Ausland

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Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Wirtschaftseinheit (2.1.2024)

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Begriff (lö)

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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausland

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295 Ausland steht im Gegensatz zu Inland und bezeichnet aus Sicht der sprechenden Person ein anderes Land (und „aus einem anderen Land“) als das eigene Land, in dem man beheimatet ist, das Herkunftsland, Heimatland.

Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Ausland aus der Sicht der sprechenden Person diejenigen Staaten, abhängigen Gebiete und internationalen Gebiete auf der Erdoberfläche (entweder einzeln oder auch in ihrer Gesamtheit), deren Staatsangehörigkeit die Person nicht besitzt oder in denen sie sich nicht befindet. „Inland“ hingegen bezeichnet den Staat, in dem sich die Person befindet beziehungsweise auf den sie sich bezieht.

Obwohl die Begriffe Inland und Ausland immer relativ in Bezug auf den eigenen Standpunkt (z. B. Person, Gruppe, Land) definiert sind, spielen sie vor allem eine wichtige Rolle im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bezugsrahmen. Soziologisch gesehen entspricht Inland dem „Wir“, d. h. der eigenen Gruppenidentität (siehe In-Group), während „Ausland“ die „Anderen“ sind (siehe Out-group).

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295 Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.

eigene

[1] [2] [3][4]

Bedeutung

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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausland

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unterscheidet man bei der Berechnung von Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationalprodukt danach, ob eine Leistung ökonomisch gesehen von Ausländern im Inland oder von Inländern im Ausland erbracht wurde.

Zollrecht

Aus zollrechtlicher Sicht bezieht sich das Ausland auf Gebiete, die nicht zum Zollgebiet des eigenen Landes (bzw. bei Deutschland und Österreich der EU) gehören. Das Zollgebiet unterscheidet sich bei den EU-Ländern und bei der Schweiz vom Staatsgebiet (Büsingen am Hochrhein, Samnaun, Ceuta, Melilla, Vatikan).

Umsatzsteuer

Im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes ist Inland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen am Hochrhein, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen an der Küste: Emden, Bremerhaven, Bremen, Cuxhaven, Hamburg, Kiel; seit 1. Januar 2004 nicht mehr die Binnenfreihäfen Duisburg und Deggendorf), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.

Einkommensteuer

Zum Inland im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient. Ausland in diesem Sinne ist das Gebiet, das demnach nicht Inland ist.

besser kurz Die Abgrenzung zum Ausland spielt auch im [1]] und Steuerrecht eine wesentliche Rolle.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ausland-30295

Außenwirtschaftsrecht

alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex (Unionszollkodex) festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.

Steuerrecht

alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. de

Zollrecht

Zollgebiet der EU.

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Ermittlung / Berechnung

einen löschen

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Berechnung[9]


NN[10]

[math] {NN} = \frac{a}{b}[/math] Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik

Variable
= Ergebnis

[math] {NN} [/math] Variable

Außenwirtschaft

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https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenwirtschaftstheorie Die Außenwirtschaftstheorie (oder Außenwirtschaftslehre) ist ein Teilgebiet der Volkswirtschaftslehre. Sie befasst sich mit allen Fragen, die mit dem grenzüberschreitenden Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital zusammenhängen. Sie wendet dort die Aussagen und Theorien der Makroökonomie und Mikroökonomie an.

Unterteilung

Die Außenwirtschaftstheorie gliedert sich heute in drei Stränge: die reale (güterwirtschaftliche) Theorie, die monetäre Theorie und die Theorie wirtschaftlicher Integration. Die reale Außenwirtschaft ist das traditionelle Kernstück der Außenwirtschaftslehre (weswegen sie in älteren Lehrbüchern auch als „reine Außenwirtschaft“ bezeichnet wird). Sie befasst sich mit dem Außenhandelsmarkt und den dort relevanten Größen Ex- und Import.

Insbesondere durch den Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems haben jedoch monetäre Aspekte in den letzten Jahrzehnten eine weit stärkere Bedeutung gewonnen. Die monetäre Außenwirtschaftstheorie hat sich daher seit den 1960ern als zweites bedeutendes Standbein der Außenwirtschaftstheorie herausgebildet. Sie untersucht den Devisenmarkt (und dort insbesondere den Wechselkurs). Beide Ansätze standen lange weitgehend unverbunden nebeneinander.

Als neuester Strang der Außenwirtschaftstheorie haben sich in den letzten Jahrzehnten, insbesondere aber in den 1990er Jahren Theorien zu Fragen der wirtschaftlichen Integration herausgebildet. Sie verknüpfen reale und monetäre Außenwirtschaft und stellen heute den in der Öffentlichkeit am meisten beachteten Strang der Außenwirtschaft dar.

