Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Wirtschaftsintegration

Aus Bewertungshilfe
< Benutzer:Peter Hager‎ | Baustelle
Version vom 16. Januar 2024, 08:06 Uhr von Peter Hager (Diskussion | Beiträge) (Handelshemmnis & Protektionismus)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise#Außenwirtschaft (4.1.2024)

Kurzinfo! nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

siehe auch-> Wirtschaftsraum ev Internationale Organisation

 ev erg 

Wirtschaftsintegration stellt einen wirtschaftlichen Zusammenschluss mehrerer Länder zur Förderung des zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehrs Außenwirtschaft oder Außenhandel dar.[1] Wirtschaftsintegration kann global oder regional ausgerichtet sein. Zumeist geht sie mit gemeinsamen Institutionen einher.

Bedeutung

 ev erg 

Staatsübergreifende Wirtschaftsräume werden durch die Globalisierung ev link zu Weltwirtschaft immer wichtiger. Dabei spielen internationale Organisationen wie WTO und GATT eine große Rolle. Zumeist handelt es sich um zwischenstaatliche Freihandelskooperationen.

[2] [3] [4] [5]

Freihandelskooperationen

Hlf (lö)

  • Weiterleitung: Freihandelskooperation

siehe auch-> Internationale Organisation, Wirtschaftsraum

 (zT) ok 

Es gibt verschiedene Freihandelskooperationen. Die wirtschaftliche Integration erfolgt oft stufenweise. Die Abgabe von staatlicher Hoheit führt dabei oft zu inneren Widerständen.

Arten:

Freihandelsabkommen

  • Weiterleitung: Freihandelsabkommen

 (zT) ok 

Bei einem Freihandelsabkommen werden im Innenverhältnis die Zölle und tarifäre Handelshemmnisse link? der beteiligten Länder abgeschafft. Im Handel mit Drittstaat legen die Länder weiterhin selbstständig die Zölle fest. Um Missbrauch zu verhindern, werden die Waren mit Ursprungszeugnissen ausgestattet, so dass Länder mit hohem Zollsatz nachvollziehen können, woher die Ware stammt. Dies ermöglicht eine Nachverzollung, bedeutet aber, dass Grenzkontrollen weiter nötig sind. Beispiele: Europäische Freihandelsassoziation EFTA.

Zollunion

  • Weiterleitung: Zollunion

 ok 

Zollgebiet ist der Zusammenschluss mehrer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Dabei fallen die Binnenzölle zwischen den Mitgliedern weg. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern wird ein einheitlicher Außenzoll erhoben. Obwohl sie gegen das Meistbegünstigungsprinzip verstößt, ist sie nach den Bestimmungen der WTO zulässig.[6]

Weblinks

Binnenmarkt (Gemeinsamer Markt)

  • Weiterleitung: Binnenmarkt ev Gemeinsamer Markt

 (zT) ok 

Binnenmarkt ist ein ein Wirtschaftsraum mit weitgehend homogeneren Marktbedingungen, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist.[7] Der Begriff wird auch als Abgrenzung des Marktes eines Staates zum Weltmarkt ev eigenes Kapitel bei Wirtschaftseinheit oder Wirtschaftsraum verwendet. Der Gemeinsame Markt ist idR ein Synonym für Binnenmarkt, bezeichnet aber auch manchmal einen noch nicht abgeschlossenen Binnenmarkt.[8]

Weblinks

Wirtschaftsunion

  • Weiterleitung: Wirtschaftsunion

 ok 

Wirtschaftsunion ist eine Form der wirtschaftlichen Integration, bei der zusätzlich zum Binnenmarkt die Wirtschaftspolitik koordiniert wird.

