Kapital

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Das Kapital stellt die auf der Passivseite der Bilanz einzelner Unternehmungen ausgewiesenen Ansprüche an das Vermögen (einschließlich Abgrenzungsposten) dar. [1]

Arten:

  1. Eigenkapital
  2. Fremdkapital
  3. Gesamtkapital (Summe von Eigen- und Fremdkapital)


Eigenkapital

ev Abk EK

  • Weiterleitung: Eigenkapital

Eigenkapital ist das von Eigentümern zur Verfügung gestellte Kapital, einschließlich des Gewinnes, der noch nicht entnommen wurde. [2] Eigenkapital ist der Ausdruck der Eigenfinanzierung, d.h. jenes Vermögens das vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurde, sowie der Selbstfinanzierung (Gewinne).[3]

Abgrenzung zum Fremdkapital

Für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sollte in erster Linie auf betriebswirtschaftliche oder unternehmensrechtliche Kriterien geachtet werden. Nur subsidiär auf steuerrechtliche.

Unternehmensrechtlich liegt bilanzielles Eigenkapital vor, soweit

  • daraus ein Verlustdeckungspotential entsteht und
  • Nachrangigkeit vorliegt.[4]

Eine dauerhafte Widmung ist hingegen nicht erforderlich. [5]

Buchwert des Eigenkapitals

  • Weiterleitung: Buchwert des Eigenkapitals

Von der pagatorischen Größe Buchwert des Eigenkapitals ist der Marktwert des Eigenkapitals zu unterscheiden.

Formeln der Unternehmensbewertung beziehen sich idR auf den Marktwert des Eigenkapitals, dabei kann es zu Zirkelbezügen kommen, oder es müssen formelmäßige Adaptierungen vorgenommen werden. da gibt es einen Aufsatz

Fremdkapital

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Fremdkapital liegt vor, wenn die Kapitalüberlassung nach allgemeinen schuldrechtlichen Regeln durch den Gläubiger kündbar und befristet ist und einen (erfolgsunabhängigen) Vergütungsanspruch des Kapitalgebers (Kreditzinsen) begründet. Diese Voraussetzungen treffen auch auf Gesellschafter zu, die ihrem Unternehmen nicht Eigenkapital zur Verfügung stellen, sondern Fremdkapital in Form von Gesellschafterdarlehen ev link. Bis auf die Bildung von Rückstellungen (Innenfinanzierung) stammt Fremdkapital ausschließlich aus der Außenfinanzierung. [6] ev bessere Def suchen

Zur Abgrenzung siehe [[[Eigenkapital]].

Buchwert des Fremdkapitals

  • Weiterleitung' Buchwert des Fremdkapitals

Das Fremdkapital der Bilanz umfasst folgende Positionen:

  • Rückstellungen link?
  • Verbindlichkeiten link?
  • Rechnungsabgrenzungsposten link?
  • Haftungsverhältnisse link?
§ 199 UGB abk,ges: Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Garantien sowie sonstige vertragliche Haftungsverhältnissen, sowie sie nicht auf des Passivseite auszuweisen sind, zu vermerken.
Den ausgewiesenen Positionen gemeinsam ist, dass sie zum Stichtag noch keinen Verbindlichkeitscharakter haben, der Ausweis soll dem Bilanzadressaten potentielle Risiken aufzeigen.
  • Gewährleistungen, Bürgschaften link? sind beim Begünstigten zu hinterfragen und gegebenenfalls sind die Konsequenzen zu ziehen (zB Erhöhung der Kapitalkosten

Marktwert des Fremdkapitals


Gesamtkapital

Bedeutung

Ermittlung / Berechnung

einen löschen

NN

Hauptartikel-> [[]]
  • Synonyme: [[]]

siehe auch-> [[]]

abcd

Literatur

Gesetz

Erlässe

Fachgutachten

  • KFS/BW 1 Rz.
  • IDW S1 Rz.

Fachliteratur

" *)mwN ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben

  • Bachl (2018),
  • Drukarczyk / Schüler (2016),
  • Fleischer / Hüttemann (2015)
  • Ihlau ua (2013),
  • Mandl / Rabel (1997),
  • WP-Handbuch II (2014), Rz. A
  • WPH-Edition (2018), Rz. A

Judikatur

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

Folien

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln

Weblinks

NN bei Wikipedia], abgefragt:

  • [

NN bei Wikipedia], abgefragt:

Einzelnachweise

  1. wirtschaftslexikon.gabler.de, Stichwort: Kapital, abgefragt 6.7.2019
  2. Lechner ua (2010), S. 602
  3. Zu den Begriffen vgl. Lechner ua (2010), S. 231 ff
  4. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 13.
  5. Vgl. IDW RS HFA 7 (2012), Rz. 14, aA Ihlau ua (2013), S. 132
  6. Wikipedia, Stichwort: Fremdkapital, abgefragt 6.7.2019
  • Kommentarzeichen:
  • Fußnote:einfach:
  • Kleine Schrift: NN
  • Einzelreferenz[1]
  • Referenzname[2]
  • Weitere Verwendung Name[2]
  • Einzelreferenz
  • 2,0 2,1 Referenztext
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