Ein gesondertes Wissensgebiet sind betriebswirtschaftliche Aspekte der Außenwirtschaftslehre, so z. B. der Anbahnung und Abwicklung von Exportgeschäften, der Absicherung gegen Wechselkurs-, wirtschaftliche und politische Risiken.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18750/aussenwirtschaft/ die Gesamtheit aller Wirtschaftsbeziehungen zwischen Staaten. Ihre Bestandteile sind der Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschaftsverkehr des Inlands mit dem Ausland. Die Außenwirtschaftstheorie als Teilgebiet der allgemeinen Wirtschaftstheorie beschäftigt sich mit der Analyse der Bestimmungsgründe und Auswirkungen außenwirtschaftlicher Transaktionen, z. B. mit den Fragen, warum Außenhandel zustande kommt, wie sich Wechselkurse bilden oder wie ein Ausgleich der Zahlungsbilanz erreicht wird. Die Gesamtheit aller staatlichen Handlungen und Maßnahmen zur Beeinflussung der Außenwirtschaft wird als Außenwirtschaftspolitik bezeichnet.

eigene Die Außenwirtschaft ist die Gesamtheit der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Staaten.

Sie umfasst die

  • Realströme (Güter, Dienstleistungen)
  • Finanzströme ergänzen

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

[11] [12] [13][14]

Außenhandel

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https://de.wikipedia.org/wiki/Außenhandel Außenhandel (englisch foreign trade) ist der Export, Import und Transithandel von materiellen und immateriellen Gütern, Dienstleistungen und Kapital sowie deren Abwicklung. Pendant ist der Binnenhandel.

Allgemeines

Der internationale Handel unterscheidet sich wesentlich vom Binnenhandel. Bei grenzüberschreitenden Geschäften erschweren die räumliche Entfernung, Sprachunterschiede sowie unterschiedliche politische, rechtliche und wirtschaftliche Systeme die Beurteilung des Geschäftspartners.[1] Der wichtigste Unterschied ist, dass der Außenhandel in der Regel teurer als der Binnenhandel ist. Der Grund dafür liegt darin, dass der lange grenzüberschreitende Transportweg in der Regel zusätzliche Kosten verursacht wie Zölle oder Transportkosten oder sonstige Transaktionskosten.

Erst der Freihandel ermöglicht einen nicht reglementierten Außenhandel, während Handelshemmnisse bis hin zum Protektionismus ihn einschränken oder unmöglich machen. Einen absoluten Freihandel kann es allerdings nicht geben, weil diesem bereits die unterschiedlichen Staatsziele und Handelspolitiken entgegenstehen. Deshalb versucht die Außenhandelspolitik als Prozesspolitik die Gestaltung der internationalen Handelsbeziehungen, mit Hilfe staatlicher regulatorischer Maßnahmen durch Außenhandelsinstrumente einzugreifen.

Der Außenhandel trägt zur internationalen Arbeitsteilung bei, weil beispielsweise Agrarprodukte oder Bodenschätze aus Agrarstaaten in den Industriestaaten weiterverarbeitet werden. So leistet er auch einen Beitrag zu Unternehmensinternationalisierungen, wenn beim Export heimische Güter auf internationalen Märkten bis hin zum Weltmarkt angeboten werden („made in Germany“) oder bei Importen ausländische Waren auf nationale Märkte gelangen.[2]

Außenhandel in der Wissenschaft

→ Hauptartikel: Außenhandelstheorie → Hauptartikel: Außenhandelsbetriebslehre


Die Außenhandelstheorie als Teilgebiet der Außenwirtschaftstheorie versucht, die Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen der Marktteilnehmer zu erklären. Im Zentrum stehen unter anderem die Theorien der absoluten und komparativen Kostenvorteile. Diese Kostenvorteile entstehen vor allem durch international unterschiedliche Lohnniveaus, durch welche die Einteilung in Niedriglohn- und Hochlohnländer wegen unterschiedlicher Produktionskosten und Arbeitskosten für dasselbe Gut erforderlich wird.

Zudem ist der Außenhandel das Erkenntnisobjekt der Außenhandelsbetriebslehre, die sich vor allem mit dem Außenhandelsbetrieb befasst.