Weblinks

Währungsunion

  • Weiterleitung: Währungsunion Wechselkursunion

siehe auch-> Zentralbank, Eurozone bei Zentralbank Hinweis auf Währungsunion und Eurozone vgl. Benutzer:Peter_Hager/Baustelle/Diverse_Hinweise#Wirtschaftliche_Integration (4.1.)

 erg 

Eine Währungsunion beruht auf einer unwiderrufliche Fixierung des Wechselkurses zwischen zwei oder mehreren Währungen. Ein Spezialfall ist die Wechselkursunion, dabei besitzen die Teilnehmerländer noch unabhängige Zentralbanken und eigene Währungen mit fixem Umrechnungsverhältnis. [9]

Die Währungsunion stellt meist auch eine Wirtschaftsunion dar,[10] anders aber meist bei den historischen Beispielen.

Beispiele:[11]

  • Währungsunion Schweiz – Liechtenstein, Schweizer Franken (ab 1980): Schweiz, Liechtenstein;
  • Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, CFA-Franc (ab 1945): Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik;
  • Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion, CFA-Franc (ab 1945): Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo
  • Eurozone, Euro (seit 1999): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern

Weblinks

Europäische Währungsunion

  • Weiterleitung: Europäische Währungsunion, Eurozone ev Euroraum ev EU-Konvergenzkriterien Maastricht-Kriterien


 ev erg 

https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eurowaehrungsgebiet-34456 https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19301/eurozone/

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/europaeische-waehrungsunion-ewu-33294

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19280/europaeische-wirtschafts-und-waehrungsunion/

https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konvergenzkriterien

eigene </u>

Als Eurozone (Euroraum) wird die Gruppe der EU-Staaten bezeichnet, die den Euro als offizielle Währung besitzen. [12]

Die Eurozone besteht aus:[13]

  1. Belgien
  2. Deutschland
  3. Estland (ab 2011)
  4. Finnland
  5. Frankreich
  6. Griechenland
  7. Irland
  8. Italien
  9. Kroatien (ab 2023)
  10. Lettland (ab 2014)
  11. Litauen (ab 2015)
  12. Luxemburg
  13. Malta (ab 2008)
  14. Niederlande
  15. Österreich
  16. Portugal
  17. Slowakei (ab 2011)
  18. Slowenien (ab 2007)
  19. Spanien
  20. Republik Zypern (ab 2008)

Von den übrigen sieben EU-Staaten sind sechs verpflichtet, den Euro einzuführen, sobald sie die vereinbarten Konvergenzkriterien erreichen. Dieser "Warteraum" heißt Wechselkursmechanismus II. Dänemark kann den Euro einführen, muss es jedoch nicht.[14] Schweden vollzieht die Kriterien des Wechselkursmechanismus nicht und hat deshalb auch nicht den Euro einführen müssen.[15]

Verschiedene Staaten verwenden den Euro ohne selbst zur EU zu gehören:

  • mit Abkommen:
  • Andorra
  • Monaco
  • Saint-Barthélemy
  • Saint-Pierre und Miquelon
  • San Marino
  • Vatikanstadt
  • Informell
  • Akrotiri und Dekelia (seit 2008)
  • Kosovo (seit 2002)
  • Montenegro (seit 2002)

Einige Länder haben ihre Landeswährung an den Euro gebunden:

  • Kap-Verde-Escudo (Kap Verde)
  • Dobra (São Tomé und Príncipe)
  • CFA-Franc und der
  • Komoren-Franc.

Einige Währungen sind in einer Bandbreite an dne Euro gebunden:

  • Bulgarischer Lew
  • Dänische Krone

Für die Geldpolitik der Eurozone ist die Europäische Zentralbank zuständig und verantwortlich. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken der Staaten der Eurozone bildet sie das Eurosystem. Im Rahmen der Euro-Gruppe stimmen die Staaten der Eurozone ihre Steuer- und Wirtschaftspolitik untereinander ab, allerdings ohne formale Entscheidungsbefugnis.[16]

Konvergenz (Maastricht-Kriterien)

Die EU-Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien) wurden 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.

