Gesellschafterzuschuss
Kurzinfo!
Der Gesellschafterzuschuss stellt den Beitrag des Gesellschafters an die Gesellschaft dar, der seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat und dem keine Gegenleistung der Gesellschaft gegenübersteht.[1]
siehe auch-> Zuschuss (Begriff)
Einzelnachweise
- ↑ ÖGSWissen, Ausgabe 03/2016 uVa Küting/Reuter in Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 272 Rz 102.