Kapitalgesellschaft
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Die Kapitalgesellschaft ist eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, deren Mitglieder einen gemeinsamen meist wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Sie ist eine juristische Person.[1] links ex Gesellschaft holen
Wichtig ist das Trennungsprinzip link? und die Drittorganschaft lema? Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, sie können daher nur durch ihre Organe handeln.
Durch die begrenzte Haftung seiner Mitglieder gibt es bei Kapitalgesellschaften viele Gläubigerschutzbestimmungen.
Inhaltsverzeichnis
Arten
In Österreich zugelassene Rechtsformen:
- Aktiengesellschaft (AG) - Anteile: Aktien,
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Europäische (Aktien)Gesellschaft (SE). wiki
Rechtsformen anderer Länder[2] alphabetisch sortiert Abfragedatum angleichen
- Bergrechtliche Gewerkschaft (D bis 1994)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (D)
- Limited Company (Ltd.) (GB)
- Limited Liability Company (LLC)[3] (US)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (D)
- [
]
Aktiengesellschaft
- Weiterleitung: Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten zu haften.[4]
Die Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
Die Bedeutung der Aktiengesellschaft beruht weniger in der Zahl der Unternehmen, sondern im Umstand dass Aktien an Börsen gehandelt werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Weiterleitung: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen auf das in Geschäftsanteile zerlegte Stammkapital beteiligt sind, ohne dass die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.[5]
Organe der GmbH sind Geschäftsführer, [1]][6] und Generalversammlung.
Rieder / Huemer (2016), S. 229 führen auch den Abschlussprüfer als Organ an.
Organe
- Weiterleitung: ev Aufsichtsrat, Geschäftsführung, Vorstand, Hauptversammlung, Generalversammlung, Beirat
zu KapGes Kapitalgesellschaften haben Organe für die Leitung (AG: Vorstand, GmbH: Geschäftsführer) wiki die Kontrolle (Aufsichtsrat) wiki und die Versammlung der Mitglieder (AG: Hauptversammlung, GmbH: Generalversammlung wiki ME nicht zutreffend ist Einstufung des Abschlussprüfers wiki als Organ.
Es gibt:
- obligatorische (verpflichtende) Organe
- AG: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung,
- GmbH: Geschäftsführer, Generalversammlung
- fakultative (freiwillige) Organe
- AG: Beirat
- GmbH: idR Aufsichtsrat [7]
Größenklassen
- Weiterleitung: Größenklasse (UGB)
§ 221 UGB regelt die Größenklasse von Kapitalgesellschaften, diese gelten auch für verdeckte Kapitalgesellschaften. Die Abgrenzung erfolgt bei Überschreiten von zwei der drei Grenzen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren und tritt im Folgejahr ein.
Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlös[8] | Arbeitnehmer[9] | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
Kleinstkapitalgesellschaften | 350 TEUR | 700 TEUR | 10 | keine Investmentunternehmen oder Beteiligungsgesellschaften |
Kleine Kapitalgesellschaft | 5 MEUR | 10 MEUR | 50 | |
Mittelgroße Kapitalgesellschaften | 20 MEUR | 40 MEUR | 250 | |
Große Kapitalgesellschaften | bei Überschreiten von 2 der drei Grenzen | Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 189a Z 1) |
Rechnungswesen
Viele Bestimmungen des [externen Rechnungswesesen]s für den Jahresabschluss (zB Lagebericht) gelten nur Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften (verdeckte Kapitalgesellschaften) und sind zumeist von Größenkriterien link, erläutern) abhängig.
Dies betrifft:
- Jahresabschluss (zB Lagebericht)
- Jahresabschlussprüfung wiki gem. § 268 UGB
- Offenlegung wiki gem. § 277 UGB 2xOffenlegung: Gutachten, Jahresabschluss
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Literatur
Gesetz
- AktG
- GmbHG
- UGB
Fachliteratur
- Artmann ua (2015)
- Artmann ua (2016)
- Kastner ua (1990)
- Rieder / Huemer (2016)
* Bachl (2018),
- Drukarczyk / Schüler (2016),
- Fleischer / Hüttemann (2015)
- Ihlau ua (2013),
- Mandl / Rabel (1997),
- WP-Handbuch II (2014), Rz. A
- WPH-Edition (2018), Rz. A
Unterlage(n)
- Hager: Bewertungsobjekt, Stand Oktober 2020
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur,
Weblinks
- Aktiengesellschaft bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- Aktiengesellschaft (Österreich) bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich) bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- List of legal entity types by country bei Wiki.en, abgefragt: 12.10.2020
- Liste von beschränkt haftenden und Privatgesellschaftsformen bei Wikipedia, abgefragt: 12.10.2020
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt: 12.10.2020
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Kapitalgesellschaft, abgefragt 11.10.2020
- ↑ Eine sehr vollständige Liste findet sich auf Wiki.en, Stichwort: List of legal entity types by country, abgefragt 11.10.2020
- ↑ Kann je nach Bundesstaat als Kapital- oder Personengesellschaft ausgestaltet sein.
- ↑ § 1 AktG
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 229
- ↑ Bei Überschreiten bestimmter Grenzen obligatorisch, § 29 GmbHG
- ↑ Zur Aufsichtsratspflicht vgl. Wikipedia, Stichwort: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), abgefragt 12.10.2020
- ↑ In zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
- ↑ Im Jahresdurchschnitt
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020
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- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt ..2020