Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Krise (Begriff)

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Krise (18.5.2023)

nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

  • Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

(zT) ok 

https://www.duden.de/rechtschreibung/Krise

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17759/krise/

https://de.wikipedia.org/wiki/Krise

eigene Krise (gr. "krísis" = Entscheidung, entscheidende Wendung, Bezug zu gr "krínein" = kritisch)[1] bezeichnet eine über einen gewissen (längeren) Zeitraum anhaltende massive Störung des gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Systems. Krisen bergen gleichzeitig auch die Chance zur (aktiv zu suchenden qualitativen) Verbesserung.[2] Nimmt die Entwicklung einen dauerhaft negativen Verlauf, so spricht man von einer Katastrophe eigenes Kap hier oder eigenes Lema (wörtlich in etwa „Niedergang“).

Kises wird in den Wirtschaftswissenschaften in verschiedenen Bedeutungen verwendet:

Daneben sind politische Krisen von Bedeutung. Legistisch wird Krise folgendermaßen definiert:

[3] [4] [5] [6]

Legaldefinition

(zT) ok 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009L0081

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007693

eigene Krise jede Situation in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland, in der ein Schadensereignis eingetreten ist, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen erheblich gefährdet oder einschränkt, eine erhebliche Auswirkung auf Sachwerte hat oder lebensnotwendige Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erforderlich macht; eine Krise liegt auch vor, wenn das Eintreten eines solchen Schadensereignisses als unmittelbar bevorstehend angesehen wird; bewaffnete Konflikte und Kriege sind Krisen im Sinne dieser Richtlinie.[7]

[8] [9] [10] [11]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

[12] [13] [14] [15]


Literatur

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Duden, Stichwort: Krise, abgefragt 19.5.2023.
  2. Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Krise, abgefragt 19.5.2023.
  3. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.
  4. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.
  5. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.
  6. Art. 1 Z 10 RL 2009/81/EG [1]. In Österreich umgesetzt durch § 3 Z 21 BVergGVS [2].
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.
  12. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 19.5.2023.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]]</s> ev [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] ev[[Kategorie:Unternehmensrecht]] <s>[[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]