Statistiken

Die zehn größten Exportnationen 2017 weltweit:[15]

Rang Land Wert Mrd USD Anteil %
1. Volksrepublik China 2.263 12,8
2. Vereinigte Staaten 1.546 8,7
3. Deutschland 1.448 8,2
4. Japan 698 3,9
5. Niederlande 652 3,7
6. Südkorea 574 3,2
7. Hongkong 550 3,1
8. Frankreich 535 3,0
9. Italien 506 2,9
10. Vereinigtes Königreich 445 2,5

Die zehn größten Importnationen 2017 weltweit:[16]

Rang Land Wert Mrd USD Anteil %
1. Vereinigte Staaten 2.409 13,4
2. Volksrepublik China 1.841 10,2
3. Deutschland 1.167 6,5
4. Japan 672 3,7
5. Vereinigtes Königreich 644 3,6
6. Frankreich 625 3,5
7. Hongkong 590 3,3
8. Niederlande 574 3,2
9. Südkorea 478 2,7
10. Italien 453 2,5

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/aussenhandel-31660 Der Außenhandel umfasst die staatlichen Grenzen überschreitenden Handelsbeziehungen. Er bildet die Grundlage der internationalen Arbeitsteilung. Der Unterschied zwischen Außenhandel und Binnenhandel ist graduell zu sehen und wird bestimmt durch die Verschiedenartigkeit der Rahmenbedingungen zwischen nationalem und internationalem Geschäft. Diese kommen zum Ausdruck durch unterschiedliche politische, wirtschaftliche, rechtliche und kulturelle Rahmenbedingungen zwischen den beteiligten Ländern. Je fremdartiger die Rahmenbedingungen sind, desto höher sind in der Regel auch die Anforderungen an die Geschäftsanbahnung sowie die Gestaltung und Abwicklung der Außenhandelsbeziehungen. Je gleichartiger diese sind, desto mehr verlieren die internationalen Handelsbeziehungen ihren Außenhandelscharakter und nähern sich dem Binnenhandel. Konstitutiv für den Außenhandel sind letztlich immer staatliche Grenzen überschreitende Handelsbeziehungen. Binnenhandel liegt demgegenüber dann vor, wenn es sich um innerstaatliche Handelsbeziehungen handelt. Die Gesamtheit aller die nationalen Grenzen überschreitenden Handelsbeziehungen wird als Welthandel bezeichnet. Im Welthandel wird unterschieden zwischen dem intraregionalen Handel und dem interregionalen Handel. Der intraregionale Handel betrifft die Außenhandelsbeziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten eines wirtschaftlichen Integrationsraumes (z.B. Europäische Union), wohingegen der interregionale Handel die Handelsbeziehungen zwischen wirtschaftlichen Integrationsräumen erfasst. Aus Sicht der Europäischen Union betrifft der interregionale Handel den Handel der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Nichtmitgliedsstaaten. Der Welthandel ist stark konzentriert auf die drei stärksten Wirtschaftsregionen der Welt, die sog. Triade des Welthandels (Europa, Nordamerika und Süd-Ostasien).

Formen des Außenhandels

Zu den Grundformen des Außenhandels zählen der Export, der Import sowie der Transithandel. Unter Export (Ausfuhr) wird die grenzüberschreitende Bereitstellung von Wirtschaftsleistungen an ausländische Abnehmer (Gebietsfremde) verstanden. Demgegenüber bezieht sich der Import auf den grenzüberschreitenden Bezug von Wirtschaftsleistungen von Gebietsfremden. Der Transithandel ist eine Kombination aus Export und Import zwischen drei Ländern. Beim Transithandel importiert ein Transithändler mit Sitz in einem Transitland Waren aus einem Ursprungsland und exportiert diese an einen Kunden in einem Bestimmungsland. Außenhandel kann direkt oder indirekt erfolgen. Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen direktem und indirektem Außenhandel ist die Mittelbarkeit der vertraglichen Handelsbeziehungen zwischen inländischem und ausländischem Unternehmen. Beim direkten Außenhandel erfolgt der vertragliche Geschäftsabschluss unmittelbar zwischen dem inländischen und ausländischen Unternehmen. Beim indirekten Außenhandel ist ein rechtlich selbständiger Zwischenhändler mit Sitz im Inland zwischen inländischem und ausländischem Unternehmen eingeschaltet. Im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wird anstelle der Begriffe Export und Import von Ausfuhr (Ausfuhrhandel) und Einfuhr (Einfuhrhandel) gesprochen. Der Geltungsbereich des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes ist das Wirtschaftsgebiet, welches definiert ist als das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Neben diesen Grundformen des Außenhandels bestehen verschiedene Sonderformen und kombinierte Geschäftssysteme des Außenwirtschaftsverkehrs, welche in Verbindung stehen mit Außenhandelstransaktionen. Hierzu zählen der Kompensationshandel, die internationalen Kooperationen, der internationale Lizenzhandel, der Veredelungsverkehr sowie im weiteren Sinne die Direktinvestition.