Kriterien:[17]

  • Preisniveaustabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
  • Finanzlage der öffentlichen Hand:
  • Wechselkursstabilität: Der Staat muss mindestens zwei Jahre lang ohne Abwertung am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben. Dabei darf die Währung des Landes nur in einer bestimmten Wechselkursbandbreite (meist 15 %) vom Eurokurs abweichen; bei größeren Abweichungen muss die Zentralbank des Landes intervenieren.
  • Langfristige Zinssätze: Der Zinssatz langfristiger Staatsanleihen darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EWWU (kurz: Wirtschafts- und Währungsunion, WWU; inoffiziell Europäische Währungsunion, EWU; engl. Economic and Monetary Union, EMU) ist eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem Ziel einer gemeinsamen Währung mit hoher Preisniveaustabilität link?.[18]

Mitglieder sind die Staaten der

Literatur

Weblinks https://de.wikipedia.org/wiki/Eurozone https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts-_und_W%C3%A4hrungsunion https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Konvergenzkriterien

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19280/europaeische-wirtschafts-und-waehrungsunion/

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[19] [20] [21] [22]

mm

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[23] [24] [25] [26]

Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

  • Weiterleitung: Zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten

 (zT) ok 

Neben den großen internationalen Wirtschaftsorganisationen WTO und GATT, sowie den Freihandelskooperationen, die über eigene Organisationsstrukturen und idR verbindliche Regelungen für ihre Mitglieder verfügt gibt es noch zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten die sich in regelmäßígen Abständen unter wechselnden Vorsitz an meist wechselnden Orten treffen. Ihre Relevanz ergibt sich aus dem hinter den Staaten stehenden wirtschaftliche und politische Macht dieser Länder.

Wichtige zwischenstaatliche Wirtschaftseinheiten:

Literatur/

Weblinks

* [ NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[27] [28] [29] [30]

Freihandel

  • Weiterleitung: Freihandel

siehe auch-> GATT, WTO

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Freihandel

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freihandel-33953

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19333/freihandel/

eigene Freihandel bezeichnet eine Außenhandelspolitik, die ohne keine Beschränkungen von Export und Import stattfindet. Sie erfordert die Abwesenheit von tarifäre und nicht Handelshemmnissen. Die gegenteilige Handelspolitik wird als Protektionismus link? bezeichnet.[31]

Die meisten Ökonomen befürworten Freihandel, in der Realität praktizieren die meisten Länder jedoch eine Form von Protektionismus. [32]

Literatur

Weblinks

[33] [34] [35] [36]

Handelshemmnis & Protektionismus

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

Protektionismus

https://de.wikipedia.org/wiki/Protektionismus Protektionismus (lateinisch protectio ‚Schutz‘) ist eine Form der Handelspolitik, mit der ein Staat durch Handelshemmnisse versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen, um inländische Anbieter vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Ihr Gegensatz ist der Freihandel.

Tarifäre Handelshemmnisse

Tarifäre Handelshemmnisse haben einen direkten Einfluss auf die Preise von Gütern. Als Beispiel lassen sich folgende Maßnahmen aufführen:

   Zölle: Zollabgaben stellen eine Art von Steuern dar und werden häufig auf importierte Waren erhoben. Dadurch verteuert sich der Import der betreffenden Güter und macht diese somit preislich weniger attraktiv. Damit wird erreicht, dass gleichartige Güter inländischer Produktion, die aufgrund etwa höherer Lohnkosten normalerweise teurer wären, auf demselben Preisniveau gehandelt werden und dadurch die Mengen der importierten Waren abnehmen.
   Subventionen (auch Beihilfen): Staatliche Subvention bestimmter Wirtschaftsbereiche ermöglichen deren Überleben, obwohl die realen Produktionskosten deutlich über dem Weltmarktpreis liegen. Ohne diese Beihilfen würde die inländische Produktion zum Erliegen kommen, da gleichwertige Güter auf dem Weltmarkt deutlich günstiger eingekauft werden könnten. Es werden dabei die verschiedensten Subventionsmittel angewendet, wie etwa Steuererleichterungen, Gewährung vergünstigter Kredite, direkte Finanzhilfen und andere. Besonders häufig sind in Deutschland Subventionen der Agrarwirtschaft und auch des Bergbaus. Zum Teil werden auch neue Industriezweige subventioniert (etwa die Solartechnik), bis diese sich etabliert haben.
   Exportsubventionen: Exportsubventionen sind staatliche Beihilfen, um den Export heimischer Güter zu ermöglichen, die aufgrund hoher Produktionskosten ohne diese Stütze am Weltmarkt chancenlos wären. In der EU werden vor allem Agrarprodukte wie Milch, Fleisch oder auch Zucker mit solchen Subventionen unterstützt.
Nicht- tarifäre Handelshemmnisse

