Realrechnung
Die Realrechnung ist eine Methode zur Berücksichtigung der Geldwertänderung, bei der die Preisänderungen bei die Prognose unberücksichtigt bleiben.[1] Das Prinzip der Geldwertäquivalenz erfordert das bei Diskontierungsverfahren im Zähler und Nenner die gleiche Kaufkraftentwicklung dargestellt ist.[2]
siehe auch-> Nominalrechnung, Realplanung
Inhaltsverzeichnis
Berücksichtigung im Zähler
Bei der Realplanung werden alle Nominalbeträge auf Beträge gleicher Kaufkraft umgerechnet, wobei die Festlegung eines Referenzzeitpunktes für die Kaufkraft nötig ist. Das wird im allgemeinen der Bewertungsstichtag sein. In der Praxis ist die Realplanung nicht zu sehen. Das mag auf den damit verbundenen Arbeitsaufwand zurückgehen.[3]
Berücksichtigung im Nenner
Die vereinbarten Zinssätze sind nominelle Zinssätze, dh die vereinbarten Zinsen enthalten einen ein Entgelt für das Risiko der Inflation. Für die Realrechnung ist der nominelle Zinssatz anzupassen:
i(nom) | nomineller Zinssatz |
i(real) | realer Zinssatz |
g | Inflation |
Im Detailplanungszeitraum
Im Detailplanungszeitraum erfolgt die Diskontierung mit dem realen Zinssatz.
In der Ewigen Rente
In der Ewigen Rente wird der reale Ertrag durch den realen Zinssatz dividiert und auf den Barwert diskontiert.
Literatur
Fachgutachten
- Rz. 57 KFS/BW 1 (2014)
Fachliteratur
- Ballwieser (2011), S. 92
- Ihlau (2013), 80
Unterlage(n)
- Hager: Geldwertänderung, Datei:Inflation.pdf, Basisseminar BFA, Stand Juli 2016
->siehe auch Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole, Liste der verwendeten Formeln