Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Recht (Begriff)
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Recht bezeichnet:[1] erg Links, ev umformulieren
- Recht als Gesamtheit aller rechtlichen Bestimmungen
- als Kurzform die Rechtswissenschaft
- subjektives Recht, d. h. berechtigter zuerkannter Anspruch; Berechtigung oder Befugnis
Weblinks
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 8.10.2022;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 8.10.2022;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Recht (Begriffsklärung), abgefragt 8.10.2022.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 8.10.2022.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 8.10.2022.
ev [[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]