Nicht- tarifäre Handelshemmnisse sind ebenfalls Maßnahmen, die angewandt werden, um Importe aus dem Ausland zu begrenzen, sich jedoch nicht direkt auf die Preise auswirken. Als Beispiel können folgende Maßnahmen aufgezählt werden:

   Einfuhrkontingente (auch Importquoten): Um die Importmenge bestimmter Güter zu begrenzen, kann ein Staat hierfür ein Einfuhrkontingent festlegen. Ist das Kontingent ausgeschöpft, darf in dem für das Kontingent definierten Zeitraum keine weitere Menge der betreffenden Güterart eingeführt werden. Besonders häufig findet man Einfuhrkontingente im Agrarbereich.
   Konformitätsanforderungen: In einigen Binnenmärkten ist das Inverkehrbringen bestimmter Waren abhängig vom Erfüllen gewisser Standards (z. B. die CE-Kennzeichnung in der EU, HACCP-Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit, Umweltstandards, Bier nach „Deutschem Reinheitsgebot“ etc.). Auch hierin kann eine gewisse Art des Protektionismus gesehen werden, da es den Freihandel einschränkt.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/protektionismus-42159

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/protektion-29902

Ausführliche Definition im Online-Lexikon

1. Allgemeiner Begriff für verschiedene handelspolitische Maßnahmen (tarifäre Handelshemmnisse oder nicht tarifäre Handelshemmnisse), deren Zweck es ist, einzelne Sektoren einer Volkswirtschaft vor Importkonkurrenz zu schützen oder der eigenen Exportwirtschaft Vorteile auf dem internationalen Markt zu verschaffen.

Vgl. auch Zoll, Handelspolitik, Protektionismus.

2. Das klassische Instrument ist der Einfuhrzoll,mit dem die Preise für Importprodukte so weit angehoben werden können, dass sie keine Konkurrenz für heimische Produkte mehr darstellen. Im Rahmen mehrerer allg. Zölle jedoch weltweit derart gesenkt worden, dass sie als Handelshemmnis unter Industrieländern kaum noch eine Rolle spielen. Zunehmendes Gewicht haben allerdings Antidumpingzölle, die gezielt als Abwehrmaßnahme auf bestimmte Warenimporte aus einzelnen Ländern erhoben werden. Diese Ausnahmeregel wird verstärkt zur Umgehung allg. Zollregeln missbraucht.

3. Beim Agrarzoll (der ehemaligen Abschöpfung), wie sie in der EU-Agrarpolitik (GAP) verwendet wird, ist der Inlandspreis fest vorgegeben, und die Einfuhrabgabe wird als Differenz zum Weltmarktpreis berechnet. Dieser variable Zoll kann auch von bes. kostengünstigen Auslandsproduzenten nicht unterlaufen werden, da von ihnen eine entsprechend höhere Abschöpfungsabgabe erhoben wird.

4. Außerhalb des Agrarbereichs ist mittlerweile das Einfuhrkontingent (Importkontingentierung) zum wichtigsten Instrument aufgerückt. Dabei wird ausländischen Produzenten entweder eine feste Einfuhrmenge oder ein fester Anteil am gesamten Inlandsabsatz vorgegeben. Im Unterschied zum Zoll fließt hier die Differenz zwischen dem Inlandspreis und dem Weltmarktpreis nicht dem Staat des Importlandes zu, sondern entweder den Importeuren oder den ausländischen Produzenten.

