Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Preisnachlass

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise 1#Preisnachlass (2.1.2025)

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Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Preisnachlass

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/preisnachlass-43011

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20322/preisnachlaesse/

eigene Preisnachlass ist die Verringerung des Preises durch den Verkäufer. *)

[1] [2] [3] [4] [5]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

 ev erg 

eigene Preisnachlässe stellen beim Leistenden eine Erlösminderung dar. Beim Leistungsempfänger stellen Bonus und Rabatt Aufwandsminderung Link der Skonto hingegen Finanzierungsaufwand dar.

[6] [7] [8] [9] [10]

Arten

Hlf Art (lö)

  • Weiterleitung:

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Preisnachlass

https://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt

eigene Allgemein werden unterschieden: erg Link

  • Rabatt
  • Skonto
  • Bonus

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;

[11] [12] [13] [14] [15]

Rabatt

  • Weiterleitung: Rabatt

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rabatt-46276 https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20462/rabatt/ BH Skriptum

eigene Der Rabatt [16] ist ein Preisnachlass, der eine kundenspezifische Marktbearbeitung erlaubt.[17] Er ist ist ein Instrument der Preispolitik.

Arten ua: Mengen-, Treue-; Wiederverkäufer- und Personalrabatt.

Sonderformen sind:

  • der Naturalrabatt bei dem zusätzliche Produkte gegebn werden (Nimm 11 zahlt 10) und
  • der Bonus.


Literatur

  • Wöhe ua (2020), S. 425 f;

Weblinks

[18] [19] [20] [21] [22]

Skonto

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Skonto Der oder das Skonto (italienisch conto, „Rechnung“ und s- für lateinisch ex, „aus, heraus, weg von“, also „aus der Rechnung heraus“[1]) ist im Handel ein Preisnachlass auf den Kaufpreis, den der Verkäufer dem Käufer bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist einräumt. Hierbei handelt es sich im Grundsatz um die Weitergabe eines Zinsvorteils vom Lieferanten an den Kunden.[2]

Ein Skonto wird in den Zahlungsbedingungen vereinbart.[3] Der Käufer bekommt im Rahmen des Kaufvertrags den Kaufgegenstand sofort vom Verkäufer übergeben, muss aber den Kaufpreis nicht Zug um Zug entrichten, sondern erst innerhalb der vorgesehenen Zahlungsfrist. Dadurch wird dem Käufer ein Lieferantenkredit eingeräumt. Der Preisnachlass des Skontos wird gewährt, wenn der Käufer den Kaufpreis entweder sofort oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist entrichtet. In der Praxis hat sich ein Skontosatz in Höhe von 2 bis 3 % etabliert.[4]

Wirtschaftliche Aspekte

Aus Sicht des Skonto gewährenden Unternehmens stellt der Skonto eine Erlösschmälerung wie gewährte Boni oder Rabatte dar, hat deshalb Bedeutung in der Kostenrechnung und ist stets Bestandteil der Preiskalkulation:[7]

   Umsatzerlöse (brutto)
   - Erlösschmälerungen (Boni, Rabatte, Skonti)
   - Umsatzsteuer
   - Wareneinsatz (netto)
   = Rohertrag I

Der Rohertrag würde höher ausfallen, wenn es keine Erlösschmälerungen gäbe. Wird der Skonto vom Kunden durch Ablauf der Zahlungsfrist nicht in Anspruch genommen, erhöht sich der Kaufpreis um den Skontobetrag als Entgelt des Lieferanten für die Einräumung eines Lieferantenkredits, so dass der Umsatzerlös höher ausfällt.

Dieser Lieferantenkredit ist für das Unternehmen teurer als ein Bankkredit zur Kaufpreisfinanzierung, was durch folgende Formel offengelegt wird:[8]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/skonto-46462 1. Charakterisierung: prozentualer Nachlass, der vom Kaufpreis entsprechend den Zahlungsbedingungen auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung binnen einer bestimmten Frist gewährt wird, oft auch gestaffelt z.B. „Zahlbar in drei Monaten netto, binnen einem Monat 2 Prozent, binnen zehn Tagen 3 Prozent Skonto”. Wirtschaftlich gesehen ist Skonto der Preis für die Kreditnutzung bzw. Vorfinanzierung, die bei der Warenlieferung dem Abnehmer eingeräumt wurde. Außer den anteiligen Zins- und Verwaltungskosten enthält der dem Barpreis zugeschlagene Skonto kalkulatorisch noch eine Prämie für das Kreditrisiko, sodass dem Käufer ein Anreiz für die Zahlung gegeben ist.

Sonderform: Warenskonto (Nachlass in Form von Waren).

2. Buchung: Da Lieferer-Skonti als Anschaffungspreisminderungen zu behandeln sind (§ 255 I HGB), sind sie bei den entsprechenden Positionen der Vorräte bzw. Anlagen direkt abzusetzen. Kunden-Skonti sind als Erlösschmälerungen von den Umsatzerlösen abzuziehen (§ 277 I HGB). Eine gesonderte Buchung als Aufwand (nach IKR in Klasse 6) bzw. Ertrag (Klasse 5) kommt nur dann infrage, wenn die Skonti den Umsatzerlösen als Erlösberichtigungen bzw. den Aufwendungen als Aufwandsberichtigungen nicht direkt zurechenbar sind. Ein gesonderter Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist nicht vorgesehen, aber zur Verbesserung des Einblicks durch offenes Absetzen bei den Materialaufwendungen und den Umsatzerlösen möglich (§ 265 V HGB).

