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Unter '''Risikoeinstellung''' (Risikopräferenz, Risikoneigung) versteht man die subjektive Bereitschaft eines Entscheidungsträgers, bei der Auswahl einer Handlungsalternative unsichere Ereignismöglichkeiten in Kauf zu nehmen.<ref>Wöhe u.a. (2021), S. 92.</ref>
  
Wahrscheinlichkeiten:
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Risikoeinstellungen:<ref>Vgl. [https://de.wikipedia.org/wiki/Risikoeinstellung Wikipedia, Stichwort: Risikoeinstellung], abgefragt 23.1.2022.</ref>
* ''objektive Wahrscheinlichkeit'':werden aus aus empirischen Häufungsverteilungen gewonnen.
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* ''Risikoneutralität (Risikoindifferenz)'': Das Verhalten des Entscheidenden, orientiert sich sich ausschließlich am [[Erwartungswert]].
* ''subjektive Wahrscheinlichkeit'': Diese werden auf grund subjektiver Erfahrungen oder Einschätzungen des Entscheidenden gebildet.
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* ''Risikoaversion (Risikoscheu)'': Der Marktteilnehmers meidet Gefahren oder Verluste.
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* ''Risikofreude (Risikoaffinität)'': Der Endescheider sieht trotz gleichen Erwartungswert, in der zusätzlichen Gewinnmöglichkeit eine Chance.
  
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Historisch wurde zwischen allgemeinem und speziellen Unternehmerrisiko unterschieden (so z.B. KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2. HFA 2/1983).<ref>Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 214 f.</ref>
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Das '''allgemeine Unternehmerrisiko (Unternehmerwagnis)''' ergibt sich generell aus der Investition in ein Unternehmen; zu diesem Risiko gehören die Gefahr von Konjunkturschwankungen, nicht vorhersehbare Umwelteinflüsse und Probleme, die sich aus der Branche des Unternehmens ergeben. Es ist durch einen Zuschlag zum Kapitalmarktzinssatz zu erfassen.<ref>KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2.</ref> Das allgemeine Unternehmerrisiko entspricht in etwa dem [[Systematisches Risiko|systematischen Risiko]]. <ref>Mandl / Rabel (1997), S. 215.</ref>
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Das '''spezielle Unternehmerrisiko''' ergibt sich aus der besonderen Situation des zu bewertenden Unternehmens. Es ist bei der Ermittlung der Zukunftserfolge zu berücksichtigen.<ref>Vgl. KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2.</ref> Das spezielle Unternehmerrisiko findet sich in der Forderung des KFS/BW 1 (2014) Rz. 66 wonach die [[Finanzieller Überschuss|finanziellen Überschüsse]] [[Erwartungswert]]e repräsentieren sollen.
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Diese ''Unterscheidung'' entspricht dem Unternehmerwagnis und den Einzelwagnissen bei [https://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Mellerowicz Konrad Mellerowicz].<ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Wagnis_(Wirtschaft) Wikipedia, Stichwort: Wagnis (Wirtschaft)], abgefragt 24.1.2022.</ref> Sie wurde so nicht In KFS/BW 1 (2006) übernommen.
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Die Aufteilung ist in mehrfacher Hinsicht problematisch.<ref>Mandl / Rabel (1997), S. 215.</ref>
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Das '''systematisches Risiko''' entspricht jenem [[Risiko]], das trotz [[Portfoliotheorie|Diversifikation]] (d.h. Risikostreuung durch Wertpapiermischung) nicht beseitigt werden kann.<ref>Vgl. Bachl (2018), S. 43.</ref> Maßstab ist der [[Beta-Faktor]].
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Das '''unsystematisches Risiko''' wird durch den Kapitalmarkt nicht beeinflusst (zB Managementfehler) und kann durch [[Portfoliotheorie|Diversifikation]] vermieden werden.<ref>Vgl. Bachl (2018), S. 43.</ref> Maßstab ist der [https://de.wikipedia.org/wiki/Alphafaktor Alpha-Faktor].
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Das '''Geschäftsrisiko''' (operatives Risiko, operating Beta) ist das durch den Geschäftsbetrieb verursachte Risiko eines Unternehmens, es hat exogene und endogene Ursachen: Exogen sind die Konjunktur- und Marktabhängigkeit, die in der Schwankung der Umsatzerlöse zum Ausdruck kommt. Endogen ist das leistungswirtschaftliche Risiko, welches durch die (Fix-)Kosten-struktur des Unternehmens bestimmt wird.<ref>Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 333.</ref>
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Das Geschäftsrisiko wird wesentlich durch die Branche bzw. den Industriezweig beeinflusst.<ref>Aschauer / Purtscher (2023), S. 148.</ref> Es findet seinen Ausdruck im [[unlevered Beta]]-Faktor.
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Das '''Kapitalstrukturrisiko''' (finanzielles Risiko, financial Beta) hängt von der [[Kapitalstruktur|Finanzierungsstruktur]] des Unternehmens ab und ist umso höher, je größer der [[Verschuldungsgrad]] des Unternehmens ist.<ref>Aschauer / Purtscher (2023), S. 148.</ref> Das Kapitalstrukturrisiko findet seinen Ausdruck im [[levered Beta]]-Faktor.<ref>Bachl (2018), S. 48</ref>
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Nach der [https://de.wikipedia.org/wiki/Modigliani-Miller-Theorem#Erstes_Theorem Irrelevanzthese] von [https://de.wikipedia.org/wiki/Franco_Modigliani Modigliani] / [https://de.wikipedia.org/wiki/Merton_H._Miller Miller] ist die Kapitalstruktur eines Unternehmens irrelevant für dessen Wert.<ref>Aschauer / Purtscher (2011), S. 113 ff</ref>
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Durch (persönliche) [[Haftung]] verbessert sich das Kapitalstrukturrisiko. Die Forderung, dass die Anpassung der Kapitalstruktur jedoch die Kenntnis bzw. die Ermittlung des Marktwerts des als Sicherheit genutzten Privatvermögens voraus setzt.<ref>Vgl. Schütte-Biastoch (2011), S. 192.</ref> ist mE zu weit gegriffen, es ist nur zu prüfen, ob die übernommene Haftung gedeckt werden kann (z.B. Nachschusspflicht 200.000, privates Grundstück Wert über 500.000).
  