5. Einfuhrkontingente sind nur eines unter vielen Instrumenten aus dem Bereich der nicht tarifären Handelshemmnisse. Daneben sind v.a. die „freiwilligen” Exportselbstbeschränkungen (Voluntary Eyport Restraints) zu nennen, bei denen sich das Exportland in Absprache mit dem Importland verpflichtet, seine Lieferungen auf bestimmte Höchstmengen zu beschränken. Analog dazu werden mit „freiwilligen” Importausweitungsabkommen Mindestmengen für die Importe eines Landes aus einem anderen Land festgelegt. Schließlich können auch technische Normen und Standards dazu missbraucht werden, heimischen Produzenten einen künstlichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20387/protektionismus/ staatliche Eingriffe zum Schutz inländischer Erzeuger bzw. Erzeugnisse vor ausländischer Konkurrenz. Ziel kann auch der Aufbau neuer, noch nicht wettbewerbsfähiger Industriezweige sein. Protektionistische Maßnahmen sind alle Arten von Handelshemmnissen wie Zölle oder Einfuhrkontingente und auch Devisenbewirtschaftung. Der Protektionismus steht im Gegensatz zum Freihandel.



Handelshemmnis

https://de.wikipedia.org/wiki/Handelshemmnis Ein Handelshemmnis oder eine Handelsbarriere ist eine Maßnahme, die sich hemmend auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen auswirkt, insbesondere auf den Handel zwischen Staaten im Zuge einer protektionistischen Grundhaltung eines Staates. Unterschieden werden solche protektionistischen Maßnahmen in tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse.[1]

Tarifäre Handelshemmnisse

Unter die tarifären (zollähnlichen) Handelshemmnisse fallen:

   Importzölle
   Exportzölle[2]
   Exportsubventionen
Nichttarifäre Handelshemmnisse

Nichttarifäre (Non-Tariff-Barriers, NTBs) oder zollfremde Handelshemmnisse sind handelspolitische Maßnahmen, die vorwiegend auf die Behinderung von Importen oder die Förderung von Exporten inländischer Unternehmer zielen. Darunter fallen z. B.:[3]

   technische Vorschriften
   rechtliche Vorschriften
   Exportbeschränkungen
   Einfuhrquoten
   Einfuhrsteuern
   Einfuhrverbote
   Ausfuhrverbote
   spezielle Importabgaben
   Steuervorteile
   finanzielle Förderung inländischer Unternehmen
   Umwelt- und Sozialstandards
   Qualitätsstandards
   Verpackungs- und Bezeichnungsvorschriften
   Herkunftsangaben

NTBs können (wie Zölle auch) den internationalen Handel stark beeinträchtigen. Der Abbau dieser Handelsbarrieren und damit die Förderung des internationalen Handels erfordert den internationalen Konsens bei der Definition und Quantifizierung von NTBs.[4]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tarifaere-handelshemmnisse-49282 Ausführliche Definition im Online-Lexikon

Sammelbegriff für handelspolitische Maßnahmen durch vertraglich vereinbarte Zölle (Vertragszollsatz). Ein Zoll ist das klassische Instrument des Protektionismus, mit dem sich ein Land einen Vorteil zulasten eines anderen Landes verschafft; die Erhebung von Zöllen wird auch als „tarifäre Protektion“ bezeichnet. Tarifäre Handelshemmnisse haben regulierende Wirkung beim Marktzugang. Diese Steuern werden auf Grundlage des Wertes oder der Menge des eingeführten Gutes berechnet und an den Staat oder die Zollunion abgeführt. Die grenzüberschreitenden Gütertransaktionen werden einer indirekten Steuer unterworfen (Importsteuer, Exportsteuer). Eine Importsteuer nennt man Einfuhrzoll. Sind die Steuern negativ, dann entstehen Subventionen, d.h. Importsubventionen oder Exportsubventionen. Die Steuern können auf Mengenbasis eingeführt werden (Mengenzoll, spezifischer Zoll), oder auf Wertbasis (Wertzoll, ad-valorem-Zoll). Tarifäre Handelshemmnisse führen zu einer Verzerrung zwischen den Weltmarktpreisen (Terms of Trade) und den im Inland relevanten Güterpreisen.

