Erfolgsgrößen

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Erfolgsgrößen sind Zwischensummen oder Adaptierungen der Erfolgs- bzw. Gewinnermittlung.

Aus Übersichtsgründen werden sie nach dem Hauptanwendungsbereich gegliedert:

UGB

In der Gewinn-Verlust-Rechnung haben verschiedene verschiedene Zwischenergebnisse Aussagekraft für die Ertragsanalyse. Sie sind beim Gesamtkostenverfahren bzw. Umsatzkostenverfahren unterschiedlich zu ermitteln.

Betriebsergebnis

siehe auch-> Gewinn-Verlust-Rechnung, Betriebsergebnis (Begriff)

Das Betriebsergebnis (BE) stellt die Differenz der betrieblichen Erträgen und der betrieblichen Aufwendungen dar.[1] Sie findet sich beim Gesamtkostenverfahren in Z. 9, beim Umsatzkostenverfahren in Z. 8. Der Begriff ist im Gesetz nicht vorgesehen, wird aber in der Praxis verwendet.

Im Betriebsergebnis nach dem Umsatzkostenverfahren sind die Fremdkapitalzinsen der Herstellungskosten enthalten. Insoweit weichen das Betriebs- und Finanzergebnis von dem des Gesamtkostenverfahrens ab.[2]

Berechnung:[3] [math]Betriebsergebnis = betriebliche Erlöse - betriebliche Aufwände[/math]

Bedeutung: Das Betriebsergebnis wird herangezogen, wenn das Ergebnis des eigentlichen Kembereiches eines Unternehmens analysiert werden soll.[4]

Literatur:

  • Auer (2004), S. 112

Weblinks:

Finanzergebnis

siehe auch-> Gewinn-Verlust-Rechnung

Das Finanzergebnis entspricht der Summe der Positionen Z. 10 bis 15 im Gesamtkostenverfahren bzw. der Z. 9 bis 14 im Umsatzkostenverfahren. Die Z 10-14 GKV bzw. 9-13 UKV sind dem Investitionsbereich, die Z 15 GKV bzw. 14 UKV dem Finanzierungsbereich zugeordnet.[5]

Rz.[6] Position
10. (9.) Erträge aus Beteiligungen,
11. (10.) Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
12. (11.) sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
13. (12.) Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens;
14. (13.) Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens,
15. (14.) Zinsen und ähnliche Aufwendungen,[7]
16. (15.) Finanzergebnis

Ergebnis vor Steuern

  • Synonyme: Gewinn vor Steuern

siehe auch-> Gewinn-Verlust-Rechnung

Das Ergebnis vor Steuern stellt die Summe des Betriebs- und Finanzergebnisses dar. Die früher übliche Aufgliederung in Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) und außerordentliches Ergebnis war international nicht üblich und wurde durch das RÄG 2014 aufgehoben.

Rz.[6] Position
9. (8.) Betriebsergebnis
16. (15.) Finanzergebnis
17. (16.) Ergebnis vor Steuern;

Der Gewinn vor Steuern entspricht dem Earnings Before Taxes (EBT).

Weblinks:

Ergebnis nach Steuern

  • Synonyme: Gewinn nach Steuern

siehe auch-> Gewinn-Verlust-Rechnung

Das Ergebnis nach Steuern ergibt sich aus dem Ergebnis vor Steuern abzüglich den Steuern vom Einkommen (Z. 19 GKV bzw. 18 UKV). Da die sonstigen Steuern (Z. 21 GKV bzw. 20 UKV) in der Regel keinen Betrag ausweisen, entspricht das Ergebnis nach Steuern dem Jahresüberschuss.[8]

Rz.[6] Position
17. (16.) Gewinn vor Steuern;
18. (17.) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
19. (18.) Gewinn nach Steuern;

Jahresüberschuss (-fehlbetrag)

siehe auch-> Gewinn-Verlust-Rechnung

Der Jahresüberschuss (-fehlbetrag) ist der Saldo aller in der Gewinn-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen und Steuern. Er stellt somit den letzten Posten der Gewinnentstehung dar.[9]

Rz. Position
19. (18.) Gewinn nach Steuern;
20. (19.) sonstige Steuern, soweit nicht unter den Posten 1 bis 19 enthalten;
21. (20.) Jahresüberschuss/-fehlbetrag;

Bedeutung: Der Jahresüberschuss ist für die Beurteilung der Erfolgssituation der grundsätzlich geeignete Maßstab, wenn die Sicht der Eigentümer maßgeblich ist (zB Eigenkapitalrentabilität, Gewinn je Aktie).[10]

Literatur

  • Auer (2004), S. 110

Weblinks:

Bilanzgewinn (-verlust)

siehe auch-> Gewinn-Verlust-Rechnung, Bilanz

Der Bilanzgewinn (-verlust) stellt den Teil des Eigenkapitals dar, der zum Vortrag auf das neue Geschäftsjahr (Gewinn-/ Verlustvortrag) zur Bildung von Gewinnrücklagen und für die Ausschüttung zur Verfügung steht. Er entspricht dem in der Bilanz (§ 224 Abs. 3 A IV UGB) ausgewiesenen Posten.[11]

Rz.[6] Position
21. (20.) Jahresüberschuss/-fehlbetrag;
22. (21.) Auflösung von Kapitalrücklagen;
23. (22.) Auflösung von Gewinnrücklagen;
24. (23.) Zuweisung zu Gewinnrücklagen;
25. (24.) Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
26. (25.) Bilanzgewinn/-verlust.