Außenhandel aus volkswirtschaftlicher Sicht

Wird der Begriff Außenhandel in der Volkswirtschaftslehre verwandt, so bezieht er sich auf grenzüberschreitende Handelsbeziehungen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht. Gesamtwirtschaftlich werden die Außenhandelsaktivitäten zusammengefasst zum Außenbeitrag. Der Außenbeitrag ist ein Teil der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage. Er erfasst den Saldo aller Exporte und Importe von Gütern und Dienstleistungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden innerhalb einer Abrechnungsperiode. Der Außenbeitrag ergibt sich aus dem Saldo der Handels- und Dienstleistungsbilanz. Die Handels- und Dienstleistungsbilanz sind ihrerseits Teil der nationalen Zahlungsbilanz. Gegenstand der Außenhandelstheorie ist es, Erklärungen für das Zustandekommen und für die Auswirkungen von Außenhandelsbeziehungen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu liefern (Ursache-Wirkungsbeziehungen). Als wesentliche Bestimmungsgründe für das Zustandekommen von Außenhandel gelten: (1) die Nichtverfügbarkeit von Waren im Importland, wobei zwischen absoluter und relativer Nichtverfügbarkeit zu unterscheiden ist, (2) Kostenvorteile zwischen dem In- und Ausland, welche in Form absoluter als auch komparativer Kostenvorteile (komparative Vorteile) bestehen können sowie (3) die Erweiterung der Warenauswahlmöglichkeiten durch Außenhandel. Die Außenhandelspolitik (auch Handelspolitik genannt) beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Leitbildern, Zielsetzungen und Instrumenten zur Beeinflussung der Außenhandelsbeziehungen. Aufgabe der Außenhandelspolitik ist die Gestaltung der internationalen Handelsbeziehungen. Als Leitbilder der Handelspolitik für die Ableitung konkreter handelspolitischer Ziele und Maßnahmen kann dabei entweder der Freihandel oder der Protektionismus dienen. Eine Politik des Freihandels ist gekennzeichnet durch einen Abbau von Handelshemmnissen. Protektionismus bedeutet demgegenüber staatliche Beeinflussung des Außenhandels mit dem Ziel, Importe zum Schutz der heimischen Wirtschaft zu beschränken oder die eigene Exportwirtschaft durch gezielte staatliche Maßnahmen zu fördern. Importbeschränkungen können in Form von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen bestehen. Tarifäre Handelshemmnisse sind Handelshemmnisse in Form von Zöllen. Nichttarifäre Handelshemmnisse sind alle nicht auf Zöllen beruhenden Handelshemmnisse, die eine Einschränkung oder Behinderung des Außenhandels bewirken. Hierzu gehören vor allem: (1) Handelskontingente, (2) Handelsverbote, (3) Selbstbeschränkungen und (4) administrative Handelshemmnisse. Exportförderung kann in Form staatlicher Subventionen für die Exportwirtschaft oder in Form des Dumpings bestehen. In der Realität ist vollständiger Freihandel ebenso wenig möglich wie eine vollständige handelspolitische Autarkie. Meist findet sich daher eine Mischform aus beiden Leitbildern, bei denen entweder der Freihandel als das Grundprinzip der Marktwirtschaft im Vordergrund steht oder der Protektionismus in Form staatlicher Beschränkungen und Interventionen.

Austausch von Gütern zwischen einem Land und allen übrigen Ländern der Welt. Güterlieferungen in das Ausland heißen Ausfuhr (Export), Güterlieferungen aus dem Ausland Einfuhr (Import). Die Werte dieser Warenströme werden in der Interner Link: Handelsbilanz (siehe dort)

erfasst.

Der Außenhandel hat in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. In den 1960er-Jahren stand die Ausdehnung des Handels mit den übrigen Industriestaaten (vor allem in Westeuropa) im Vordergrund. In den 1970er-Jahren weitete sich der Warentausch auch mit den Entwicklungs- und Erdölländern aus. Neuerdings gewinnt der Handel mit den EU-Mitgliedern Mittel- und Osteuropas an Bedeutung. Der regionale Schwerpunkt des Handels liegt aber weiterhin in Westeuropa. Am gesamten Welthandel beträgt der Anteil Deutschlands (2015) 7,2 %. Damit ist Deutschland drittgrößter Warenexporteur und -importeur in der Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Weltwirtschaft (siehe dort).

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18746/aussenhandel/

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

[21] [22] [23][24]

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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

[25] [26] [27][28]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 2.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 2.1.2024;

Einzelnachweise

  1. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  2. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  3. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  4. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  5. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  6. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  7. Aus ], abgefragt 2.1.2024.
  8. Aus ], abgefragt 2.1.2024.
  9. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  10. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  11. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  12. Aus Wikipedia, Stichwort: Außenhandel, abgefragt 2.1.2024.
  13. Aus Wikipedia, Stichwort: Außenhandel, abgefragt 2.1.2024.
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  15. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  16. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  17. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  18. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  19. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  20. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  21. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.
  22. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 2.1.2024.

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