Bilanzrecht
Kurzinfo!
Das Bilanzrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Aufstellung und Inhalt eines Jahresabschlusses, insbesondere die Buchführung und die Aufstellung der Bilanz, regeln. Adressaten sind somit nur Bilanzierende. [1]
Die Rechtsvorschriften zur Aufstellung der Steuerbilanz werden als Bilanzsteuerrecht bezeichnet.[2]
Inhaltsverzeichnis
Quellen des Bilanzrechtes
Je nach Rechtsgrundlage des Jahresabschlusses gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen. Diese dienen jedoch zT als Grundlage für das andere Rechtsgebiet oder als Interpretationshilfe.
Art Jahresabschluss:
- Steuerbilanz (-jahresabschluss),
- Einzel- bzw. Konzernabschluss nach UGB und
- Einzel- bzw. Konzernabschluss nach IFRS.
Steuerbilanz
Die Rechtsquellen des Bilanzsteuerrechtes sind:
- §§ 4-14 EStG 1988 [1],
- erläuternd auch die unternehmensrechlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich der Maßgeblichkeit und
- erläuternd die EStR 2000 Rz. 401 - 3938 [2].
Einzel- bzw. Konzernabschluss nach UGB
Die Vorschriften zur unternehmensrechlichen Rechnungslegung finden sich im Dritten Buch des UGB. Dabei ist zu unterscheiden:
- Vorschriften, die für alle Unternehmer gelten: §§ 189 - 220 UGB
- Vorschriften für Kapitalgesellschaften (einschl. verdeckter Kapitalgesellschaften): §§ 221 - 243 UGB
- Bei einigen Vorschriften gibt Vereinfachungen für Kleinst- bis mittelgroße Unternehmen bzw. soweit es sich nicht um Aktiengesellschaften handelt.
- Bei börsennotierte Unternehmen gibt es, insbesondere bei der Offenlegung, ergänzende Vorschriften.
- Vorschriften über den Konzernabschluss: §§ 244 - 285 UGB
In der Europäischen Union wurde das Bilanzrecht durch die Bilanz-Richtlinie[3] vereinheitlich. Aktuell ist die RL 2013/34/EU vom 19.7.2013 idF RL2022/2464 vom 14.12.2022 [3].
Stellungnahmen, Erläuterungen zu Einzelthemen des unternehmensrechtlichen Bewertungsfragen, Jahresabschlusses und der Jahresabschlussprüfung finden sich in den Stellungnahmen des Austrian Financial Reporting and Auditing Committees (AFRAC).
Die Erläuterungen in IAS und IFRS werden oftmals als Interpretationshilfe für die Bestimmungen des UGB herangezogen.
Einzel- bzw. Konzernabschluss nach IFRS
Die Standards für die internationale Rechnungslegung finden sich in IAS und IFRS bzw. US-GAAP. Die IAS- bzw. IFRS-Regeln werden durch Endorsement der EU-Kommission in der Europäischen Union verbindlich.
Literatur
Gesetz
- Bilanz-Richtlinie [8];
Erlässe
- EStR 2000 [9];
- (d)EStR;
- IAS: International Accounting Standards Board (IASB), International Accounting Standards (IAS), ab 2023[4]
- IFRS: International Accounting Standards Board (IASB): International Financial Reporting Standards (IFRS), Stand 20.12.2013[4]
Fachliteratur
- Jakom (2023);
- Beck'scher Bilanzkommentar (2012);
- Hirschler (2019);
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Bilanzrecht bei Wikipedia, abgefragt 20.5.2023;
- Bilanzrecht (Deutschland) bei Wikipedia, abgefragt 20.5.2023;
- Bilanzsteuerrecht bei Gablers Wirtschaftslexikon, abgefragt 20.5.2023;
- Schweizer Rechnungslegungsrecht bei Wikipedia, abgefragt 20.5.2023;
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Bilanzrecht, abgefragt 20.5.2023.
- ↑ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Bilanzsteuerrecht, abgefragt 20.5.2023.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie), abgefragt 20.5.2023.
- ↑ 4,0 4,1 IFRS-Texte nach Geschäftsjahren bei EU-IFRS.DE, abgefragt 20.5.2023.