Bedeutung: Der Bilanzgewinn stellt die Basis der Gewinnverwendung dar.

Weblinks:

IFRS

Earnings after Taxes

Die Earnings after Taxes (EAT) entsprechen dem Jahresüberschuss. Sie haben als Kennzahl keine Bedeutung.

Earnings Before Taxes

siehe auch-> Gewinn vor Steuern

Ableitung: [12]

Jahresüberschuss
+/- Steueraufwand / -ertrag
= Earnings before taxes (EBT)

Bedeutung: Earnings Before Taxes (EBT) ist eine Kennzahl, die den Vergleich der Ertragskraft von Unternehmen bereinigt um die Verzerrungen unterschiedlicher (Erfolgs-)Steuersysteme ermöglicht.[13]

Literatur

  • Auer (2004), S. 85

Weblinks:

Earnings before interest and taxes

Hauptartikel-> Earnings before interest and taxes

Ableitung:[12]

= Earnings Before Taxes (EBT)
+ Zinsaufwand
= Earnings before interest and taxes (EBIT)

Bedeutung: Das Earnings before Interest and Taxes (EBIT) ist eine Kennzahl, die eine von der Finanzstruktur des Unternehmens unabhängige Beurteilung der Ertragskraft aus der operativen Geschäftstätigkeit ermöglicht (ähnlich dem Betriebsergebnis).[14] Der Gesamtkapitalwert/EBITA-Multiplikator ist ein bedeutender Entity-Multiplikator.

Earnings before interest, taxes and amortization

Hauptartikel-> Earnings before interest, taxes and amortization 

Ableitung:[12]

Earnings before interest and taxes (EBIT)
+ Abschreibung auf Firmenwerte
= Earnings before interest, taxes and amortization (EBITA)

Bedeutung: Bei Bilanzanalysen dient der EBITA als Maßstab der betrieblichen Ertragskraft. Der Gesamtkapitalwert/EBITA-Multiplikator ist ein bedeutender Entity-Multiplikator.

Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization

Hauptartikel-> Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization 

Ableitung:[12]

Earnings before interest, taxes and amortization (EBITA)
+ sonstige Abschreibungen auf das restliche Anlagevermögen
= Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization (EBIDTA)

Bedeutung: Das Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization (EBITDA) soll Abschreibungspolitik, Verschuldungsgrad und Steuereffekte (u.a. latente Steuern) ausschalten und dadurch bessere Vergleiche erlauben.[15]

Unternehmensbewertung

Net Operating Profit Less Adjusted Taxes

Hauptartikel-> Net Operating Profit Less Adjusted Taxes
  • Synonyme: Earnings Before Interest (EBI), Ergebnis vor Zinsen nach angepassten Ertragsteuern, Geschäftsergebnis abzüglich angepasster Steuern

Der Net Operating Profit Less Adjusted Taxes (NOPLAT) basiert auf dem operativen Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT. Er kann ausgehend vom EBIT oder dem Jahresüberschuss berechnet werden.

Bedeutung: Ermittlung des Free-Cash-Flows (FCF).

Net Operating Profit After Taxes

Der Net Operating Profit After Taxes (NOPAT) entspricht den Earnings before interest and taxes (EBIT) abzüglich der tatsächichen Steuer.

Die Berechnung kann vom EBIT oder Jahresüberschuss aus erfolgen:

NOPAT aus EBIT

Earnings before interest and taxes (EBIT)
- Unternehmensteuern
= Net Operating Profit After Taxes (NOPAT)

NOPAT aus Jahresüberschuss

Jahresüberschuss
+ Fremdkapitalzinsen
= Net Operating Profit After Taxes (NOPAT)


Bedeutung: Der NOPAT wird dazu verwendet weitere Kennzahlen wie den Economic Value Added (EVA) oder den Return on Capital Employed (ROCE) zu berechnen.

Literatur

  • Auer (2004), S. 94

Weblinks:

Literatur

Fachliteratur

  • Auer (2004),
  • Kütting / Weber (2009):

Unterlage(n)

Sortiert nach Datum und Dateiname

siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur, Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole

Einzelnachweise

  1. Hirschler (2019), § 231 Rz. 181
  2. Hirschler (2019), § 231 Rz. 335
  3. Details siehe Gewinn-Verlust-Rechnung
  4. Auer (2004), S. 112
  5. Vgl. Hirschler (2019), § 231 Rz. 253
  6. 6,0 6,1 6,2 6,3 GKV (UKV)
  7. Umsatzkostenverfahren ohne Fremdkapitalzinsen der Herstellungskosten.
  8. Hirschler (2019), § 231, Rz. 260 f
  9. Vgl. Hirschler (2019), Rz. 264
  10. Vgl. Auer (2004), S. 110
  11. Vgl. Hirschler (2019), § 231, Rz. 282 f
  12. 12,0 12,1 12,2 12,3 Auer (2004), S. 85
  13. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Earnings before Taxes, abgefragt 6.12.2020
  14. Vgl. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Earnings before interest and taxes, abgefragt 6.12.2020
  15. Gablers Wirtschaftslexikon, Stichwort: Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization, abgefragt 6.12.2020