 
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* Rz. KFS/BW 1 (2014)
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* Rz. IDW S1 (2008)
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=== Fachliteratur ===
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<!-- " *)mwN <small>ausgeblendet finden sich weitere Literaturangaben</small> -->
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* Wöhe u.a. (2021), S. 92.
  
=== Fachliteratur ===
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<!-- === Judikatur ===
* Mandl / Rabel (1997), S. 212ff
 
  
=== Judikatur ===
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=== Unterlage(n) ===
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-->''siehe auch [[Liste der verwendeten Literatur]]
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=== Folien ===
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''siehe auch -> [[Liste der verwendeten Literatur]]''
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<!-- [[Liste der verwendeten Gesetze und Erlässe]], [[Liste der verwendeten Abkürzungen und Symbole]], [[Liste der verwendeten Formeln]] -->
  
 
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
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<small> </small> <u> </u> <!--  -->
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Risiko Risiko bei Wikipedia], abgefragt 23.1.2022;
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Risikoeinstellung Risikoeinstellung bei Wikipedia], abgefragt 23.1.2022;
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* [https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/risiko-44896 Risiko bei Gablers Wirtschaftslexikon], abgefragt 23.1.2022;
  
 
== Einzelnachweise==
 
== Einzelnachweise==
 
<references />
 
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[[Kategorie:Unternehmensbewertung]]
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Aktuelle Version vom 9. November 2024, 05:31 Uhr

Kurzinfo!

Von Risiko[1] spricht man wenn Umweltbedingungen zwar nicht sicher sind, also Unsicherheit vorliegt, dem Entscheidenden die Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten jedoch (objektiv oder subjektiv) bekannt sind.[2]

siehe auch-> Risiko (Begriff), Entscheidung unter Risiko, sicherheit, Unsicherheit, Ungewissheit

Risikoeinstellung

Unter Risikoeinstellung (Risikopräferenz, Risikoneigung) versteht man die subjektive Bereitschaft eines Entscheidungsträgers, bei der Auswahl einer Handlungsalternative unsichere Ereignismöglichkeiten in Kauf zu nehmen.[3]

Risikoeinstellungen:[4]

  • Risikoneutralität (Risikoindifferenz): Das Verhalten des Entscheidenden, orientiert sich sich ausschließlich am Erwartungswert.
  • Risikoaversion (Risikoscheu): Der Marktteilnehmers meidet Gefahren oder Verluste.
  • Risikofreude (Risikoaffinität): Der Endescheider sieht trotz gleichen Erwartungswert, in der zusätzlichen Gewinnmöglichkeit eine Chance.

Risikoarten

Das mit einem Unternehmen verbundene Risiko wird oft auch als Unternehmerrisiko bezeichnet.

