Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Insolvenz

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Insolvenz (11.9.2022)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz Eine Insolvenz (lateinisch insolventia, zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen (ggf. unter Einhaltung buchhalterischer Vorschriften) nicht immer eindeutig ist. Die Rechtsform eines betroffenen Unternehmens wird um den Zusatz i.l. (in Liquidation) ergänzt.

Begriffserklärungen

In Österreich und der Schweiz spricht man von Konkurs (von lat. concursus ‚Zusammenlauf‘), womit die Versammlung der Gläubiger zur gerichtlichen Teilung des Vermögens eines Schuldners gemeint ist. Auch in Deutschland wurde bis zur Einführung der Insolvenzordnung der Begriff Konkurs verwendet. In Anlehnung an den italienischen Begriff banca rotta (zerschlagener Tisch) wird gelegentlich das Wort Bankrott gebraucht, wobei in Deutschland der Bankrott juristisch gesehen eine Straftat ist. Daneben kommt in der Umgangssprache das Wort Pleite vor, das stark negativ besetzt ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Konkurs Konkurs steht für:

   Insolvenz, umgangssprachlich
   bis 1999 das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit in Deutschland, siehe Insolvenzrecht (Deutschland) #Geschichte
   ein Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit in Österreich, siehe Insolvenzrecht (Österreich) #Konkursverfahren
   das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit in der Schweiz, siehe Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

https://de.wiktionary.org/wiki/Konkurs Bedeutungen:

   [1] Wirtschaft: finanzielle Lage der Zahlungsunfähigkeit bei einem Betrieb, einer Firma, einem Konzern

Herkunft:

   von lateinisch concursus → la, concursus creditorum → la = „Zusammenlauf (der Gläubiger)“ im 18. Jahrhundert entlehnt; zu dem Verb concurrere → la = zusammenlaufen, zusammentreffen gebildet; aus dem Präfix con- → la = zusammen und dem Verb currere → la = laufen, rennen.[1][2]

Synonyme:

   [1] Bankrott, Insolvenz, Pleite, Zahlungsunfähigkeit

https://de.wikipedia.org/wiki/Bankrott Unter Bankrott (ital. banca rotta, „zerschlagener Tisch“) versteht man die Insolvenz und insbesondere die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (umgangssprachliche auch Konkurs oder Pleite). In Deutschland wird mit diesem Begriff strafrechtlich eine Insolvenzstraftat bezeichnet.


https://de.wiktionary.org/wiki/Insolvenz Bedeutungen:

   [1] Konsequenz der Zahlungsunfähigkeit

Herkunft:

   von lateinisch insolvens → la „nicht lösend“, hier im Sinne von: „eine Briefschuld nicht einlösen könnend“ [Quellen fehlen]

Synonyme:

   [1] Bankrott, Ruin, Zahlungsunfähigkeit, Konkurs
   salopp: Pleite

https://de.wiktionary.org/wiki/Bankrott Bedeutungen:

   [1] Unfähigkeit, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, finanzieller Zusammenbruch

Herkunft:

   um 1500 Entlehnung aus dem Italienischen „banco rotto“/„banca rotta“, was den langen Tisch eines Geldwechslers bezeichnete, der zerbrochen ist – ein Bild dafür, dass er seine Geschäfte nicht mehr ordnungsgemäß führen kann[1]

Synonyme:

   [1] Falliment, Insolvenz, Konkurs, Pleite, Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit


eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

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Bedeutung

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  • UBW
  • Strafrecht

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NN

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eigene

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 26.6.2023;

[9] [10] [11] [12]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015),

Ihlau / Duscha (2019),

  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 26.6.2023;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 26.6.2023;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  7. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  8. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.
  9. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 26.6.2023.

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