Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Anlegerschutz

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https://de.wikipedia.org/wiki/Anlegerschutz

Instrumente des Anlegerschutzes Instrumente des Anlegerschutzes sind vor allem:

  • Gesetzesregelungen,
  • Zulassungspflicht für Anbieter von Finanzdienstleistungen,
  • Schaffung von Transparenz und
  • Beratung der Anleger.

Darüber hinaus haben sich für den Schutz von Aktionären 7 Kriterien etabliert, an denen der Anlegerschutz gemessen wird.[3]

Hierzu gehören die Regelungen, dass

  • jede Aktie nur ein Stimmrecht hat,
  • Abstimmung an Hauptversammlungen auch aus der Ferne, z. B. per Briefwahl, möglich ist,
  • Stimmrechte von Aktien nicht von der Hauptversammlung ausgeschlossen werden können,
  • denn Stimmen entsprechen pro-rata und proportional Einfluss, der auf das Unternehmen genommen werden kann, z. B. durch eine direkt gewählte Besetzung des Aufsichtsrates,
  • Minderheitsaktionäre, insbesondere beim Vorliegen besonderer Umstände wie einer Firmenübernahme, durch besondere Regelungen geschützt werden
  • Generell den Altaktionären ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gewährt wird und dass
  • die Prozentzahl der zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung erforderlichen Stimmen kleiner oder gleich 10 % ist.

Grundlagen des Verbraucherschutzes

  • Aufsichtsbehörden: Die Kontrolle von Finanzdienstleistern erfolgt durch Aufsichtsbehörden (in Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Deutsche Bundesbank, in der Schweiz: Eidgenössische Bankenkommission, in Österreich: Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)). Diese haben weitreichende Kompetenzen zum Schutz des Geldanlegers.
  • Zulassungspflichten: Der Betrieb von Kreditinstituten, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern bedarf der Genehmigung durch die BaFin. Ebenso sind Investmentfonds vor Beginn des Vertriebes zu genehmigen.
  • Einlagensicherung: → Hauptartikel: Einlagensicherung Kreditinstitute und Versicherungen sind verpflichtet, Mitglied von Einlagensicherungs­einrichtungen zu sein.
  • Sondervermögen: Fondsgesellschaften haben die Geldanlagen ihrer Kunden getrennt von eigenen Mitteln zu verwalten (Sondervermögen).
  • Bilanzierungsvorschriften nach HGB: Die Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsgesetzbuchs sind stark vom Gedanken des Gläubigerschutz geprägt. Bewertungen sollen möglichst konservativ sein, da die dadurch entstehenden stillen Reserven dem Gläubiger (= Anleger, der Anleihen des Unternehmens zeichnet) zugutekommen sollen. Diese Regeln stellen eine frühe Form des Anlegerschutzes dar.

Transparenz Das Setzen von Mindeststandards für Transparenz ist zentrales Ziel einer Reihe von gesetzlichen Auflagen für Anbieter von Kapitalanlagen.

Prospekte Auch für Wertpapiere und Fonds, die nicht börsengehandelt sind, müssen vor dem Beginn des Verkaufs Prospekte erstellt werden, aus denen die relevanten Informationen für den Anleger hervorgehen müssen. Für falsche Angaben in den Prospekten besteht die sogenannte Prospekthaftung. Grundsätzlich ist jeder Prospekt, der einem breiten Publikum zur Zeichnung unterbreitet wird, von der BaFin zu genehmigen. Von der Genehmigungspflicht befreit sind nur Prospekte, die eine Zeichnung der Anlage auf 20 Zeichner (Personen und/oder Firmen) beschränkt.

Ad-hoc-Publizitätspflicht Zur Vermeidung der Schädigung von Anlegern durch Insidergeschäfte besteht die Pflicht für börsennotierte Unternehmen, kursrelevante Informationen unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung bekannt zu geben.

Produktinformationsblatt Das Produktinformationsblatt (auch Verbraucherschutzinformation oder Beipackzettel genannt) soll dazu dienen, Anlegern auf einen Blick die wesentlichen Chancen und Risiken von Bankprodukten übersichtlich darzustellen. Es soll somit dem Verbraucher ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell zu erfassen und verschiedene Anlageprodukte miteinander leichter zu vergleichen.

Kosten der Geldanlage Die Angabe aller Kosten für Geldanlagen (siehe Abschnitt Transparenz) ist Voraussetzung für eine sachgerechte Anlageentscheidung. Auch wenn diese vielfach schon gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es eine Reihe von Bereichen, in denen versteckte Kosten oder „Kick-back“-Zahlungen an die Emittenten bestehen.

Beispielhaft ist die Kostentransparenz bei inländischen offenen Investmentfonds geregelt. Neben der Angabe der einmaligen Ausgabeaufschläge sind die Fondsgesellschaften verpflichtet, die Gesamtkostenquote (abgekürzt TER von englisch total expense ratio) des Fonds anzugeben. Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit, Kostenbestandteile (z. B. erfolgsabhängige Provisionen, Transaktionskosten für Wertpapiergeschäfte (z. B. bei der Muttergesellschaft)) außer Acht zu lassen. Das Erzeugen künstlicher Transaktionskosten (das sogenannte Churning) ist verboten (und führt zu einer Verschlechterung der historischen Renditen).

