Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Zins

Aus Bewertungshilfe
Wechseln zu: Navigation, Suche

Seite aus Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Diverse Hinweise 1#Zins(satz) (29.10.2024)

Diese Seite ist noch in Arbeit

nn vollständig, in Arbeit, Kurzinfo!

Diese Seite stellt die für die Unternehmensbewertung wichtigen Aspekte des Themas dar, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

nn verlinkt, (fehlende Links eintragen), kein Link auf diese Seite

* Seite auf Benutzer:Peter Hager/Baustelle/Stichwörter löschen

* Weiterleitung: <!-- #WEITERLEITUNG [[ ]] --> Wenn ein Link auf ein Unterkapitel verweist, dort einfügen: <!-- Bei Änderung Überschrift in [[NN]], [[MM]] ändern. -->

Begriff (lö)

  • Weiterleitung:

siehe auch-> Zins (Begriff), Zinssatz

 (zT) ok 

https://de.wikipedia.org/wiki/Zins

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geldzins-36184

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990 ;Bankwesen

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21260/zins/

eigene Zins [1] ist das Entgelt das der Schuldner dem Gläubiger für die Überlassung von Kapital bezahlt. *) . Mathematisch stellt es das Produkt aus Zinssatz und zinstragenden Kapital dar.

[2] [3] [4] [5] [6]

Bedeutung

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

Zins in der Volkswirtschaft

https://de.wikipedia.org/wiki/Zins

Vwl

Die Volkswirtschaftslehre definiert ihn als Preis für die befristete Überlassung des Produktionsfaktors Kapital. Diese Kapitalüberlassung kann einerseits in Form des Kredits (Kreditzins, Sollzins) und andererseits als Geldanlage (Habenzins) geschehen. Die Zahlung des Zinses erfolgt beim Kredit durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber, bei der Geldanlage durch den Schuldner/Emittent an den Anleger. Beim Kreditnehmer stellt diese Zahlung einen Zinsaufwand dar, beim Kreditgeber entsprechend einen Zinsertrag (umgekehrt beim Negativzins).

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990

Volkswirtschaftslehre

1. Begriff: Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinn werden auch Mieten und Pacht gelegentlich als Zinsen angesehen.

2. Höhe: Der Zinssatz bildet sich nach marktmäßigen Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Die Höhe variiert je nach der Länge der Leihfristen; dadurch unterschiedliche Zinssätze am Geld- und Kapitalmarkt. Durch geldpolitische Maßnahmen kann die Höhe des Zinssatzes beeinflusst werden (Offenmarktgeschäfte, Angebote ständiger Fazilitäten). Es können auch Zinsgrenzen vorgeschrieben sein.

3. Wirtschaftstheoretische Behandlung des Zinsproblems: Zinstheorie.

eigene

Zins im Rechnungswesen
a) Buchführung

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990

Finanzbuchhaltung

Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

1. Aufwandszinsen und zinsähnliche Aufwendungen (§ 275 II Nr. 13, III Nr. 12 HGB).

2. Ertragszinsen(§ 275 II Nr. 9–11, III Nr. 8–10 HGB).

3. Fremdkapitalzinsen sind im Regelfall weder Anschaffungs- noch Herstellungskosten; sie können als Anschaffungskosten(aber nur bei Neuanlagen mit längerer Bauzeit und entsprechenden Vorauszahlungen, strittig) oder als Herstellungskosten(§ 255 III HGB) nur ausnahmsweise aktiviert werden.

4. Skonti sind keine Aufwands- oder Ertragszinsen, sie sind Anschaffungspreisminderungen bzw. Erlösschmälerungen. Blödsinn

b) Kostenrechnung

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990

Kostenrechnung

1. Begriff/Charakterisierung: Entgelt für die Inanspruchnahme des Produktionsfaktors Kapital (Finanzmittel), unabhängig vom verwendeten Kostenbegriff (wertmäßiger Kostenbegriff, pagatorischer Kostenbegriff, entscheidungsorientierter Kostenbegriff).

2. Erfassung und Verrechnung: a) Vollkostenrechnung: Ansatz von kalkulatorischen Zinsen für das gesamte im Betrieb eingesetzte Kapital anstelle tatsächlich gezahlter Zinsen. Die Höhe des einheitlichen Zinssatzes leitet sich dabei zumeist aus den Kosten einer langfristigen Fremdfinanzierung ab, wird in vielen Unternehmen jedoch auch unter unternehmenspolitischen Erwägungen festgesetzt. In den letzten Jahren hat die Ableitung der Zinshöhe aus kapitalmarktbezogener Sicht - gemäß dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) - im Rahmen der Wertorientierung des Unternehmens (Shareholder Value) eine immer größere Bedeutung gewonnen. b) Entscheidungsorientierte Zinsen sind ihrem Wesen nach eine spezielle Kategorie variabler Gemeinkosten (variable Kosten, Gemeinkosten). Ihre genaue Höhe lässt sich für eine bestimmte kapitalbindende Entscheidung nicht bestimmen, zusätzlich benötigte Finanzmittel ziehen jedoch stets zusätzliche Finanzierungskosten nach sich. Für die Fundierung und Kontrolle von Entscheidungen muss deshalb (nach einer detaillierten Bestimmung der Höhe des gebundenen Kapitals) der Wertansatz prinzipiell offenbleiben, kann nur in seiner möglichen Bandbreite (unterschiedliche Zinssätze für unterschiedliche Finanzierungsquellen) vorgegeben werden. Erforderlich sind darauf aufbauend entscheidungsbezogene Sensitivitätsüberlegungen mit alternativen Zinssätzen innerhalb dieser Bandbreite.