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nicht-tarifaere-handelshemmnisse-37062 Ausführliche Definition im Online-Lexikon

alle Arten von Handelshemmnissen, die nicht die Form von tarifären Handelshemmnissen haben wie z.B. technische Vorschriften, industrielles Sicherheitsrecht, Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, Zulassungsbedingungen für KfZ u. a. staatliche Maßnahmen. Sie verzerren den Handel bestimmter Güter oder Dienstleistungen auf internationaler Ebene hinsichtlich seiner Zusammensetzung, seiner regionalen Ausrichtung und nicht zuletzt in seinem Umfang. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse spielen in der realen Wirtschaft eine große Rolle. Weitere Beispiele nicht-tarifärer Handelshemmnisse: Maßnahmen, die direkt Warenströme beeinflussen (wie Anmeldeformalitäten für Importe, technische Qualitätsanforderungen an Produkte, Import- und Exportverbote, mengenmäßige Beschränkungen, Importquoten, freiwillige Exportbeschränkungen, Ausfuhrsubventionen, Exportabgaben, staatliche Exportabsicherungen - in Deutschland HERMES-Kredite, Förderungen von Direktinvestitionen), Maßnahmen, die nicht mit handelspolitischen Motiven verknüpft sind, sich aber dennoch auf die Warenströme auswirken (Normen und Standards, z.B. umweltpolitische Produktnormen, Abgasvorgaben, Verpackungsvorschriften, Sicherheitsvorschriften, aber auch Verwaltungsvorschriften und Öffnungszeiten von Behörden) und Antidumpingzoll, Retorsionszoll, Ausgleichszoll (auch Strafzoll) und Bevorzugungen in der staatlichen Auftragsvergabe. Nicht tarifäre Handelshemmnisse stellen all jene Behinderungen im Außenhandel dar, die sich aus Vorschriften und internen Anweisungen für die Verwaltung - insbesondere der Zollverwaltung - ergeben und so ggf. zu Verzögerungen der Zollabwicklung führen können; verwaltungsbedingte Handelshemmnisse werden „administrative Handelshemmnisse“ oder „administrativer Protektionismus“ genannt. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse führen ebenso wie tarifäre Hemmnisse zu Verzerrungen zwischen den Weltmarktpreisen (Terms of Trade) und den heimischen Güterpreisen. Bei tarifären Handelshemmnissen führt diese Verzerrung zu Steuereinnahmen, bei mengenmäßigen Restriktionen fallen Quotenrenten an.


eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[37] [38] [39] [40]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

[41] [42] [43] [44]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 5.1.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 5.1.2024;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Wirtschaftliche Integration, abgefragt 5.1.2024.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  5. [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21285/zollunion Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Zollunion ], abgefragt 5.1.2024.
  6. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  7. Wikipedia, Stichwort: Binnenmarkt, abgefragt 5.1.2024.
  8. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  9. Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  10. Wikipedia, Stichwort: Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  11. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  12. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  13. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  14. Wikipedia, Stichwort: Wechselkursmechanismus II, abgefragt 5.1.2024.
  15. Wikipedia, Stichwort: Eurozone, abgefragt 5.1.2024.
  16. Wikipedia, Stichwort: EU-Konvergenzkriterien, abgefragt 5.1.2024.
  17. Wikipedia, Stichwort: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, abgefragt 5.1.2024.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  20. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  21. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  22. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  23. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  24. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  25. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  26. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  27. Wikipedia, Stichwort: Freihandel, abgefragt 5.1.2024.
  28. Enabling Trade Index bei World Economic Forum, zitiert in Wikipedia, Stichwort: Freihandel, alle abgefragt 5.1.2024.
  29. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  30. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  31. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  32. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  33. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  34. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  35. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  36. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.
  37. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 5.1.2024.

<s>[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]]</s> [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]