Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Bilanzrecht
Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Bilanzrecht (07.01.2023) lö
Diese Seite ist noch in Arbeit
nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite
- Seite auf Termini eintragen
- Seite auf Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Stichwörter löschen
- Abkürzung und Formeln eintragen
- Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->
Inhaltsverzeichnis
Begriff (lö)
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Rechnungslegungsrecht
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bilanzsteuerrecht-28368
eigene Das Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierendelink?. [1]
Die Rechtsvorschriften zur Aufstellung der Steuerbilanz werden als Bilanzsteuerrecht bezeichnet.[2]
Bedeutung
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
Ermittlung / Berechnung
einen löschen
Berechnung:
NN[6]
Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik
läVariable | |
= Ergebnis |
Variable |
Quellen des Bilanzrechtes
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene Je nach Rechtsgrundlage des Jahresabschlusses gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Diese dienen jedoch zT als Grundlage für das andere Rechtsgebiet oder als Interpretationshilfe.
Art Jahresabschluss:
- [[Bilanzrecht#
| ]] Steuerbilanz (-jahresabschluss)
- Einzel- bzw. Konzernabschluss
- nach UGB
- nach IFRS
Steuerbilanz
- Weiterleitung:
eigene Die Rechtsquellen des Bilanzsteuerrechtes sind:
- §§ 4-14 EStG 1988fe Weblink
- erläuternd auch die unternehmensrechlichen Bestimmungenlink?, insbesondere im Bereich der Maßgeblichkeitlink?
- erläuternd die EStR 2000 fe Weblink Rz. 401 - 3938
Einzel- bzw. Konzernabschluss nach UGB
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene Die Vorschriften zur unternehmensrechlichen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des UGB. Dabei ist zu unterscheiden:
- Vorschriften, die für alle Unternehmer gelten ev iSd UGB: §§ 189 - 220 UGB
- Vorschriften für Kapitalgesellschaften (einschl. verdeckter Kapitalgesellschaften): §§ 221 - 243 UGB
- Bei einigen Vorschriften gibt Vereinfachungen für Kleinst- bis mittelgroße Unternehmen bzw. soweit es sich nicht um Aktiengesellschaften handelt.
- Bei börsennotierte Unternehmen gibt es, insbesondere bei der Offenlegung, ergänzende Vorschriften.
- Vorschriften über den Konzernjahresabschluss: §§ 244 - 285 UGB
Stellungnahmen, Erläuterungen zu Einzelthemen des unternehmensrechtlichen Abschlusses finden sich in den AFRAC
Die Erläuterungen in IAS und IFRS werden oftmals als Interpretationshilfe für die Bestimmungen des UGB herangezogen.
Einzel- bzw. Konzernabschluss nach IFRS
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
NN
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
mm
- Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
- Synonyme: [[]]
siehe auch-> [[]]
eigene
Literatur
Gesetz
Erlässe
Fachgutachten
Fachliteratur
" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben
Judikatur
Unterlage(n)
Sortiert nach Datum und Dateiname
Folien
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln
Weblinks
https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Bilanzrecht_(Deutschland) https://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Rechnungslegungsrecht https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bilanzsteuerrecht-28368
- [
NN bei Wikipedia], abgefragt 7.1.2023;
- [
NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 7.1.2023;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Bilanzrecht, abgefragt 7.1.2023.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Bilanzsteuerrecht, abgefragt 7.1.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑
- ↑ [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
- ↑ [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 7.1.2023.
[[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]]