Ausland

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Wirtschaftseinheit (2.1.2024)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausland

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295 Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.

Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht.

Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295 Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.

eigene

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Bedeutung

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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausland

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterscheidet man bei der Berechnung von Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationalprodukt danach, ob eine Leistung ökonomisch gesehen von Ausländern im Inland oder von Inländern im Ausland erbracht wurde.

Zollrecht

Aus zollrechtlicher Sicht bezieht sich das Ausland auf Gebiete, die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU-Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet (Büsingen am Hochrhein, Samnaun, Ceuta, Melilla, Vatikan).

Umsatzsteuer

Im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes ist Inland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen am Hochrhein, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen an der Küste: Emden, Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Hamburg, Kiel; seit 1. Januar 2004 nicht mehr die Binnenfreihäfen Duisburg und Deggendorf), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.

Einkommensteuer

Zum Inland im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient. Ausland in diesem Sinne ist das Gebiet, das demnach nicht Inland ist.

besser kurz Die Abgrenzung zum Ausland spielt auch im [1]] und Steuerrecht eine wesentliche Rolle.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295

Außenwirtschaftsrecht

alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex (Unionszollkodex) festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.

Steuerrecht

alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. de

Zollrecht

Zollgebiet der EU.

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Ermittlung / Berechnung

einen löschen

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Berechnung[9]


NN[10]

[math] {NN} = \frac{a}{b}[/math] Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik

Variable
= Ergebnis

[math] {NN} [/math] Variable

Außenwirtschaft

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https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenwirtschaftstheorie Die Außenwirtschaftstheorie (oder Außenwirtschaftslehre) ist ein Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre. Sie befasst sich mit allen Fragen, die mit dem grenzüberschreitenden Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zusammenhängen. Sie wendet dort die Aussagen und Theorien der Makroökonomie und Mikroökonomie an.

Unterteilung

Die Außenwirtschaftstheorie gliedert sich heute in drei Stränge: die reale (güterwirtschaftliche) Theorie, die monetäre Theorie und die Theorie wirtschaftlicher Integration. Die reale Außenwirtschaft ist das traditionelle Kernstück der Außenwirtschaftslehre (weswegen sie in älteren Lehrbüchern auch als „reine Außenwirtschaft“ bezeichnet wird). Sie befasst sich mit dem Außenhandelsmarkt und den dort relevanten Größen Ex- und Import.

Insbesondere durch den Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems haben jedoch monetäre Aspekte in den letzten Jahrzehnten eine weit stärkere Bedeutung gewonnen. Die monetäre Außenwirtschaftstheorie hat sich daher seit den 1960ern als zweites bedeutendes Standbein der Außenwirtschaftstheorie herausgebildet. Sie untersucht den Devisenmarkt (und dort insbesondere den Wechselkurs). Beide Ansätze standen lange weitgehend unverbunden nebeneinander.

Als neuester Strang der Außenwirtschaftstheorie haben sich in den letzten Jahrzehnten, insbesondere aber in den 1990er Jahren Theorien zu Fragen der wirtschaftlichen Integration herausgebildet. Sie verknüpfen reale und monetäre Außenwirtschaft und stellen heute den in der Öffentlichkeit am meisten beachteten Strang der Außenwirtschaft dar.

Ein gesondertes Wissensgebiet sind betriebswirtschaftliche Aspekte der Außenwirtschaftslehre, so z. B. der Anbahnung und Abwicklung von Exportgeschäften, der Absicherung gegen Wechselkurs-, wirtschaftliche und politische Risiken.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18750/aussenwirtschaft/ die Gesamtheit aller Wirtschaftsbeziehungen zwischen Staaten. Ihre Bestandteile sind der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschaftsverkehr des Inlands mit dem Ausland. Die Außenwirtschaftstheorie als Teilgebiet der allgemeinen Wirtschaftstheorie beschäftigt sich mit der Analyse der Bestimmungsgründe und Auswirkungen außenwirtschaftlicher Transaktionen, z. B. mit den Fragen, warum Außenhandel zustande kommt, wie sich Wechselkurse bilden oder wie ein Ausgleich der Zahlungsbilanz erreicht wird. Die Gesamtheit aller staatlichen Handlungen und Maßnahmen zur Beeinflussung der Außenwirtschaft wird als Außenwirtschaftspolitik bezeichnet.

eigene Die Außenwirtschaft ist die Gesamtheit der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Staaten.

Sie umfasst die

  • Realströme (Güter, Dienstleistungen)
  • Finanzströme ergänzen


Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

[11] [12] [13][14]

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

[15] [16] [17][18]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  7. Aus ], abgefragt 2.1.2024.
  8. Aus ], abgefragt 2.1.2024.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  11. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  12. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  13. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  14. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]