Zahlungsmittelgenerierende Einheit

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Zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten sind.[1]

Die Zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) werden auch als Cash Generating Unit (CGU) bezeichnet. Der Werthaltigkeitstest nach IAS (Impairmenttest) ist für die einzelne ZGE vorzunehmen. IDW RS HFA 16 (2005) Rz. 80 unterscheidet ZGE mit und ohne Firmenwert.

Literatur

Erlässe

  • IAS 36.6

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

  • Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Formeln -->

Weblinks

Einzelnachweise

  1. IAS 36.6.