Historisch unterschied man zwischen:

In der Kapitalmarkttheorie (insbesondere dem Capital Asset Pricing Model (CAPM)) wird unterschieden:

Nach der Ursache des Risikos unterscheidet man:

Allgemeines und spezielles Unternehmerrisiko

Historisch wurde zwischen allgemeinem und speziellen Unternehmerrisiko unterschieden (so z.B. KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2. HFA 2/1983).[5]

Das allgemeine Unternehmerrisiko (Unternehmerwagnis) ergibt sich generell aus der Investition in ein Unternehmen; zu diesem Risiko gehören die Gefahr von Konjunkturschwankungen, nicht vorhersehbare Umwelteinflüsse und Probleme, die sich aus der Branche des Unternehmens ergeben. Es ist durch einen Zuschlag zum Kapitalmarktzinssatz zu erfassen.[6] Das allgemeine Unternehmerrisiko entspricht in etwa dem systematischen Risiko. [7]

Das spezielle Unternehmerrisiko ergibt sich aus der besonderen Situation des zu bewertenden Unternehmens. Es ist bei der Ermittlung der Zukunftserfolge zu berücksichtigen.[8] Das spezielle Unternehmerrisiko findet sich in der Forderung des KFS/BW 1 (2014) Rz. 66 wonach die finanziellen Überschüsse Erwartungswerte repräsentieren sollen.

Diese Unterscheidung entspricht dem Unternehmerwagnis und den Einzelwagnissen bei Konrad Mellerowicz.[9] Sie wurde so nicht In KFS/BW 1 (2006) übernommen.

Die Aufteilung ist in mehrfacher Hinsicht problematisch.[10]

Systematisches und unsystematisches Risiko

Die Kapitalmarkttheorie (insbesondere das Capital Asset Pricing Model (CAPM)) unterscheidet zwischen systematischem und unsystematischem Risiko.

Das systematisches Risiko entspricht jenem Risiko, das trotz Diversifikation (d.h. Risikostreuung durch Wertpapiermischung) nicht beseitigt werden kann.[11] Maßstab ist der Beta-Faktor.

Das unsystematisches Risiko wird durch den Kapitalmarkt nicht beeinflusst (zB Managementfehler) und kann durch Diversifikation vermieden werden.[12] Maßstab ist der Alpha-Faktor.

Geschäftsrisiko

siehe auch-> Beta-Faktor (Geschäftstätigkeit)

Das Geschäftsrisiko (operatives Risiko, operating Beta) ist das durch den Geschäftsbetrieb verursachte Risiko eines Unternehmens, es hat exogene und endogene Ursachen: Exogen sind die Konjunktur- und Marktabhängigkeit, die in der Schwankung der Umsatzerlöse zum Ausdruck kommt. Endogen ist das leistungswirtschaftliche Risiko, welches durch die (Fix-)Kosten-struktur des Unternehmens bestimmt wird.[13]

Das Geschäftsrisiko wird wesentlich durch die Branche bzw. den Industriezweig beeinflusst.[14] Es findet seinen Ausdruck im unlevered Beta-Faktor.

Kapitalstrukturrisiko

siehe auch-> Kapitalstruktur, Beta-Faktor (Kapitalstruktur)

Das Kapitalstrukturrisiko (finanzielles Risiko, financial Beta) hängt von der Finanzierungsstruktur des Unternehmens ab und ist umso höher, je größer der Verschuldungsgrad des Unternehmens ist.[15] Das Kapitalstrukturrisiko findet seinen Ausdruck im levered Beta-Faktor.[16]

Nach der Irrelevanzthese von Modigliani / Miller ist die Kapitalstruktur eines Unternehmens irrelevant für dessen Wert.[17]

Durch (persönliche) Haftung verbessert sich das Kapitalstrukturrisiko. Die Forderung, dass die Anpassung der Kapitalstruktur jedoch die Kenntnis bzw. die Ermittlung des Marktwerts des als Sicherheit genutzten Privatvermögens voraus setzt.[18] ist mE zu weit gegriffen, es ist nur zu prüfen, ob die übernommene Haftung gedeckt werden kann (z.B. Nachschusspflicht 200.000, privates Grundstück Wert über 500.000).

Literatur

Fachliteratur

  • Wöhe u.a. (2021), S. 92.

siehe auch -> Liste der verwendeten Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zur Wortherkunft vlg. Risiko (Begriff).
  2. Zur objektiven bzw. subjektiven Wahrscheinlichkeit vgl. Entscheidung unter Risiko.
  3. Wöhe u.a. (2021), S. 92.
  4. Vgl. Wikipedia, Stichwort: Risikoeinstellung, abgefragt 23.1.2022.
  5. Vgl. Mandl / Rabel (1997), S. 214 f.
  6. KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2.
  7. Mandl / Rabel (1997), S. 215.
  8. Vgl. KFS/BW 1 (1989) Kap. 7.2.2.
  9. Wikipedia, Stichwort: Wagnis (Wirtschaft), abgefragt 24.1.2022.
  10. Mandl / Rabel (1997), S. 215.
  11. Vgl. Bachl (2018), S. 43.
  12. Vgl. Bachl (2018), S. 43.
  13. Vgl. WPH-Edition (2018), Tz. A 333.
  14. Aschauer / Purtscher (2023), S. 148.
  15. Aschauer / Purtscher (2023), S. 148.
  16. Bachl (2018), S. 48
  17. Aschauer / Purtscher (2011), S. 113 ff
  18. Vgl. Schütte-Biastoch (2011), S. 192.