c) Steuerrecht

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990

Steuerrecht

1. Abgabenordnung: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einer Steuernachforderung oder Steuererstattung, ist diese gemäß § 233a AO zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

2. Einkommensteuer: Vereinnahmte Zinsen fallen in die Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn sie keine Betriebseinnahmen darstellen.

Vgl. auch Schuldzinsen.

3. Gewerbesteuer: Zinsen sind ab dem Erhebungszeitraum 2008 als Finanzierungsentgelte unabhängig von ihrer Laufzeit der gewerbeertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag) hinzuzurechnen. Der Hinzurechnungsbetrag beläuft sich auf 25 Prozent (und unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 100.000 Euro über sämtliche Finanzierungsentgelte).


Zins in der Unternehmensbewertung
  • Tax Shield

[7] [8] [9] [10] [11]

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

fe 

eigene

Berechnung[12]

NN[13]

[math] {NN} = \frac{a}{b}[/math] Benutzer:Peter_Hager/Praktische_Hilfen#Mathematik

Variable
= Ergebnis

[math] {NN} [/math] Variable

Excel

  • NN lässt sich in Excel mit der Funktion VAR.P() ermitteln.[14]

Negativzinsen

  • Weiterleitung: Negativzins
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

https://de.wikipedia.org/wiki/Negativzins Negativzinsen (auch bezeichnet als Minuszinsen, Strafzinsen oder Verwahrentgelte) sind im Finanzwesen Zinsen, die ein Gläubiger (Kreditgeber) an den Schuldner (Kreditnehmer) entrichtet. Sie sind mithin beispielsweise für ein Bankguthaben vom Anleger zu zahlen.

Der Negativzins ist ein Negativpreis, also eine Preisangabe von < 0 {\displaystyle <0}.

Geschichte

Das Konzept negativer Zinsen erachteten US-amerikanische Ökonomen lange als so absonderlich (englisch outlandish), dass es in Volkswirtschaftsseminaren bis in die 1970er Jahre keine Erwähnung fand.[4] Ein Negativzins wurde erstmals ersichtlich in der Schweiz erhoben. Ende Juni 1972 führte eine „Kommission“ Negativzinsen von 2 % je Quartal auf seitdem zugeflossene Bankguthaben bei Schweizer Banken gemäß der Verordnung über die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von Geldern im Ausland vom 5. Juli 1972 ein. Dies sollte den Zufluss von Hot Money in die Schweiz verhindern. Dies galt mit Unterbrechungen bis November 1979.

Die Dänische Nationalbank senkte im Juli 2012 den Einlagezins für Kreditinstitute von 0,05 % auf −0,2 %, um die Aufwertung der Dänischen Krone zu bremsen und sie so für ausländische Anleger unattraktiver zu machen. Der Negativzins führte zu Überwälzungen der den Geschäftsbanken entstandenen zusätzlichen Refinanzierungskosten auf deren Kreditnehmer. Dass Anleger den Negativzins akzeptierten, führte die Zentralbank darauf zurück, dass Anleger lieber große Teile ihres Geldes zurückerhalten als für positive Zinsen Verlustrisiken einzugehen. Für Anleger aus dem Euroraum kann die Anleihe zu Kursgewinnen und somit zu einer positiven Gesamtrendite führen, falls der Euro gegenüber der dänischen Krone im Anlagezeitraum abwertet.[5]

Durch Anhebung des Leitzinses von 0 % auf 0,5 % hat die Europäische Zentralbank im Juli 2022 die Niedrigzinspolitik beendet.[29] Sie folgte damit der Federal Reserve Bank, die sich bereits im Juni 2022 von der Nullzins-Politik verabschiedet hatte.

Wirkung

Der Negativzins führt zu Vermögensvernichtung bei breiten Anlegerschichten (Bankwesen, Pensionsfonds, Privatanleger, Vermögensverwaltungen oder Versicherungen). Das von der EZB erwartete Sinken der Sparquote der Privathaushalte trat in Deutschland nicht ein. Sie stieg seither stetig an (2013: 8,9 %, 2014: 9,5 %, 2015: 9,7 %, 2016: 9,8 %, 2017: 9,9 % und 2018: 10,4 %).[40] Da trotz Negativzins weiterhin Inflation herrscht, liegt der „negative“ Realzins höher als der Negativzins. Anlegern fällt es daher immer schwerer, den Realwert des Vermögens zu erhalten. Der Negativzins wirkte sich zudem – anders als von der EZB erhofft – nicht auf die Kreditvergabe in Deutschland aus. Ausgehend vom Kreditvolumen an Unternehmen und Privatpersonen im Jahre 2012 (2,436 Mrd. Euro) sank das Kreditvolumen 2013 um 1,3 %, 2014 stieg es um 1,5 %, 2015 um 0,2 %, 2016 um 3,0 % und 2017 um 3,9 %. Die Wachstumsraten lagen bis zuletzt unter dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, so dass die Kreditvergabe nicht zinsbedingt anstieg.

