15. Österreich
  16. Portugal
  17. Slowakei (ab 2011)
  18. Slowenien (ab 2007)
  19. Spanien
  20. Republik Zypern (ab 2008)

Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dieser "Warteraum" heißt Wechselkursmechanismus II. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht.[14] Schweden vollzieht die Kriterien des Wechselkursmechanismus nicht und hat deshalb auch nicht den Euro einführen müssen.[15]

Verschiedene Staaten verwenden den Euro ohne selbst zur EU zu gehören:

  • mit Abkommen:
  • Andorra
  • Monaco
  • Saint-Barthélemy
  • Saint-Pierre und Miquelon
  • San Marino
  • Vatikanstadt
  • Informell
  • Akrotiri und Dekelia (seit 2008)
  • Kosovo (seit 2002)
  • Montenegro (seit 2002)

Einige Länder haben ihre Landeswährung an den Euro gebunden:

  • Kap-Verde-Escudo (Kap Verde)
  • Dobra (São Tomé und Príncipe)
  • CFA-Franc und der
  • Komoren-Franc.

Einige Währungen sind in einer Bandbreite an dne Euro gebunden:

  • Bulgarischer Lew
  • Dänische Krone

Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.[16]

Konvergenz (Maastricht-Kriterien)

Die EU-Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) wurden 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.

Kriterien:[17]

  • Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
  • Finanzlage der öffentlichen Hand:
  • Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen; bei größeren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren.
  • Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU (kurz: Wirtschafts- und Währungsunion, WWU; inoffiziell Europäische Währungsunion, EWU; engl. Economic and Monetary Union, EMU) ist eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem Ziel einer gemeinsamen Währung mit hoher Preisniveaustabilität link?.[18]

Mitglieder sind die Staaten der

Literatur

Weblinks https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konvergenzkriterien

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19280/europaeische-wirtschafts-und-waehrungsunion/

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[19] [20] [21] [22]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[23] [24] [25] [26]

Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

  • Weiterleitung: Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

 (zT) ok 

Neben den großen internationalen Wirtschaftsorganisationen WTO und GATT, sowie den Freihandelskooperationen, die über eigene Organisationsstrukturen und idR verbindliche Regelungen für ihre Mitglieder verfügt gibt es noch zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten die sich in regelmäßígen Abständen unter wechselnden Vorsitz an meist wechselnden Orten treffen. Ihre Relevanz ergibt sich aus dem hinter den Staaten stehenden wirtschaftliche und politische Macht dieser Länder.

Wichtige zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten:

Literatur/

Weblinks

* [ NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[27] [28] [29] [30]

Freihandel

  • Weiterleitung: Freihandel
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandel Freihandel (englisch free trade) bezeichnet eine Handelspolitik, bei der keine Beschränkungen von Import und Export stattfinden.[1] Dies beinhaltet in der Regel die Abwesenheit von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen und das Ausbleiben von Subventionen für die heimische Exportindustrie. Die gegenteilige Handelspolitik ist der Protektionismus.[2] Hier versucht die Regierung durch aktive Handelspolitik inländische Produzenten zu schützen und ausländische Produzenten zu benachteiligen. Die theoretischen Begründungen für Freihandel lassen sich bis in die Epoche der klassischen Nationalökonomie zurückverfolgen, besonders die Theorie der Arbeitsteilung und des komparativen Kostenvorteils.[3]

Historisch hat der freie Handel von 1815 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs erheblich zugenommen.[4] Die Handelsoffenheit nahm in den 1920er Jahren erneut zu, brach jedoch während der Weltwirtschaftskrise insbesondere in Europa und Nordamerika zusammen. Ab den 1950er Jahren nahm die Handelsoffenheit wieder erheblich zu. Ökonomen und Wirtschaftshistoriker sind sich einig, dass der internationale Handel heute freier ist als je zuvor.[5][6]

