Gesellschafterzuschuss

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Kurzinfo!

Der Gesellschafterzuschuss stellt den Beitrag des Gesellschafters an die Gesellschaft dar, der seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat und dem keine Gegenleistung der Gesellschaft gegenübersteht.[1]

siehe auch-> Zuschuss (Begriff)

Einzelnachweise

  1. ÖGSWissen, Ausgabe 03/2016 uVa Küting/Reuter in Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 272 Rz 102.