https://de.wikipedia.org/wiki/Niedrigzinspolitik Niedrigzinspolitik (umgangssprachlich auch „Politik des billigen Geldes“) ist die Gesamtheit der geldpolitischen Maßnahmen einer Zentralbank, die das allgemeine Zinsniveau (Marktzinsen) in einem Währungsraum auf einen niedrigen Level senken oder dort halten sollen. Ein bedeutendes Finanzinstrument hierfür ist der Leitzins, durch dessen Senkung die Zentralbank die Geschäftsbanken in die Lage versetzt, niedrigere Kreditzinsen für deren Kredite an Unternehmen und Privathaushalte zu vereinbaren. Durch diese Art der Senkung der Kapitalkosten sollen Investitionen sowie Konsum und damit die Konjunktur einer Volkswirtschaft angeregt werden. Über den Kauf von Staatsanleihen oder privaten Wertpapieren (quantitative Lockerung) verfügt eine Zentralbank über ein weiteres Instrument zur Senkung der Marktzinsen; als zusätzliches Instrument wird seit 2015 das Helikoptergeld diskutiert.

Die nach der Weltfinanzkrise von 2008 bis 2022 vollzogene Niedrigzinspolitik der größten Zentralbanken ging mit einem deutlichen Anstieg privater und öffentlicher Schulden, einer Erhöhung damit verbundener Ausfallrisiken und einer das Wirtschaftswachstum deutlich überschreitenden Ausweitung der Geldmenge einher. Auch wenn sich Inflationserwartungen vom Geldmengenwachstum (zeitweise) entkoppeln können,[1] gilt nach der von vielen Ökonomen vertretenen Quantitätstheorie das Geldmengenwachstum mittel- und langfristig als wichtigster Treiber von Inflation und Vermögenspreisinflation.[2] Ein bedeutender Faktor ist auch die importierte Inflation, die durch Inflation im Ausland und durch Abwertung der inländischen Währung entsteht, insbesondere indirekt durch Glaubwürdigkeitsverlust der inländischen Währung auf dem internationalen Geldmarkt.

Niedrige Zinsen gefährden insofern die Preisniveaustabilität. Sie begünstigen Deficit spending, Staatsverschuldung, Schuldner und Anleger, benachteiligen Verbraucher und Gläubiger, insbesondere Sparer auf Sichteinlagen, erzeugen finanzielle Repression und leisten der Entstehung eines Cantillon-Effekts Vorschub.[3] Noch 2016 galt Niedrigzinspolitik mit Zinssätzen wenig über, auf oder gar unter Null als „unkonventionell“.[4]

https://de.wikipedia.org/wiki/Niedrigzinspolitik#/media/Datei:LeitzinsenDE.svg

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/negativzins-41610 vom Gläubiger zu zahlende Strafzinsen, die in Ausnahmefällen auf Bankeinlagen (Einlagen) erhoben werden, z.B. im Fall eines starken Zustroms von Spekulationsgeldern.


eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.1.2025;

[15] [16] [17] [18] [19]

NN

  • Weiterleitung:
Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

fe 

eigene

Literatur

Weblinks

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.1.2025;

[20] [21] [22] [23] [24]

Literatur

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Zins

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geldzins-36184

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-wirtschaft/21260/zins/

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Bundeszentrale für politische Bildung], abgefragt 1.1.2025;

  • [

NN bei Grundlagen Statistik], abgefragt 1.1.2025;

Einzelnachweise

  1. Vom lat. census = Abschätzung; vgl. Wikipedia, Stichwort: Zins, abgefragt 1.1.2025.
  2. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  3. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  4. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  5. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  6. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  7. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  8. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  9. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  10. Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  11. Aus [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  12. [ Microsoft Support, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  13. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  14. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  15. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  16. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  17. [ Wikipedia, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  18. [ Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  19. [ Bundeszentrale für politische Bildung, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.
  20. [ Grundlagen Statistik, Stichwort: ], abgefragt 1.1.2025.

[[Kategorie:Bewertung immaterielles Vermögen]] [[Kategorie:internationale Rechnungslegung]] [[Kategorie:Jahresabschlussanalyse]] [[Kategorie:Liegenschaftsbewertung]] [[Kategorie:Mathematischer Begriff]] [[Kategorie:Rechnungswesen]] [[Kategorie:Recht, allgemein]] [[Kategorie:Steuerrecht]] [[Kategorie:Unternehmensbewertung]] [[Kategorie:Unternehmensrecht]] [[Kategorie:Wert]] [[Kategorie:Wirtschaftswissenschaft]]