3. Umsatzsteuerliche Behandlung: a) beim Lieferer: Entgelt und damit auch die darauf zu berechnende USt wird gemindert; b) beim Abnehmer: Kürzung des Vorsteuerabzugs.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20613/skonto/ Barzahlungsrabatt Skonto. Beispielrechnung

Skonto. Beispielrechnung

prozentualer Abschlag vom Preis einer Ware oder Dienstleistung (Preisnachlass) beim Barkauf. Der oder das Skonto wird deshalb auch als Barzahlungsrabatt bezeichnet und zählt zu den Interner Link: Zahlungsbedingungen .

Mit einem Lieferanten (Rechnungsbetrag 11 500 €) wurde folgende Zahlungsbedingung vereinbart: »Zahlbar innerhalb von zehn Tagen unter Abzug von 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto.« Um Skonto ausnutzen zu können, müsste ein Kredit zu 10 % (pro Jahr = p. a.) in Höhe des Überweisungsbetrages aufgenommen werden. Das Beispiel zeigt, dass eine Skontoinanspruchnahme sinnvoll sein kann.

BH-Skriptum Skonto: ist der prozentuelle Nachlaß vom Zielkaufpreis entsprechend der Zahlungsbedingungen auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung binnen einer bestimmten Frist gewährt wird. 4

4 Gablers Wirtschaftslexikon, Band 5, S 1254

Bei der Behandlung des Skontos ist zu unterscheiden: Der Skontoaufwand, das ist der gewährte Skonto, ist als Erlösminderung, der Skontoertrag, dh der erhaltene Skonto, ist als Zinsertrag zu erfassen. *)

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;

[23] [24] [25] [26] [27]

Bonus

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Bonussystem#Bonus,_Rabatt_und_Skonto Ein Bonussystem (oder Bonusprogramm) ist im Handel und Dienstleistungssektor ein Instrument der Kundenbindung oder ein Anreizsystem im Personalwesen.

ein nachträglicher Preisnachlass, der erst am Jahresultimo bei Erreichen oder Überschreiten eines bestimmten Absatzvolumens gewährt wird ZB Bonusmeilen

Besonderes System Cashback

https://de.wikipedia.org/wiki/Cashback-System Cashback ist eine Form der Kundenbindung.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bonus-28242

Ausführliche Definition im Online-Lexikon

1. Im Geschäftsverkehr allgemein: Vergütungen, die den Abnehmern als Treueprämie nachträglich (z.B. halbjährlich oder am Jahresende) vom Lieferanten gewährt werden. Die Boni können als (1) Gutschrift, (2) Auszahlung oder (3) zusätzliche Warenlieferung gegeben werden. Höhe der handels- und branchenüblichen oder vertraglich vereinbarten Boni meist prozentual gestaffelt nach dem mit der Lieferunternehmung erreichten Umsatz (daher auch Umsatzbonus, Mengen- oder Treuerabatt genannt).

Anders: Skonto.

Empfangene Boni werden als Einkaufspreisminderungen, gewährte Boni als Erlösungsschmälerungen gebucht.

2. Bei der Aktiengesellschaft: eine neben der Dividende zur Ausschüttung gelangende einmalige Vergütung, die den Aktionären in bes. günstigen Geschäftsjahren oder bei Erzielung eines außergewöhnlichen Gewinns gewährt, und entsprechend der Dividende behandelt wird.

3. Im Spargeschäft der Banken: nach Ablauf einer bestimmten Anlagedauer zusätzlich gezahlter Betrag auf die eingezahlten Sparleistungen, im Bonussparvertrag geregelt.

4. Bestandteil des Einkommens: in Abhängigkeit vom Unternehmensgewinn gezahlter variabler Bestandteil der Vergütung, v.a. von Managern großer Unternehmen.


https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18927/bonus/ ein Preisnachlass, der einem Kunden nachträglich, meistens am Jahresende, in Form einer Gutschrift gewährt wird. Der Bonus ist als Belohnung für eine langjährige Geschäftsbeziehung bzw. für eine bestimmte Umsatzhöhe anzusehen.

eigene verschiedene Begriffe vgl. Gabler

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;

[28] [29] [30] [31] [32]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;

[33] [34] [35] [36] [37]

NN

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Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;

[38] [39] [40] [41] [42]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Tabellen

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 15.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 15.1.2025;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  4. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  5. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  6. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  7. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  8. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  11. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  12. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  13. Vom ital. rabattere = "von einer Summe abschlagen, abziehen" zum lat. battuere = "schlagen" und Präfix re- = "wieder, zurück". Vgl. Wikipedia, Stichwort: Rabatt, abgefragt 15.1.2025.
  14. Vgl. Wöhe ua (2020), S. 425.
  15. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  16. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  17. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  18. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  19. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  20. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  21. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  22. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  23. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  24. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  25. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  26. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  27. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  28. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  29. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  30. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  31. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  32. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  33. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.
  34. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 15.1.2025.

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