Die meisten Ökonomen befürworten Freihandel.[7] Es besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen und Zöllen das Wirtschaftswachstum und die ökonomische Wohlfahrt erhöht.[8][9][10] Kurzfristig müssen aber Lösungen für Arbeitnehmer in importkonkurrierenden Branchen implementiert werden, damit sich diese bei Arbeitsplatzverlusten anpassen können.[11][12][13] In der Realität praktizieren die meisten Länder eine Form von Protektionismus, etwa durch Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse.[14]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freihandel-33953 internationaler Güterhandel (Außenhandel), der frei von jeglicher handelspolitischer Beeinflussung ist. In der Außenhandelstheorie theoretisch angestrebtes Ziel. Die Welthandelsorganisation - World Trade Organization (WTO) und das GATT gehen ebenfalls vom Ziel des Freihandels aus, weswegen keine neuen tarifären Maßnahmen (Einfuhrzoll) erhoben werden dürfen. Neben den Einfuhrzöllen können mengenmäßige Beschränkungen (Kontingente) den freien Handel behindern. In der realen Wirtschaft behindern weltweit zahlreiche tarifäre und nicht tarifäre Maßnahmen den freien Handel.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19333/freihandel/ Grundsatz des Liberalismus, nach dem der Wohlstand aller Länder am größten ist, wenn staatliche Beschränkungen des internationalen Handels beseitigt sind (Gegenteil: Protektionismus). Der weltweite Austausch von Gütern und Dienstleistungen ist frei von Zöllen, nicht tarifären Handelshemmnissen und Devisenbewirtschaftung. Nach dem Grundgedanken des Liberalismus hemmt jeder von außen kommende Eingriff den Wirtschaftsablauf; nur ein völlig unbehinderter Handelsverkehr und ein freier Wettbewerb könne zu einer optimalen Arbeitsteilung zwischen den einzelnen Volkswirtschaften mit optimaler Produktion und größtmöglichem Wohlstand für alle beteiligten Länder führen. In der Praxis werden zwischen Staaten auch Freihandelsabkommen geschlossen oder weitere Formen der wirtschaftlichen Integration gebildet (z. B. Freihandelszone, Zollunion, Wirtschafts- und Währungsunion).


eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[31] [32] [33] [34]

Handelshemmnis & Protektionismus

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Handelshemmnis Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse.[1]

Tarifäre Handelshemmnisse

Unter die tarifären (zollähnlichen) Handelshemmnisse fallen:

   Importzölle
   Exportzölle[2]
   Exportsubventionen
Nichttarifäre Handelshemmnisse

Nichttarifäre (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.:[3]

   technische Vorschriften
   rechtliche Vorschriften
   Exportbeschränkungen
   Einfuhrquoten
   Einfuhrsteuern
   Einfuhrverbote
   Ausfuhrverbote
   spezielle Importabgaben
   Steuervorteile
   finanzielle Förderung inländischer Unternehmen
   Umwelt- und Sozialstandards
   Qualitätsstandards
   Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
   Herkunftsangaben

NTBs können (wie Zölle auch) den internationalen Handel stark beeinträchtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.[4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionismus (lateinisch protectio ‚Schutz‘) ist eine Form der Handelspolitik, mit der ein Staat durch Handelshemmnisse versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ihr Gegensatz ist der Freihandel.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[35] [36] [37] [38]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[39] [40] [41] [42]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Integration, abgefragt 5.1.2024.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  5. [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Zollunion ], abgefragt 5.1.2024.
  6. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  7. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  8. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  9. Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  10. Wikipedia, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  11. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  12. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  13. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  14. Wikipedia, Stichwort: Wechselkursmechanismus II, abgefragt 5.1.2024.
  15. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  16. Wikipedia, Stichwort: EU-Konvergenzkriterien, abgefragt 5.1.2024.
  17. Wikipedia, Stichwort: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  20. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  22. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  23. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  26. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  27. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  29. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  30. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  31. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  32. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  33. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  34. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  35. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]