Bislang ist in Deutschland (anders als z. B. in der Schweiz und Österreich) nicht vorgeschrieben, die Umschichtungsqote (abgekürzt PTR von englisch portfolio turnover rate) anzugeben, anhand der der Anleger leichter erkennen könnte, ob die Umschichtungen in einem angemessenen Verhältnis zur verfolgten Anlagestrategie stehen.

Die EU-weit gültige Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (Finanzmarktrichtlinie) geht bezüglich der Kosten von Wertpapierdienstleistungen noch einen Schritt weiter und fordert die „Best Execution“, d. h. die Ausführung des Auftrags zu den günstigsten Kosten für den Kunden. Diese Regelungen sind hoch umstritten. Die Umsetzung in deutsches Recht ist noch nicht erfolgt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalanlagebetrug

weiters Vom Anlegerschutz ist der Gläubigerschutz zu unterscheiden.

Die UGB-Bilanz dient dem Gläubigerschutz, die IFRS-Bilanz dem Anlegerschutz. Quelle und Verweis

eigene Anlegerschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Anleger schützen sollen. [1]

Der Schutz ergibt sich aus der Informationsasymmetrie.

Anlegerschutz verfolgt drei wesentliche Ziele: fe links

  • Schaffung von Transparenz über Kosten und Risiken einer Geldanlage,
  • Schutz vor unseriösen oder betrügerischen Angeboten,
  • Schutz der Werthaltigkeit der Anlagen.

Nicht Ziel eines Anlegerschutzes kann es sein, sicherzustellen, dass die Anlage den gewünschten Ertrag bringt. Das Risiko der Kapitalanlage muss durch den Anleger getragen werden.

eigene Der Begriff bezeichnet:

Begriff bedeutet.

[2] [3] [4] [5] [6]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

[7] [8] [9] [10] [11]

NN

  • Weiterleitung:
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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.12.2024;

[12] [13] [14] [15] [16]

Internationaler Investitionsschutz

  • Weiterleitung: Investitionsschutzabkommen
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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https://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsschutzabkommen Investitionsschutzabkommen (englisch International Investment Treaties oder International Investment Agreements) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen wie entschädigungslose Enteignungen. Investitionsschutzabkommen werden häufig als bilaterale Abkommen abgeschlossen (Bilateral Investment Treaty, BIT). Es existieren aber auch regionale Abkommen mit entsprechenden Regelungen, beispielsweise Kapitel 11 des früheren North American Free Trade Agreement oder der Vertrag über die Energiecharta. Auch die momentan verhandelten Abkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) und den USA (TTIP) enthalten Investitionsschutzvorschriften. Die tatsächlichen Auswirkungen von Investitionsschutzabkommen auf Umfang und Zielrichtung ausländischer Direktinvestitionen sind umstritten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Investor-state_dispute_settlement Das mit dem englischen Begriff bezeichnete Investor-state dispute settlement (ISDS; deutsch Investor-Staat-Streitbeilegung) ist ein Instrument des internationalen Rechts. ISDS erlaubt es einem ausländischen Investor gegen einen Staat, in dem er investiert hat, ein Streitbeilegungsverfahren anzustoßen, wenn er seine nach internationalem öffentlichem Recht garantierten Rechte verletzt sieht. In der Regel handelt es sich dabei um Schiedsverfahren, weswegen häufig der Begriff „Investitionsschiedsverfahren“ verwendet wird. Voraussetzung für ISDS ist, dass der Gastgeberstaat seine Zustimmung erteilt hat. Viele bilaterale Investitionsschutzabkommen sehen ISDS vor, ebenso wie NAFTA, der Vertrag über die Energiecharta und die aktuellen Entwürfe zu TTIP, CETA und TPP. Der Europäische Gerichtshof stellt die Vereinbarkeit von Schiedklauseln in Investitionsschutzabkommen mit EU-Recht grundsätzlich infrage.

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.12.2024;

[17] [18] [19] [20] [21]

NN

  • Weiterleitung:
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  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

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Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.12.2024;

[22] [23] [24] [25] [26]

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Aschauer / Purtscher (2023), S. ;
  • Bachl (2018), S. ;
  • Drukarczyk / Schüler (2016), S. ;
  • Fleischer / Hüttemann (2015), S. ;
  • Ihlau / Duscha (2019), S. ;
  • Mandl / Rabel (1997), S. ;
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A ;
  • WPH-Edition (2018), Rz. A ;

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Dateiname

Tabellen

Sortiert nach Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste englische Fachausdrücke, Liste der verwendeten Abkürzungen, Liste der verwendeten Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.12.2024;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.12.2024;

Einzelnachweise

  1. Wikipedia, Stichwort: Anlegerschutz, abgefragt 30.11.2024.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  5. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  7. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  8. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  9. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  10. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  11. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  12. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  13. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  14. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  15. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  16. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  17. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  18. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  19. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  20. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.
  21. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.12.2024.

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