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− | '''Liquidität''' ist die Möglichkeit [[Aktie]]n, [[Wertpapier]]e oder andere Werte möglichst schnell zu kaufen und zu verkaufen bzw. in Bargeld umwandeln zu können (= ''Veräußerbarkeit''). <ref>[https://www.wienerborse.at/wissen/boersenlexikon/buchstabe-l/liquiditaet/ www.wienerborse.at, Börsenlexikon], Stichwort Liquidität, | + | '''Liquidität''' ist die Möglichkeit [[Aktie]]n, [[Wertpapier]]e oder andere Werte möglichst schnell zu kaufen und zu verkaufen bzw. in Bargeld umwandeln zu können (= ''Veräußerbarkeit''). <ref>[https://www.wienerborse.at/wissen/boersenlexikon/buchstabe-l/liquiditaet/ www.wienerborse.at, Börsenlexikon], Stichwort Liquidität, abgefragt 13.7.2021.</ref> |
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2023, 05:42 Uhr
Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland auch Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft.[1]
Die Aktie verbrieft dem Aktionär einen Anteil am Grundkapital einer AG. Damit wird ein bestimmtes Beteiligungsverhältnis zum Ausdruck gebracht. Die Aktie ist nicht teilbar, es kann aber Miteigentum daran begründet werden. Mit der Aktie wird weiters auch eine Mitgliedschaft an einer AG zum Ausdruck gebracht. Mit jeder Aktie sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. Die Aktie ist weiters ein Wertpapier, welches das Mitgliedschaftsrecht verbrieft (Aktienurkunde). [2]
Inhaltsverzeichnis
Bestandteile
Sie besteht aus drei Komponenten: [3]
- der Haupturkunde,
- dem Dividenden-(Gewinn-)schein (oftmals werden diese für mehrere Jahre in Form eines Bogens ausgegeben, von welchem die einzelnen Kupons bei Bedarf abgetrennt werden können) sowie den
- Talons (Erneuerungsscheine), die zum Bezug neuer Gewinnanteilsscheine berechtigen.
In der Praxis werden bei börsenotierten AG keine Urkunden mehr ausgegeben, sondern eine Dauersammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt.[4]
Aktiengattungen und -typen
Mit Aktien können unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden sein (Aktiengattungen). Bei Aktientypen zieht die Differenzierung hingegen keine unterschiedliche Rechtsstellung nach sich.[5]
Unterscheidung nach:
- Stimmrecht:[6]
- Übertragbarkeit:[7]
- Inhaberaktien
- Namensaktien
- Vinkulierte Namensaktien
- Emissionszeitpunkt:
- junge Aktien und
- alte Aktien
- Unternehmensanteil:
- Nennbetragsaktien (auch Nennwertaktien)
- Stückaktien als unechte nennwertlose Aktien (bzw. Quotenaktien als echte nennwertlose Aktien).
Ein Zwischenschein (Bezugsrecht) wird an Stelle der Aktien ausgegeben. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt bzw. das Bezugsrecht erlischt.
Eigene Aktien
Eigene Aktien sind Aktien, die durch die AG selbst erworben werden.[8]
Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft (oder Tochterunternehmen oder Treuhänder der Gesellschaft bzw. Tochterunternehmens) ist grundsätzlich verboten. Bei Kapitalerhöhung ausnahmslos, später in Ausnahmefällen zur Schadensabwehr eingeschränkt zulässig.[9]
Der bilanzielle Ausweis erfolgt gem. § 229 Abs. 1 UGB in einer Vorspalte als offener Abzug von dem Posten Nennkapital. Im AktG und ind der urspünglichen Fassung des RLG erfolgte der Ausweis im Umlaufvermögen § 224 (2) B III. Wertpapiere und Anteile.
Börsengang
siehe auch-> Emission
Unter einem Börsengang wird die Notierungsaufnahme der Aktien eines Unternehmens in einem organisierten Kapitalmarkt (Börse) verstanden. [10] Die Abwicklung des Börsengangs wird meist von einer Investmentbank vorgenommen.
Börsenabgang
Bei dem Börsenabgang (Delisting oder Börsenrückzug) handelt es sich um die dauerhafte Einstellung der Börsennotiz einer kapitalmarktaktiven Kapitalgesellschaft (meist einer Aktiengesellschaft). Demgegenüber bezeichnet Downlisting oder Downgrading den Wechsel in ein Börsensegment mit niedrigeren Anforderungen, etwa vom regulierten Markt in den Freiverkehr.[11]
Nach einem Delisting ist ein erneuter Börsengang Börsengang möglich, der in Verbindung mit einem Aktienangebot auch Re-IPO genannt wird.[12]
- )
Aktienkurse
siehe auch-> Börsenkurs
Der Aktienkurs ist der an der Börse festgestellte Preis der Aktien.
Quellen historischer Aktienkurse:
- Yahoo Finanzen, abgefragt 25.10.2020
- Onvista, abgefragt 25.10.2020[13]
- Google Finance, abgefragt 25.10.2020
- Wiener Börse, abgefragt 25.10.2020[14]
- Börse-Online, abgefragt 25.10.2020
- Börse Frankfurt, abgefragt 25.10.2020[15]
Liquidität
siehe auch-> Liquidität (Begriff)
Liquidität ist die Möglichkeit Aktien, Wertpapiere oder andere Werte möglichst schnell zu kaufen und zu verkaufen bzw. in Bargeld umwandeln zu können (= Veräußerbarkeit). [16]
Literatur
Gesetz
- AktG
Fachliteratur
- Rieder / Huemer (2016)
- Kastner ua (1990)?
siehe auch -> Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe, Liste der verwendeten Literatur
Weblinks
- Aktie bei Wikipedia, abgefragt: 25.10.2020
- Börsengang bei Wikipedia, abgefragt: 25.10.2020
- Delisting bei Wikipedia, abgefragt: 25.10.2020
- Eigene Aktie bei Wikipedia, abgefragt: 25.10.2020
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Aktie, abgefragt 8.5.2020
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 344.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 346 f.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 345 f.
- ↑ Rieder / Huemer (2016), S. 349.
- ↑ Vgl. Rieder / Huemer (2016), S. 349.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Börsengang, abgefragt 25.10.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Delisting, abgefragt 27.2.2021.
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Börsengang, abgefragt 25.10.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Onvista, abgefragt 25.10.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Wiener Börse, abgefragt 25.10.2020
- ↑ Wikipedia, Stichwort: Börse Frankfurt, abgefragt 25.10.2020
- ↑ www.wienerborse.at, Börsenlexikon, Stichwort Liquidität, abgefragt 13.7.2021.